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Arbeitszeugnis

Muss ein Arbeitszeugnis unterschrieben sein?

Unterschrift im Arbeitszeugnis prüfen: Papieroriginal, Scan und qualifizierte elektronische Signatur unterscheiden, den Aussteller klären und fehlende Angaben anfragen.

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Lesedauer
11 Min.
Abschnitte
10
Stand
26. September 2026
ArbeitszeugnisUnterschriftFormKorrektur

Papier und elektronische Form: Welche Unterschrift erforderlich ist

Die Unterschrift ist mehr als ein optischer Abschluss. Bei einem Papierzeugnis gehört sie zur vorgeschriebenen Form. Bei einem elektronisch ausgestellten Zeugnis kommt es dagegen auf die qualifizierte elektronische Signatur an. Eine PDF-Datei ist zunächst nur ein Dateiformat: Sie kann einen Scan enthalten, eine Unterschriftsgrafik zeigen oder tatsächlich elektronisch signiert sein.

Für die Schriftform nennt § 126 BGB die eigenhändige Namensunterschrift. Für Arbeitszeugnisse erlaubt § 109 Absatz 3 GewO mit Einwilligung der beschäftigten Person die elektronische Form. Nach § 126a BGB muss der Aussteller dabei seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Diese Hinweise beziehen sich auf Arbeitszeugnisse in Deutschland.

  • Papieroriginal: Unterschrift am ausgestellten Dokument prüfen; ein bloß gedruckter Name ist keine eigenhändige Unterschrift.
  • Elektronisches Original: Einwilligung, Ausstellername und QES klären. Das sichtbare Layout allein beantwortet die Formfrage nicht.
  • Kopie: Ein Scan bildet eine andere Fassung ab. Unterscheide die Nutzbarkeit als Bewerbungsanlage von der Frage, ob dir das Original ordnungsgemäß erteilt wurde.

Wer darf das Arbeitszeugnis unterschreiben?

Der Arbeitgeber kann das Zeugnis selbst unterzeichnen oder eine geeignete bevollmächtigte Person damit beauftragen. Eine Unterschrift der Geschäftsführung ist deshalb nicht ausnahmslos erforderlich. Relevant sind die tatsächliche Funktion, die Vertretungsbefugnis und die Stellung der unterzeichnenden Person gegenüber der beurteilten Person. Die bloße Bezeichnung „Personalabteilung“ beantwortet nicht jede dieser Fragen.

Die IHK Köln erläutert, dass eine vertretende Person mit ihrer Funktion erkennbar sein und gegenüber der beurteilten Person ranghöher beziehungsweise weisungsbefugt sein muss. Prüfe daher den konkreten Aussteller, statt allein nach einem bestimmten Jobtitel zu suchen.

  • Name und Funktion: Ist nachvollziehbar, wer unterschrieben hat und in welcher Rolle?
  • Beziehung zur eigenen Position: Passt die genannte Funktion zur Verantwortung für das Zeugnis? Bei einer leitenden Position kann die Frage anders liegen als bei einer Sachbearbeitung.
  • Vertretung: Ist die Befugnis unklar, bitte den Arbeitgeber um Erläuterung. Ein Signaturzertifikat allein erklärt die interne Zuständigkeit nicht.
  • Anzahl: Zwei Unterschriften können betriebliche Praxis sein. Aus dem bloßen Vorliegen nur einer Unterschrift folgt noch kein Fehler. Entscheidend bleiben die zuständige Person und die Form.

Fiktiver Fall: Signatur vorhanden, Funktion unklar

Prüfbares Muster

Erhalten: ein handschriftlich unterschriebenes Papierzeugnis.

Bekannt: Unter der Unterschrift steht ein Name; die Funktion ist nicht angegeben.

Offen: In welcher Rolle und mit welcher Befugnis hat die Person das Zeugnis unterzeichnet?

Nächster Schritt: Den Arbeitgeber um Angabe beziehungsweise Klärung der Funktion bitten.

Das Beispiel belegt weder eine fehlende Vollmacht noch eine bestimmte Zeugnisnote. Es zeigt nur, welche Information für eine nachvollziehbare Prüfung fehlt.

Unterschriebenes Papierzeugnis als Scan für die Bewerbung

Wenn du ein unterschriebenes Papieroriginal besitzt, kannst du daraus eine lesbare Bewerbungsanlage erstellen. Ob eine Kopie für den konkreten Bewerbungsweg genügt, richtet sich nach den Vorgaben des Empfängers. Sende deshalb nicht automatisch dein einziges Original mit einer Bewerbung. Ein Scan wird durch die sichtbare Tintenunterschrift nicht selbst zum qualifiziert elektronisch signierten Original.

Ob das Ausstellungsdatum zu Beschäftigungsende oder einer späteren Berichtigung passt, ist eine eigene Frage. Der Ratgeber zum Datum im Arbeitszeugnis hilft bei dieser Prüfung. Eine saubere Digitalisierung korrigiert keinen ursprünglichen Datumsfehler.

  • Alle Seiten vollständig erfassen, einschließlich Abschluss, Datum und Unterschrift.
  • Lesbarkeit prüfen: keine abgeschnittenen Ränder, fehlenden Textteile oder unleserlichen Namen.
  • Inhalt unverändert lassen: keine Textkorrektur, keine nachträglich eingefügte Signatur und keine entfernten Aussagen.
  • Das Papieroriginal aufbewahren und eine Kopie eindeutig als Bewerbungsfassung verwalten.
  • Wenn ausdrücklich ein Original oder ein besonderer Nachweis verlangt wird, den vorgesehenen Übermittlungsweg klären.

Nur eine PDF erhalten: Unterschriftsbild und QES auseinanderhalten

Ein sichtbarer Namenszug im PDF kann ein Bild sein. Umgekehrt kannst du eine elektronische Signatur nicht allein deshalb ausschließen, weil keine handschriftliche Grafik zu sehen ist. Beginne mit der erhaltenen Datei und den Angaben des Arbeitgebers: Ist sie als Kopie eines Papierzeugnisses oder als elektronisch ausgestelltes Original gedacht?

  • Eine elektronische Signatur muss an der Datei geprüft werden; ein Screenshot des Zeugnisses enthält diese Prüfinformationen nicht als Ersatz.
  • Die Unterschrift nicht ausschneiden und in eine andere Fassung einsetzen. Das wäre keine neue Ausfertigung des Arbeitgebers.
  • Ein gedrucktes und wieder eingescanntes PDF ersetzt nicht die erhaltene elektronisch signierte Originaldatei.
  • Bei einer unklaren Dateibezeichnung oder Begleitmail zuerst nachfragen, statt allein aus dem Dateinamen „final“ auf die Form zu schließen.

Fiktiver Fall: Ein Bild reicht nicht zur Einordnung

Prüfbares Muster

Erhalten: eine PDF-Datei mit sichtbarem Unterschriftsbild.

Bekannt: Es wurde kein Papieroriginal übergeben. Die Ausstellungsform wurde nicht erläutert.

Offen: Ist die Datei nur eine Kopie, und gibt es ein Papieroriginal? Oder wurde sie mit QES elektronisch ausgestellt?

Nächster Schritt: Die Originaldatei sichern und Ausstellungsform sowie Signatur klären.

Es wurde keine echte Datei geprüft. Das Beispiel nimmt weder eine vorhandene noch eine fehlende QES an. Das Bild selbst liefert dafür keinen ausreichenden Nachweis.

Elektronische Signatur prüfen: Status, Person und Grenzen

Bewahre die erhaltene Originaldatei unverändert auf. Öffne sie in einer Anwendung, die digitale Signaturen prüfen kann. Ein einfacher Browserbetrachter oder eine Vorschau zeigt möglicherweise nur den Inhalt. Das Fehlen einer Statusanzeige in dieser Ansicht ist noch kein belastbares Prüfergebnis.

Die offizielle Adobe-Anleitung zur Signaturvalidierung beschreibt für Acrobat den Weg über den Signaturenbereich zur Validierung und zu den Zertifikatsdetails. Die genaue Oberfläche kann je nach Version abweichen.

Die Bundesnetzagentur führt eine Vertrauensliste qualifizierter Anbieter und Dienste. Solche Informationen unterstützen die Prüfung des Dienstestatus. Ein Eintrag des Anbieters allein ersetzt jedoch keine Prüfung der konkreten Signatur an deiner Datei. Auch eine technisch bestätigte Signatur beweist für sich noch nicht die arbeitsrechtliche Befugnis der Person, dein Zeugnis auszustellen.

  • Signaturenbereich öffnen und die vorhandenen Signaturen validieren lassen.
  • Den Status im Detail lesen: Welche Person wird ausgewiesen und was meldet die Anwendung zur Prüfung der signierten Inhalte?
  • Bei Bedarf die Signatureigenschaften und das Zertifikat der unterzeichnenden Person ansehen.
  • Die QES-Eigenschaft gesondert klären. Eine allgemein als gültig angezeigte digitale Signatur ist nicht allein durch diese Anzeige als qualifizierte Signatur nachgewiesen.
  • Bei unbekanntem oder nicht überprüfbarem Status die konkrete Meldung festhalten und den Aussteller beziehungsweise fachkundige Unterstützung fragen. Keine unbekannten Zertifikate nur für eine positive Anzeige als vertrauenswürdig freigeben.

Was du neben der Unterschrift kontrollierst

Prüfe Form, Aussteller und Inhalt als getrennte Fragen. Eine nachgewiesene elektronische Signatur macht einen falschen Beschäftigungszeitraum nicht richtig. Eine schöne handschriftliche Unterschrift beweist keine bestimmte Leistungsnote. Und eine technische Warnmeldung sagt zunächst nichts darüber aus, wie gut du gearbeitet hast.

Für eine umfassendere Einschätzung führt der Ratgeber zum Prüfenlassen des Arbeitszeugnisses durch mögliche Prüfschritte. Die Erklärung einzelner Arbeitszeugnis-Formulierungen gehört zur inhaltlichen Bewertung. Leite eine Note nicht aus der Unterschriftenanzahl oder der bloßen Position des Namenszugs ab.

  • Fassung: Ist das Dokument vollständig, und gehört der Abschluss zu den vorhergehenden Seiten?
  • Person und Arbeitgeber: Stimmen dein Name und die Angaben zum ausstellenden Unternehmen?
  • Aussteller: Sind Name und Funktion nachvollziehbar und etwaige Rückfragen geklärt?
  • Beschäftigung: Passen Zeitraum und Tätigkeit zu deinen Unterlagen?
  • Inhalt: Gibt es konkrete Abweichungen oder Widersprüche, die unabhängig von der Unterschrift geprüft werden müssen?

Fehlende oder unklare Unterschrift sachlich anfragen

Beschreibe die erhaltene Fassung und den konkreten offenen Punkt. Bei einem Papieroriginal ohne Unterschrift kannst du um eine ordnungsgemäß unterzeichnete Ausfertigung bitten. Bei einer PDF-Datei mit ungeklärter Signatur ist zunächst die Frage nach Ausstellungsform und Originaldatei genauer als die pauschale Behauptung, das Zeugnis sei ungültig.

Wenn das Zeugnis insgesamt noch fehlt oder Fragen zu Fristen und Anspruch entstehen, nutze den Ratgeber zum Anfordern eines Arbeitszeugnisses. Diese kurze Formanfrage ersetzt keine Prüfung eines strittigen Einzelfalls.

  • Die betroffene Fassung eindeutig benennen, etwa durch Dateinamen oder Erhaltstag.
  • Den tatsächlichen Befund schildern: fehlende Unterschrift auf Papier, unbekannte Funktion oder unklarer elektronischer Status.
  • Weitere inhaltliche Fehler getrennt und mit Fundstelle aufführen.
  • Korrespondenz und alle Fassungen aufbewahren. Keine Korrektur selbst in das ausgestellte Zeugnis schreiben.

Formulierung für den fiktiven PDF-Fall

Prüfbares Muster

Vielen Dank für die Übersendung meines Arbeitszeugnisses. Ich habe eine PDF-Datei mit einem sichtbaren Unterschriftsbild erhalten; ein Papieroriginal liegt mir bisher nicht vor.

Könnten Sie mir bitte mitteilen, ob die Datei als Kopie eines Papierzeugnisses oder als elektronisch ausgestelltes Original vorgesehen ist?

Falls es sich um eine Kopie handelt, bitte ich um die unterschriebene Papierausfertigung. Falls das Zeugnis elektronisch erteilt wurde, bitte ich um Klärung der qualifizierten elektronischen Signatur und der dafür zugrunde gelegten Einwilligung.

Diese Anfrage passt zu den ausdrücklich offenen Angaben des Beispiels. Passe sie an deine tatsächlich erhaltenen Unterlagen an. Es wurde keine Nachricht versandt und keine Reaktion des Arbeitgebers getestet.

Vor dem Versand: Original und Bewerbungsfassung auseinanderhalten

Prüfe eine neue Ausfertigung noch einmal vollständig. Vergleiche nicht nur die ergänzte Unterschrift, sondern auch Namen, Seiten, Zeitraum und Text mit der vorherigen Version. Eine Korrektur kann weitere Änderungen enthalten, die du erst beim direkten Vergleich bemerkst.

  • Papier: Original sicher ablegen und die benötigte Kopie auf Vollständigkeit kontrollieren.
  • Elektronisch: Die unveränderte signierte Originaldatei erhalten. Für eine separate Bewerbungsmappe die Anforderungen des Empfängers beachten.
  • Zusammenführen oder neu exportieren: Eine daraus erzeugte Bewerbungsdatei nicht mit dem unveränderten elektronischen Original verwechseln; dessen Signaturprüfung lässt sich nicht einfach auf die neue Datei übertragen.
  • Offene Prüfung: Ungeklärte Meldungen oder die Funktion der unterzeichnenden Person dokumentieren und klären.
  • Bewerbungsweg: Nur die verlangten Unterlagen in der akzeptierten Form einreichen. Falls die Anforderungen unklar sind, den vorgesehenen Kontakt nutzen.

Erhaltene Fassung einordnen

Was liegt vor – und was ist noch zu klären?

Die Tabelle hilft bei der ersten Einordnung. Sie ersetzt keine Prüfung einer konkreten elektronischen Signatur oder eines rechtlich strittigen Zeugnisses. Eine unbekannte Eigenschaft wird nicht als bewiesener Mangel behandelt.

Wische seitlich für alle Spalten.

KriteriumWas du daraus ableiten kannstSinnvoller nächster Schritt
Papieroriginal mit eigenhändiger UnterschriftEine Unterschrift ist vorhanden; Funktion und Befugnis können trotzdem zu prüfen sein.Aussteller und Vollständigkeit prüfen; Original aufbewahren.
Scan deines unterschriebenen PapieroriginalsDu hast eine Kopie des vorhandenen Originals. Der Scan ist dadurch keine QES-Datei.Lesbarkeit und Anforderungen des Bewerbungsempfängers prüfen.
PDF mit Unterschriftsbild, Originalform unbekanntDas sichtbare Bild belegt für sich keine QES. Ob eine Kopie oder ein elektronisches Original vorliegt, bleibt offen.Ausstellungsform und passende Originalfassung beim Arbeitgeber klären.
PDF ohne Namenszug-Grafik, QES bestätigtDie fehlende Grafik allein widerlegt die bestätigte elektronische Signatur nicht.Ausstellername, Einwilligung und Befugnis zusätzlich prüfen.
Signaturstatus unbekannt oder nicht überprüfbarEs liegt noch kein abschließendes technisches Prüfergebnis vor. Das beweist keine Fälschung.Original sichern, konkrete Meldung festhalten und Prüfung klären.
Signatur vorhanden, Funktion der Person unklarDie Unterschrift allein erklärt die Zuständigkeit im Arbeitsverhältnis nicht.Name, Funktion und Vertretungsbefugnis erläutern lassen.

Beispiel und Orientierung

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FAQ

Antworten, die häufig direkt zur nächsten Aktion führen

Reicht ein eingescanntes unterschriebenes Arbeitszeugnis?

Ein vollständiger, lesbarer Scan kann als Bewerbungsanlage verwendet werden, wenn der Empfänger diese Form akzeptiert. Bewahre das unterschriebene Papieroriginal auf. Der Scan ist eine Kopie und wird durch das sichtbare Unterschriftsbild nicht zum qualifiziert elektronisch signierten Original.

Darf ich die Unterschrift selbst ergänzen?

Nein. Füge weder einen eigenen Namenszug noch eine kopierte Unterschrift des Arbeitgebers ein. Bitte den Arbeitgeber um eine ordnungsgemäße Ausfertigung oder die Klärung der elektronischen Signatur. Auch Text und Datum solltest du nicht selbst am ausgestellten Zeugnis verändern.

Muss die Geschäftsführung persönlich unterschreiben?

Nicht in jedem Fall. Eine geeignete bevollmächtigte Person kann das Zeugnis unterzeichnen. Entscheidend sind unter anderem ihre erkennbare Funktion, ihre Befugnis und ihre Stellung gegenüber der beurteilten Person. Bei Unklarheiten sollte der Arbeitgeber diese Rolle erläutern.

Sind zwei Unterschriften im Arbeitszeugnis Pflicht?

Eine allgemeine Pflicht zu genau zwei Unterschriften lässt sich daraus nicht ableiten. Entscheidend ist, ob die zuständige Person oder eine geeignete Vertretung das Zeugnis in der erforderlichen Form ausgestellt hat. Die Anzahl oder Anordnung der Unterschriften ist für sich keine belastbare Zeugnisnote.

Ist ein Arbeitszeugnis als PDF ohne sichtbare Unterschrift ungültig?

Das lässt sich nicht allein am Erscheinungsbild entscheiden. Mit Einwilligung ist eine elektronische Erteilung mit QES möglich. Prüfe die Originaldatei und den Aussteller. Eine Unterschriftsgrafik allein beweist keine QES; das Fehlen einer solchen Grafik schließt sie umgekehrt nicht aus.

Was bedeutet ein unbekannter Status der elektronischen Signatur?

Die verwendete Anwendung liefert damit noch kein abschließendes positives Prüfergebnis. Halte die konkrete Meldung fest, bewahre die unveränderte Datei auf und kläre die Prüfung mit dem Aussteller oder fachkundiger Unterstützung. Behaupte nicht allein aufgrund dieser Anzeige eine Fälschung und ändere keine Vertrauenseinstellungen nur für eine positive Anzeige.

Redaktion und Einordnung

Redaktionell geprüft und zuletzt aktualisiert

Herausgeber
Fachredaktion für Bewerbung & Lebenslauf
Stand
26. September 2026
Fachlicher Fokus
Produktredaktion für deutsche Bewerbungslogik, quellennahe Inhaltsprüfung, Builder-Flows und lebenslaufnahe Exportpfade.
Produkt-Test
Redaktionell geprüft am 26. September 2026: zehn konkurrierende Veröffentlichungen verglichen und die zentralen Aussagen mit gesetzlichen Regelungen, Kammerinformationen und offizieller Dokumentation abgeglichen. Die Beispielsituationen und die Anfrage sind erfunden; bekannte und offene Angaben wurden auf Stimmigkeit geprüft. Es wurden keine echte Datei, QES, Vertretungsbefugnis, Arbeitgeberreaktion oder Rankingwirkung getestet.

Quellenbasierte Kernaussagen

  • Bei Schriftform gehört grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift zur Ausfertigung.[5]
  • Mit Einwilligung ist ein elektronisches Arbeitszeugnis möglich; für die elektronische Form sind Ausstellername und QES erforderlich.[1][6]
  • Eine geeignete bevollmächtigte Person kann unterzeichnen; ihre Funktion und Stellung müssen nachvollziehbar sein.[7]
  • PDF-Signaturen lassen sich über Status- und Zertifikatsdetails prüfen; eine sichtbare Unterschriftsgrafik ersetzt diese Prüfung nicht.[9][6]
  • Vertrauenslisten geben Informationen zum Status qualifizierter Anbieter und Dienste.[8]
Redaktion und Methodik ansehen

Verwendete Quellen

Fachquellen zu diesem Thema

Aufgeführt sind nur Quellen, die konkrete Aussagen dieses Ratgebers fachlich stützen.

§ 109 Zeugnis

Gesetze im Internet

Amtliche Norm zum Zeugnisanspruch, einfachem und qualifiziertem Arbeitszeugnis sowie Klarheit der Formulierungen.

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§ 630 Pflicht zur Zeugniserteilung

Gesetze im Internet

Amtliche Norm zur Zeugniserteilung bei dauernden Dienstverhältnissen und Verweis auf § 109 GewO bei Arbeitnehmern.

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Qualifiziertes Arbeitszeugnis

IHK Rhein-Neckar

Öffentliche Einordnung zu Aufbau, Mindestbestandteilen und typischen Aussagen eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

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Arbeitszeugnis

IHK Frankfurt am Main

Öffentliche Einordnung zu Zeugnisinhalt, Form und dem fehlenden Anspruch auf eine abschließende Dankes-, Bedauerns- oder Wunschformel.

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§ 126 Schriftform

Gesetze im Internet

Amtliche Regelung zur eigenhändigen Unterschrift bei Schriftform und zur möglichen Ersetzung durch elektronische Form.

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§ 126a Elektronische Form

Gesetze im Internet

Regelt Ausstellername und qualifizierte elektronische Signatur für die elektronische Ersatzform.

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Arbeitszeugnis: Form und Unterschrift

IHK Köln

Erläutert elektronische Erteilung mit Einwilligung sowie die erkennbare Funktion und Stellung einer vertretenden Person.

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Deutsche Vertrauensliste

Bundesnetzagentur

Informationen zur Vertrauensliste qualifizierter Anbieter und Dienste als Grundlage für die Überprüfung ihres Status.

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Validieren digitaler Signaturen

Adobe

Offizielle Anleitung zum Prüfen einer PDF-Signatur, ihrer Statusdetails und des Zertifikats der unterzeichnenden Person in Acrobat.

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