Arbeitsproben auswählen
Welche Arbeiten du zeigen und wie du deinen eigenen Anteil erklären kannst.
Arbeitsproben auswählenEigene Website für die Stellensuche
Plane eine Bewerbungshomepage, die deine Arbeit verständlich zeigt. Mit Inhaltsvorlage, ausgefülltem Beispiel und Prüfungen für Seitenzugriff, Dateien und Veröffentlichung.
Eine Bewerbungshomepage ist deine eigene Website für die Stellensuche. Sie kann ein kurzes berufliches Profil mit ausgewählten Projekten verbinden. Ein Online-Portfolio zeigt vor allem Arbeiten; die Bewerbungshomepage ordnet sie zusätzlich deiner gewünschten Tätigkeit zu. Die Seite lohnt sich dann, wenn sie etwas verständlich zeigt, das in den verlangten Unterlagen nur schwer Platz findet.
Welche Arbeiten du zeigen und wie du deinen eigenen Anteil erklären kannst.
Arbeitsproben auswählenPflichtfelder und Dateien im Verfahren des Arbeitgebers prüfen.
Online-Bewerbung im PortalPlane die Homepage als gezielte öffentliche oder zugangsbeschränkte Präsentation. Kopiere nicht automatisch deine gesamte Bewerbungsmappe ins Netz. Bei einer öffentlich erreichbaren Seite kann jeder Besucher Texte und Dateien weitergeben. Entscheide deshalb für jeden Inhalt, ob er öffentlich erscheinen soll oder nur an den konkreten Empfänger geht.
Für eine Datei mit ausgewählten Arbeiten findest du bei den Arbeitsproben zur Bewerbung eine bearbeitbare Portfolio-Struktur. Die folgende Website-Vorlage ist dagegen ein Inhaltsgerüst zum Übertragen in einen Seiteneditor.
Für den Einstieg kannst du mit einer Seite und den Menüpunkten „Profil“, „Projekte“ und „Kontakt“ arbeiten. Verlinke diese Punkte auf die jeweiligen Abschnitte. Ergänze die für deinen Auftritt erforderlichen Rechtsinformationen erreichbar im Seitenfuß. Das folgende Gerüst ist eine Textvorlage, kein fertiges HTML- oder WordPress-Theme.
Gerüst zum Ausfüllen mit eigenen Angaben
Prüfbares Muster[Vorname Nachname] – [konkret gesuchte Tätigkeit]
Ich zeige hier [Art der Arbeit], mit der ich [für die Zielstelle relevante Aufgabe] nachvollziehbar mache.
Über mich: Mein Schwerpunkt ist [Aufgabe]. Aus [tatsächlichem Arbeits-, Lern- oder Projektzusammenhang] bringe ich Erfahrung mit [konkreter Tätigkeit] mit.
Projekt: [Titel] · [Monat/Jahr] · [Auftrag, Teamarbeit oder eigene Übung]
Ausgangslage: [Problem oder Aufgabe]. Mein Anteil: [selbst erledigte Arbeit]. Zu sehen: [Ausschnitt, Datei oder bedienbare Ansicht]. Stand und Grenzen: [fertig, Entwurf, nicht veröffentlicht, nicht getestet].
Kurzer Werdegang: [relevante Station und Zeitraum]; [relevanter Abschluss oder laufende Ausbildung].
Kontakt: [für die Kontaktaufnahme vorgesehene E-Mail-Adresse].
Seitenfuß: [Impressum und Datenschutzhinweise für den tatsächlichen Betrieb ergänzen].
Eine Website braucht nicht möglichst viele Rubriken. Eine zusätzliche Seite ist sinnvoll, wenn ein Projekt sonst unübersichtlich würde.
Tessa Beispiel sucht in diesem vollständig erfundenen Fall eine Stelle als Juniorredakteurin für Servicetexte. Sie zeigt eine eigene Schreibübung, die ohne Kundendaten auskommt. Ihr Projekttext erklärt, was sie verändert hat; er behauptet keine gemessene Wirkung. Die folgenden Texte bilden den inhaltlichen Kern einer möglichen Seite. Es handelt sich um kein veröffentlichtes Portfolio und keine echte Bewerberin.
Fiktive Seitenfassung: Tessa Beispiel
Prüfbares MusterTessa Beispiel – Servicetexte verständlich machen
Ich suche eine Einstiegsstelle in einer Redaktion, die Anleitungen und Hilfetexte für Nutzerinnen und Nutzer erstellt. Hier zeige ich, wie ich einen unklaren Ablauf in nachvollziehbare Schritte übersetze.
Über mich
Im Studium der Medienkommunikation habe ich redaktionelle Aufgaben übernommen. Bei einem Seminarprojekt im Sommersemester 2026 strukturierte und redigierte ich die Begleittexte einer Ausstellung. Mein Schwerpunkt lag auf Überschriften, Reihenfolge und verständlichen Handlungsanweisungen; die Gestaltung übernahmen zwei andere Teammitglieder.
Projekt: Eine Abholinformation neu ordnen
Eigene Schreibübung, Oktober 2026. Die Bibliothek und ihr Ablauf sind frei erfunden. Aufgabe: Eine kurze Nachricht soll erklären, wann und wie ein vorgemerktes Buch abgeholt werden kann.
Ausgangstext meiner Übung: „Ihr Medium liegt bereit. Die Abholung erfolgt am Service unter Beachtung der Frist und unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen.“
Meine Fassung: „Dein vorgemerktes Buch liegt bis Freitag, 30. Oktober, an der Servicetheke bereit. Bring deinen Bibliotheksausweis mit. Wenn du es bis dahin nicht abholen kannst, melde dich vor Ablauf der Frist beim Bibliotheksteam.“
Mein Anteil: Ich habe beide Texte selbst geschrieben. Für die neue Fassung habe ich Frist, Abholort und benötigten Ausweis konkret benannt und den nächsten Schritt bei einer Verzögerung ergänzt.
Stand: Diese Übung wurde nicht in einer Bibliothek eingesetzt und nicht mit Nutzerinnen oder Nutzern getestet. Sie zeigt meine Textentscheidungen, keinen nachgewiesenen Rückgang von Rückfragen.
Werdegang in Kürze
10/2022–09/2026: Bachelorstudium Medienkommunikation, im Beispiel abgeschlossen. Den vollständigen Lebenslauf und verlangte Nachweise reiche ich mit meiner jeweiligen Bewerbung ein.
Kontakt
Für Rückfragen zu meiner Arbeit: [hier eine eigene erreichbare E-Mail-Adresse einsetzen].
Person, Studium, Aufgaben und Texte wurden für diesen Ratgeber erfunden. Übernimm die Struktur, aber keine erfundenen Erfahrungen in deine eigene Bewerbung.
Wähle das Werkzeug nach dem benötigten Inhalt und der Freigabe. Du brauchst nicht zwingend eine eigene Domain. Entscheidend ist, dass du die Seite bearbeiten, den Besucherkreis einstellen und veröffentlichte Inhalte wieder entfernen kannst. Prüfe das im konkreten Angebot, bevor du Zeit in ein Design investierst.
Wenn du bei null beginnst, beschreibt die Google-Sites-Anleitung folgenden Start am Computer: Unter „Neue Website anlegen“ wählst du eine Vorlage, gibst links oben einen Namen ein und ergänzt deine Inhalte. Übertrage zum Beispiel das obige Gerüst in passende Textabschnitte und ersetze die Beispielinhalte der Vorlage vollständig. Erst nach deiner Inhalts- und Zugriffsprüfung veröffentlichst du die Seite.
Ein dokumentiertes Beispiel ist Google Sites: Dort gibt es eine Vorschau mit verschiedenen Layouts. Beim Veröffentlichen legst du eine Webadresse fest; unter „Teilen“ stellst du bei „Veröffentlichte Website“ den Zugriff ein. In Arbeits- oder Bildungskonten können andere Optionen erscheinen. Diese Beschreibung folgt der Anbieterhilfe und ist kein von uns durchgeführter Plattformtest.
Trenne die Auffindbarkeit in Suchmaschinen vom tatsächlichen Zugriff. Eine unbekannte Adresse ist kein Zugangsschutz. Wenn nur bestimmte Menschen Inhalte sehen sollen, brauchst du eine passende Zugriffsbeschränkung und einen überprüften Zugangsweg. Auch berechtigte Besucher können Inhalte kopieren oder weitergeben.
Die Google-Sites-Hilfe erklärt ausdrücklich: Die Option, öffentliche Suchmaschinen um Nichtanzeige zu bitten, ist keine Garantie. Sie steht bei einer öffentlich sichtbaren Website zur Verfügung. Die Freigabe „Eingeschränkt“ ist davon eine andere Einstellung.
Für eingebettete Dateien beschreibt Google eine eigene Berechtigungsprüfung. Eine erreichbare Website bedeutet daher nicht automatisch, dass auch das eingebettete Dokument sichtbar ist. Prüfe genauso die Gegenrichtung: Ist eine Datei über ihre direkte Adresse weiter erreichbar, obwohl die Seite beschränkt wurde?
Eine Website zur Stellensuche ist nicht allein deshalb von Informationspflichten befreit, weil du als Privatperson handelst. Die rechtliche Einordnung hängt vom konkreten Angebot ab. Verwende deshalb weder ein altes TMG-Muster noch pauschal die Aussage, eine Bewerbungshomepage brauche nie ein Impressum.
Die Medienanstalt Hessen unterscheidet unter anderem § 18 Absatz 1 MStV für Angebote, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, und § 5 DDG für geschäftsmäßige digitale Dienste. Eine an mögliche Arbeitgeber gerichtete öffentliche Präsentation solltest du nicht ohne Prüfung als rein familiäres Angebot einordnen.
Der aktuelle § 5 DDG nennt für seinen Anwendungsbereich unter anderem Namen, Anschrift und elektronische Kontaktangaben. Welche Angaben dein konkreter Auftritt braucht, lässt sich durch ein allgemeines Bewerbungsmuster nicht abschließend feststellen. Kläre Zweifelsfälle vor dem Veröffentlichen mit einer geeigneten Rechtsberatung; lass notwendige Angaben nicht einfach weg, um weniger Daten zu zeigen.
Auch die Daten deiner Besucher gehören zur Planung. Die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz behandelt sowohl Zugriffe auf Endgeräte als auch personenbezogene Daten und Informationspflichten. Kläre mit dem Anbieter, welche Daten beim Hosting und durch eingesetzte Funktionen verarbeitet werden, und passe die Datenschutzhinweise an den tatsächlichen Betrieb an.
Verwende die veröffentlichte Besucheradresse und beschrifte sie verständlich. Ein Link darf die verlangten Unterlagen nur ersetzen, wenn das Bewerbungsverfahren das zulässt. Wenn ein Portal ein Portfolio-Feld anbietet, füge den passenden Link dort ein; ein Feld für den Lebenslauf bleibt ein Datei-Upload, wenn es so vorgegeben ist.
Im Lebenslauf
Bei den Kontaktdaten oder dem passenden Projekt: „Bewerbungshomepage: [veröffentlichte Webadresse]“ beziehungsweise „Textprobe: Abholinformation – [direkter Projektlink]“. Prüfe den Link nach dem PDF-Export.
Ein QR-Code kann ergänzen; eine lesbare und anklickbare Adresse macht die Bewerbung auch ohne Kamera nutzbar.Im Anschreiben oder Begleittext
„Auf meiner verlinkten Bewerbungshomepage zeige ich an einer eigenen Schreibübung, wie ich eine Abholinformation strukturiere. Mein Anteil und der Stand der Übung sind dort beschrieben. Den geforderten Lebenslauf habe ich beigefügt.“
Der Beispielsatz passt nur, wenn die Website erreichbar und der Lebenslauf tatsächlich beigefügt ist. Für eine beschränkte Seite kommen die vereinbarten Zugangsinformationen hinzu.Betreff, Begleittext und Anhänge für den tatsächlichen Versand vorbereiten.
Bewerbung per E-MailGehe den Weg einer Person, die deine Seite zum ersten Mal sieht. Starte beim Link aus der fertigen Bewerbungsdatei. Prüfe danach Navigation, Projektansicht, Dateien und Kontakt. Die folgende Fehlersuche setzt keine bestimmte Plattform voraus.
Speichere zu jeder Bewerbung die verwendete Adresse und eine Kopie oder Bildschirmaufnahme des damaligen Inhalts. So kannst du nachvollziehen, welche Arbeit du beschrieben hast. Eine eigene Kopie dokumentiert deinen Stand; sie beweist nicht, was der Arbeitgeber tatsächlich geöffnet hat.
Beispiel und Orientierung
Wenn deine Seite öffentlich erscheint, eine eingebettete PDF aber eine Freigabe verlangt, ist der Bewerbungslink noch nicht vollständig nutzbar. Website und Datei können eigene Berechtigungen haben.
Prüfe zuerst, wer die PDF sehen soll. Passe ihre Freigabe an diesen Kreis an oder reiche sie über den verlangten Bewerbungsweg ein. Kontrolliere anschließend die direkte Dateiadresse ohne dein eigenes Konto und gegebenenfalls mit dem vorgesehenen Besucherzugang.
Zusatzhilfe
Prüfe den Link aus der fertigen Bewerbungsdatei, nicht nur die Vorschau im Seiteneditor.
Weiterlesen oder direkt umsetzen
Arbeiten auswählen und in einer Portfolio-Datei ordnen.
Arbeitsproben für die BewerbungEin Format wählen, das deine konkrete Arbeit sichtbar macht.
Kreative BewerbungVorgaben des Arbeitgeberportals einhalten.
Online-BewerbungFAQ
Nur wenn das konkrete Verfahren diesen Weg zulässt. Reiche verlangte Dateien wie vorgegeben ein. Die Website kann Projekte und Hintergrund ergänzen; ein Link erfüllt keinen ausdrücklich verlangten PDF-Upload.
Prüfe das aktuelle Angebot des gewählten Anbieters: Kosten, Werbung, Webadresse, Dateifunktionen und Zugangsschutz können unterschiedlich geregelt sein. Ein kostenloser Entwurf bedeutet nicht automatisch, dass alle benötigten Funktionen dauerhaft kostenlos sind.
Dieser Ratgeber enthält ein kopierbares Inhaltsgerüst und eine ausgefüllte fiktive Seitenfassung. Du kannst die Struktur in einen Seiteneditor übertragen. Ein herunterladbares HTML- oder WordPress-Theme wird hier nicht angeboten.
Nein. Nicht gelistet oder von der Suche ausgeschlossen bedeutet nicht automatisch zugangsbeschränkt. Prüfe die Freigabe der Seite und jeder verlinkten Datei. Auch berechtigte Besucher können Inhalte kopieren oder weitergeben.
Nenne deinen beruflichen Schwerpunkt, einen passenden Hintergrund und eine konkrete eigene Tätigkeit. Verbinde das mit der gesuchten Aufgabe. Das Beispiel im Ratgeber zeigt, wie du deinen Anteil an Teamarbeit abgrenzt, ohne Ergebnisse zu erfinden.
Gehe nicht pauschal von einer Ausnahme für Privatpersonen aus. Relevant können insbesondere § 18 MStV und § 5 DDG sein. Kläre anhand deines konkreten Angebots, welche Angaben nötig sind; ein allgemeines Bewerbungsmuster ersetzt diese Einordnung nicht.
Redaktion und Einordnung
Verwendete Quellen
Aufgeführt sind nur Quellen, die konkrete Aussagen dieses Ratgebers fachlich stützen.
Google Sites trennt die Freigabe einer veröffentlichten Website von der Bitte an Suchmaschinen, sie nicht anzuzeigen. Diese Bitte ist keine Garantie.
Quelle öffnenEingebettete Dateien haben eigene Freigabeberechtigungen; Website-Zugriff allein genügt nicht.
Quelle öffnenDie Medienanstalt unterscheidet Informationspflichten nach § 5 DDG und § 18 MStV; die Ausnahme betrifft ausschließlich persönliche oder familiäre Angebote.
Quelle öffnen§ 5 DDG regelt Angaben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste; weitere Informationspflichten bleiben unberührt.
Quelle öffnenDie Orientierungshilfe behandelt den Zugriff auf Endgeräte und personenbezogene Daten als getrennte Prüfungen sowie Informationspflichten beim Websitebetrieb.
Quelle öffnenGoogle Sites beschreibt das Anlegen über eine Vorlage, die Benennung, das Hinzufügen von Inhalten und die spätere Veröffentlichung.
Quelle öffnen