Zum Inhalt springen

Eigene Website für die Stellensuche

Bewerbungshomepage erstellen: Aufbau und vollständiges Beispiel

Plane eine Bewerbungshomepage, die deine Arbeit verständlich zeigt. Mit Inhaltsvorlage, ausgefülltem Beispiel und Prüfungen für Seitenzugriff, Dateien und Veröffentlichung.

Lesedauer
14 Min.
Abschnitte
11
Stand
4. November 2026
Ausgefülltes SeitenbeispielInhaltsvorlage zum ÜbertragenSeite und Dateien prüfen

Wann eine Bewerbungshomepage sinnvoll ist

Eine Bewerbungshomepage ist deine eigene Website für die Stellensuche. Sie kann ein kurzes berufliches Profil mit ausgewählten Projekten verbinden. Ein Online-Portfolio zeigt vor allem Arbeiten; die Bewerbungshomepage ordnet sie zusätzlich deiner gewünschten Tätigkeit zu. Die Seite lohnt sich dann, wenn sie etwas verständlich zeigt, das in den verlangten Unterlagen nur schwer Platz findet.

  • Du hast einen interaktiven Prototyp, mehrere Textansichten oder zusammengehörige Medien: Eine Website kann die Auswahl zugänglich machen. Führe direkt zu den passenden Arbeiten.
  • Du hast bereits ein gepflegtes Portfolio: Ergänze dort bei Bedarf Profil und Kontakt. Eine zweite Website nur für Bewerbungen ist nicht automatisch hilfreicher.
  • Du möchtest lediglich deinen Lebenslauf online stellen: Prüfe, welchen zusätzlichen Nutzen das bietet. Die angeforderte PDF bleibt häufig der einfachere Weg.
  • Die Bewerbung ist bald fällig und du müsstest erst das Werkzeug lernen: Stelle zuerst die geforderten Unterlagen fertig. Eine unfertige Website ist kein notwendiger Zwischenschritt.

Welche Inhalte gehören auf die Seite?

Plane die Homepage als gezielte öffentliche oder zugangsbeschränkte Präsentation. Kopiere nicht automatisch deine gesamte Bewerbungsmappe ins Netz. Bei einer öffentlich erreichbaren Seite kann jeder Besucher Texte und Dateien weitergeben. Entscheide deshalb für jeden Inhalt, ob er öffentlich erscheinen soll oder nur an den konkreten Empfänger geht.

Für eine Datei mit ausgewählten Arbeiten findest du bei den Arbeitsproben zur Bewerbung eine bearbeitbare Portfolio-Struktur. Die folgende Website-Vorlage ist dagegen ein Inhaltsgerüst zum Übertragen in einen Seiteneditor.

  • Einstieg: Dein Name, die gesuchte Tätigkeit und ein kurzer Hinweis darauf, welche Arbeit die Seite zeigt. Ein Foto ist für diesen Aufbau nicht nötig.
  • Über mich: Beruflicher Schwerpunkt, relevanter Hintergrund und ein belegbares Beispiel. Lass allgemeine Eigenschaftslisten weg, die sich aus keinem Projekt ergeben.
  • Projekte: Aufgabe, eigener Anteil, Entstehungszeit und Arbeitsstand. Kennzeichne eine eigene Übung als Übung und eine gemeinsame Arbeit als gemeinsame Arbeit.
  • Werdegang: Eine passende Kurzfassung kann genügen. Wenn du einen Lebenslauf zum Download anbietest, erstelle bewusst eine Fassung für diesen Empfängerkreis und prüfe auch die Daten innerhalb der PDF.
  • Kontakt: Eine dafür vorgesehene, regelmäßig gelesene E-Mail-Adresse macht eine Kontaktaufnahme möglich. Rechtlich erforderliche Anbieterangaben klärst du gesondert im Abschnitt zum Impressum.
  • Nicht pauschal öffentlich stellen: Zeugnisse mit Unterschriften, private Kontaktdaten anderer Personen, firmenbezogene Anschreiben und nicht freigegebene Kundenarbeiten. Reiche verlangte Nachweise über den vorgesehenen Bewerbungsweg ein.

Inhaltsvorlage: eine übersichtliche Seite planen

Für den Einstieg kannst du mit einer Seite und den Menüpunkten „Profil“, „Projekte“ und „Kontakt“ arbeiten. Verlinke diese Punkte auf die jeweiligen Abschnitte. Ergänze die für deinen Auftritt erforderlichen Rechtsinformationen erreichbar im Seitenfuß. Das folgende Gerüst ist eine Textvorlage, kein fertiges HTML- oder WordPress-Theme.

Gerüst zum Ausfüllen mit eigenen Angaben

Prüfbares Muster

[Vorname Nachname] – [konkret gesuchte Tätigkeit]

Ich zeige hier [Art der Arbeit], mit der ich [für die Zielstelle relevante Aufgabe] nachvollziehbar mache.

Über mich: Mein Schwerpunkt ist [Aufgabe]. Aus [tatsächlichem Arbeits-, Lern- oder Projektzusammenhang] bringe ich Erfahrung mit [konkreter Tätigkeit] mit.

Projekt: [Titel] · [Monat/Jahr] · [Auftrag, Teamarbeit oder eigene Übung]

Ausgangslage: [Problem oder Aufgabe]. Mein Anteil: [selbst erledigte Arbeit]. Zu sehen: [Ausschnitt, Datei oder bedienbare Ansicht]. Stand und Grenzen: [fertig, Entwurf, nicht veröffentlicht, nicht getestet].

Kurzer Werdegang: [relevante Station und Zeitraum]; [relevanter Abschluss oder laufende Ausbildung].

Kontakt: [für die Kontaktaufnahme vorgesehene E-Mail-Adresse].

Seitenfuß: [Impressum und Datenschutzhinweise für den tatsächlichen Betrieb ergänzen].

Eine Website braucht nicht möglichst viele Rubriken. Eine zusätzliche Seite ist sinnvoll, wenn ein Projekt sonst unübersichtlich würde.

Beispiel: Tessas Bewerbungshomepage für eine Juniorredaktion

Tessa Beispiel sucht in diesem vollständig erfundenen Fall eine Stelle als Juniorredakteurin für Servicetexte. Sie zeigt eine eigene Schreibübung, die ohne Kundendaten auskommt. Ihr Projekttext erklärt, was sie verändert hat; er behauptet keine gemessene Wirkung. Die folgenden Texte bilden den inhaltlichen Kern einer möglichen Seite. Es handelt sich um kein veröffentlichtes Portfolio und keine echte Bewerberin.

Fiktive Seitenfassung: Tessa Beispiel

Prüfbares Muster

Tessa Beispiel – Servicetexte verständlich machen

Ich suche eine Einstiegsstelle in einer Redaktion, die Anleitungen und Hilfetexte für Nutzerinnen und Nutzer erstellt. Hier zeige ich, wie ich einen unklaren Ablauf in nachvollziehbare Schritte übersetze.

Über mich

Im Studium der Medienkommunikation habe ich redaktionelle Aufgaben übernommen. Bei einem Seminarprojekt im Sommersemester 2026 strukturierte und redigierte ich die Begleittexte einer Ausstellung. Mein Schwerpunkt lag auf Überschriften, Reihenfolge und verständlichen Handlungsanweisungen; die Gestaltung übernahmen zwei andere Teammitglieder.

Projekt: Eine Abholinformation neu ordnen

Eigene Schreibübung, Oktober 2026. Die Bibliothek und ihr Ablauf sind frei erfunden. Aufgabe: Eine kurze Nachricht soll erklären, wann und wie ein vorgemerktes Buch abgeholt werden kann.

Ausgangstext meiner Übung: „Ihr Medium liegt bereit. Die Abholung erfolgt am Service unter Beachtung der Frist und unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen.“

Meine Fassung: „Dein vorgemerktes Buch liegt bis Freitag, 30. Oktober, an der Servicetheke bereit. Bring deinen Bibliotheksausweis mit. Wenn du es bis dahin nicht abholen kannst, melde dich vor Ablauf der Frist beim Bibliotheksteam.“

Mein Anteil: Ich habe beide Texte selbst geschrieben. Für die neue Fassung habe ich Frist, Abholort und benötigten Ausweis konkret benannt und den nächsten Schritt bei einer Verzögerung ergänzt.

Stand: Diese Übung wurde nicht in einer Bibliothek eingesetzt und nicht mit Nutzerinnen oder Nutzern getestet. Sie zeigt meine Textentscheidungen, keinen nachgewiesenen Rückgang von Rückfragen.

Werdegang in Kürze

10/2022–09/2026: Bachelorstudium Medienkommunikation, im Beispiel abgeschlossen. Den vollständigen Lebenslauf und verlangte Nachweise reiche ich mit meiner jeweiligen Bewerbung ein.

Kontakt

Für Rückfragen zu meiner Arbeit: [hier eine eigene erreichbare E-Mail-Adresse einsetzen].

Person, Studium, Aufgaben und Texte wurden für diesen Ratgeber erfunden. Übernimm die Struktur, aber keine erfundenen Erfahrungen in deine eigene Bewerbung.

Die Bewerbungshomepage erstellen: vom Entwurf zur veröffentlichten Seite

Wähle das Werkzeug nach dem benötigten Inhalt und der Freigabe. Du brauchst nicht zwingend eine eigene Domain. Entscheidend ist, dass du die Seite bearbeiten, den Besucherkreis einstellen und veröffentlichte Inhalte wieder entfernen kannst. Prüfe das im konkreten Angebot, bevor du Zeit in ein Design investierst.

Wenn du bei null beginnst, beschreibt die Google-Sites-Anleitung folgenden Start am Computer: Unter „Neue Website anlegen“ wählst du eine Vorlage, gibst links oben einen Namen ein und ergänzt deine Inhalte. Übertrage zum Beispiel das obige Gerüst in passende Textabschnitte und ersetze die Beispielinhalte der Vorlage vollständig. Erst nach deiner Inhalts- und Zugriffsprüfung veröffentlichst du die Seite.

Ein dokumentiertes Beispiel ist Google Sites: Dort gibt es eine Vorschau mit verschiedenen Layouts. Beim Veröffentlichen legst du eine Webadresse fest; unter „Teilen“ stellst du bei „Veröffentlichte Website“ den Zugriff ein. In Arbeits- oder Bildungskonten können andere Optionen erscheinen. Diese Beschreibung folgt der Anbieterhilfe und ist kein von uns durchgeführter Plattformtest.

  • 1. Inhalt vorbereiten: Schreibe Profil, Projekttexte und Kontakt zunächst außerhalb des Seiteneditors. Ordne jedem Projekt nur Material zu, das du zeigen darfst.
  • 2. Werkzeug prüfen: Kannst du Abschnitte, klare Links, Bilder mit Alternativtext und gegebenenfalls Dateien einfügen? Welche Einstellungen gelten für Besucher, Suchmaschinen und einzelne Dateien?
  • 3. Angebot abgleichen: Prüfe aktuelle Kosten, Werbung, Laufzeit, Kündigung und die Möglichkeit, Inhalte zu sichern. „Kostenlos“ beantwortet noch nicht, ob der benötigte Zugangsschutz oder eine bestimmte Webadresse enthalten ist.
  • 4. Seite anlegen: Übertrage zunächst die Texte, setze eine klare Hauptüberschrift und verlinke die ausgewählten Arbeiten. Verwende ruhige Abstände und gut lesbare Schrift. Ein Screenshot von Text ersetzt keinen lesbaren Textabschnitt.
  • 5. Vorschau und Freigabe prüfen: Kontrolliere schmale und breite Ansichten. Prüfe Rechtsinformationen, Projektfreigaben und den gewünschten Besucherkreis vor der Veröffentlichung.
  • 6. Veröffentlichten Link kontrollieren: Öffne anschließend die tatsächliche Besucheradresse. Ein gespeicherter Entwurf, eine Editoradresse oder eine Vorschau ist nicht automatisch die fertige Website. Änderungen können erneut veröffentlicht werden müssen.

Öffentlich, nicht gelistet oder zugangsbeschränkt?

Trenne die Auffindbarkeit in Suchmaschinen vom tatsächlichen Zugriff. Eine unbekannte Adresse ist kein Zugangsschutz. Wenn nur bestimmte Menschen Inhalte sehen sollen, brauchst du eine passende Zugriffsbeschränkung und einen überprüften Zugangsweg. Auch berechtigte Besucher können Inhalte kopieren oder weitergeben.

Die Google-Sites-Hilfe erklärt ausdrücklich: Die Option, öffentliche Suchmaschinen um Nichtanzeige zu bitten, ist keine Garantie. Sie steht bei einer öffentlich sichtbaren Website zur Verfügung. Die Freigabe „Eingeschränkt“ ist davon eine andere Einstellung.

Für eingebettete Dateien beschreibt Google eine eigene Berechtigungsprüfung. Eine erreichbare Website bedeutet daher nicht automatisch, dass auch das eingebettete Dokument sichtbar ist. Prüfe genauso die Gegenrichtung: Ist eine Datei über ihre direkte Adresse weiter erreichbar, obwohl die Seite beschränkt wurde?

  • Öffentliche Seite: Öffne sie in einem frischen privaten Browserfenster ohne dein eigenes Konto. Sind Profil und die bewusst öffentlichen Arbeiten sichtbar? Das Fenster simuliert keinen Arbeitgeberfilter, findet aber viele Login-Abhängigkeiten.
  • Beschränkte Seite: Prüfe zunächst ohne berechtigten Zugang, ob die Inhalte tatsächlich verborgen bleiben. Prüfe anschließend mit dem dafür vorgesehenen Besucherzugang, ob die erlaubten Inhalte erreichbar sind.
  • Jede Datei einzeln: Kopiere die direkte Dateiadresse aus der veröffentlichten Seite und prüfe sie gesondert. Ein Schutz für die Seite kann je nach System anders wirken als der Schutz einer Datei.
  • Zugangsaufwand: Kläre, ob ein Empfänger ein Konto oder einen vereinbarten Zugang nutzen kann. Eine unerwartete Freigabeanfrage ist kein funktionierender Portfolio-Link.
  • Keine passende Zugriffsmöglichkeit: Stelle nur bewusst öffentliche Inhalte auf die Seite und reiche vertraulichere Unterlagen auf dem verlangten Bewerbungsweg ein.

Impressum und Datenschutz vor dem Veröffentlichen klären

Eine Website zur Stellensuche ist nicht allein deshalb von Informationspflichten befreit, weil du als Privatperson handelst. Die rechtliche Einordnung hängt vom konkreten Angebot ab. Verwende deshalb weder ein altes TMG-Muster noch pauschal die Aussage, eine Bewerbungshomepage brauche nie ein Impressum.

Die Medienanstalt Hessen unterscheidet unter anderem § 18 Absatz 1 MStV für Angebote, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, und § 5 DDG für geschäftsmäßige digitale Dienste. Eine an mögliche Arbeitgeber gerichtete öffentliche Präsentation solltest du nicht ohne Prüfung als rein familiäres Angebot einordnen.

Der aktuelle § 5 DDG nennt für seinen Anwendungsbereich unter anderem Namen, Anschrift und elektronische Kontaktangaben. Welche Angaben dein konkreter Auftritt braucht, lässt sich durch ein allgemeines Bewerbungsmuster nicht abschließend feststellen. Kläre Zweifelsfälle vor dem Veröffentlichen mit einer geeigneten Rechtsberatung; lass notwendige Angaben nicht einfach weg, um weniger Daten zu zeigen.

Auch die Daten deiner Besucher gehören zur Planung. Die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz behandelt sowohl Zugriffe auf Endgeräte als auch personenbezogene Daten und Informationspflichten. Kläre mit dem Anbieter, welche Daten beim Hosting und durch eingesetzte Funktionen verarbeitet werden, und passe die Datenschutzhinweise an den tatsächlichen Betrieb an.

  • Halte Impressum und Datenschutzhinweise dort erreichbar, wo sie für deinen Auftritt erforderlich sind. Ein fremdes Impressum des Baukastenanbieters beschreibt nicht automatisch dich als verantwortliche Person.
  • Beginne mit den Funktionen, die deine Bewerbung tatsächlich braucht. Zusätzliche Besucheranalyse, eingebettete Videos und Kontaktformulare können weitere Datenverarbeitungen auslösen. Eine schlichte Seite nimmt dir die Prüfung der tatsächlich eingesetzten Dienste trotzdem nicht ab.
  • Für Arbeitsproben gilt zusätzlich: Prüfe Rechte an Texten, Bildern und gemeinsam erstelltem Material. Ein Passwort ersetzt keine Erlaubnis zur Weitergabe. Entferne fremde personenbezogene Daten nicht nur aus Bildunterschriften, sondern auch aus den Dateien selbst.

Die Website im Lebenslauf oder Anschreiben verlinken

Verwende die veröffentlichte Besucheradresse und beschrifte sie verständlich. Ein Link darf die verlangten Unterlagen nur ersetzen, wenn das Bewerbungsverfahren das zulässt. Wenn ein Portal ein Portfolio-Feld anbietet, füge den passenden Link dort ein; ein Feld für den Lebenslauf bleibt ein Datei-Upload, wenn es so vorgegeben ist.

Im Lebenslauf

Wo kann der Link stehen?

Bei den Kontaktdaten oder dem passenden Projekt: „Bewerbungshomepage: [veröffentlichte Webadresse]“ beziehungsweise „Textprobe: Abholinformation – [direkter Projektlink]“. Prüfe den Link nach dem PDF-Export.

Ein QR-Code kann ergänzen; eine lesbare und anklickbare Adresse macht die Bewerbung auch ohne Kamera nutzbar.

Im Anschreiben oder Begleittext

Wie weist Tessa auf die Seite hin?

„Auf meiner verlinkten Bewerbungshomepage zeige ich an einer eigenen Schreibübung, wie ich eine Abholinformation strukturiere. Mein Anteil und der Stand der Übung sind dort beschrieben. Den geforderten Lebenslauf habe ich beigefügt.“

Der Beispielsatz passt nur, wenn die Website erreichbar und der Lebenslauf tatsächlich beigefügt ist. Für eine beschränkte Seite kommen die vereinbarten Zugangsinformationen hinzu.

Vor dem Versand: Seite und Dateien getrennt testen

Gehe den Weg einer Person, die deine Seite zum ersten Mal sieht. Starte beim Link aus der fertigen Bewerbungsdatei. Prüfe danach Navigation, Projektansicht, Dateien und Kontakt. Die folgende Fehlersuche setzt keine bestimmte Plattform voraus.

  • Du landest im Editor: Ersetze den Bearbeitungslink durch die veröffentlichte Besucheradresse. Öffne genau diese Adresse erneut ohne dein Konto.
  • Die Seite erscheint, die Datei verlangt eine Freigabe: Vergleiche die Dateiberechtigung mit dem vorgesehenen Besucherkreis. Schalte nicht vorschnell alle Unterlagen öffentlich.
  • Die Seite ist beschränkt, die PDF ist direkt öffentlich abrufbar: Ändere auch die Freigabe beziehungsweise Bereitstellung der PDF. Kontrolliere danach ihre direkte Adresse erneut.
  • Am Handy fehlt ein Teil des Textes: Prüfe überbreite Tabellen, feste Bildbreiten und lange Links. Kürze nicht die Begründung deines Projekts, nur damit ein ungeeignetes Layout bestehen bleibt.
  • Der Kontaktlink öffnet nicht das erwartete Ziel: Kontrolliere die hinterlegte Adresse. Biete die E-Mail-Adresse auch lesbar als Text an.
  • Alte Version sichtbar: Prüfe, ob du Änderungen veröffentlicht hast und ob der Link auf die richtige Seite oder Datei führt. Der neue Stand im Editor allein genügt nicht.

Nach dem Versand aktualisieren und später aufräumen

Speichere zu jeder Bewerbung die verwendete Adresse und eine Kopie oder Bildschirmaufnahme des damaligen Inhalts. So kannst du nachvollziehen, welche Arbeit du beschrieben hast. Eine eigene Kopie dokumentiert deinen Stand; sie beweist nicht, was der Arbeitgeber tatsächlich geöffnet hat.

  • Während eines laufenden Verfahrens: Halte versandte Projektlinks stabil. Falls eine wichtige Änderung die beworbene Arbeit betrifft, erläutere sie bei Bedarf über den vorgesehenen Kontakt. Vermeide heimliches Austauschen gegen ein anderes Projekt.
  • Bei einer neuen Bewerbung: Aktualisiere Schwerpunkt und Auswahl. Wenn mehrere Verfahren parallel laufen, darf ein gemeinsamer Link nicht plötzlich nur noch eine andere Zielstelle ansprechen.
  • Nach Ende der Stellensuche: Entscheide, ob die Seite ein berufliches Portfolio bleiben oder offline gehen soll. Entferne veraltete Suchhinweise und unnötige personenbezogene Angaben.
  • Beim Abschalten: Prüfe die Website sowie separat gespeicherte PDFs, Bilder und Freigabelinks. Eine gelöschte Navigation entfernt nicht zwingend die Dateien. Bereits angefertigte Kopien anderer Personen holst du dadurch nicht zurück.

Beispiel und Orientierung

Die Website lädt – die Datei noch nicht

Wenn deine Seite öffentlich erscheint, eine eingebettete PDF aber eine Freigabe verlangt, ist der Bewerbungslink noch nicht vollständig nutzbar. Website und Datei können eigene Berechtigungen haben.

Zusatzhilfe

Ist der Link bereit für die Bewerbung?

Prüfe den Link aus der fertigen Bewerbungsdatei, nicht nur die Vorschau im Seiteneditor.

Weiterlesen oder direkt umsetzen

Verwandte Seiten für den nächsten sinnvollen Schritt

FAQ

Antworten, die häufig direkt zur nächsten Aktion führen

Ersetzt eine Bewerbungshomepage den Lebenslauf?

Nur wenn das konkrete Verfahren diesen Weg zulässt. Reiche verlangte Dateien wie vorgegeben ein. Die Website kann Projekte und Hintergrund ergänzen; ein Link erfüllt keinen ausdrücklich verlangten PDF-Upload.

Kann ich eine Bewerbungshomepage kostenlos erstellen?

Prüfe das aktuelle Angebot des gewählten Anbieters: Kosten, Werbung, Webadresse, Dateifunktionen und Zugangsschutz können unterschiedlich geregelt sein. Ein kostenloser Entwurf bedeutet nicht automatisch, dass alle benötigten Funktionen dauerhaft kostenlos sind.

Gibt es eine Vorlage für die Bewerbungshomepage?

Dieser Ratgeber enthält ein kopierbares Inhaltsgerüst und eine ausgefüllte fiktive Seitenfassung. Du kannst die Struktur in einen Seiteneditor übertragen. Ein herunterladbares HTML- oder WordPress-Theme wird hier nicht angeboten.

Ist eine nicht gelistete Bewerbungshomepage privat?

Nein. Nicht gelistet oder von der Suche ausgeschlossen bedeutet nicht automatisch zugangsbeschränkt. Prüfe die Freigabe der Seite und jeder verlinkten Datei. Auch berechtigte Besucher können Inhalte kopieren oder weitergeben.

Was schreibe ich unter „Über mich“?

Nenne deinen beruflichen Schwerpunkt, einen passenden Hintergrund und eine konkrete eigene Tätigkeit. Verbinde das mit der gesuchten Aufgabe. Das Beispiel im Ratgeber zeigt, wie du deinen Anteil an Teamarbeit abgrenzt, ohne Ergebnisse zu erfinden.

Braucht meine Bewerbungshomepage ein Impressum?

Gehe nicht pauschal von einer Ausnahme für Privatpersonen aus. Relevant können insbesondere § 18 MStV und § 5 DDG sein. Kläre anhand deines konkreten Angebots, welche Angaben nötig sind; ein allgemeines Bewerbungsmuster ersetzt diese Einordnung nicht.

Redaktion und Einordnung

Redaktionell geprüft und zuletzt aktualisiert

Herausgeber
Fachredaktion für Bewerbung & Lebenslauf
Stand
4. November 2026
Fachlicher Fokus
Produktredaktion für deutsche Bewerbungslogik, quellennahe Inhaltsprüfung und lebenslaufnahe Exportpfade.
Produkt-Test
Stand 4. November 2026: Die verlinkten Google-Sites-Hilfen, § 5 DDG, Hinweise der Medienanstalt Hessen und ausgewählte Abschnitte der DSK-Orientierungshilfe wurden gelesen. Tessa, ihr Werdegang und die Textübung sind erfunden. Es wurde keine Bewerberwebsite bei einem Anbieter veröffentlicht und kein Plattformvergleich oder Arbeitgebertest durchgeführt. Die Inhaltsvorlage ist eine redaktionelle Arbeitshilfe, keine fertige Rechts- oder Technikvorlage.

Quellenbasierte Kernaussagen

  • Google Sites trennt die Freigabe einer veröffentlichten Website von der Bitte an Suchmaschinen, sie nicht anzuzeigen. Diese Bitte ist keine Garantie.[1]
  • Eingebettete Dateien haben eigene Freigabeberechtigungen; Website-Zugriff allein genügt nicht.[2]
  • Die Medienanstalt unterscheidet Informationspflichten nach § 5 DDG und § 18 MStV; die Ausnahme betrifft ausschließlich persönliche oder familiäre Angebote.[3]
  • § 5 DDG regelt Angaben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste; weitere Informationspflichten bleiben unberührt.[4]
  • Die Orientierungshilfe behandelt den Zugriff auf Endgeräte und personenbezogene Daten als getrennte Prüfungen sowie Informationspflichten beim Websitebetrieb.[5]
  • Google Sites beschreibt das Anlegen über eine Vorlage, die Benennung, das Hinzufügen von Inhalten und die spätere Veröffentlichung.[6]
Redaktion und Methodik ansehen

Verwendete Quellen

Fachquellen zu diesem Thema

Aufgeführt sind nur Quellen, die konkrete Aussagen dieses Ratgebers fachlich stützen.

Website veröffentlichen und freigeben

Google Sites-Hilfe

Google Sites trennt die Freigabe einer veröffentlichten Website von der Bitte an Suchmaschinen, sie nicht anzuzeigen. Diese Bitte ist keine Garantie.

Quelle öffnen

Google-Dateien, Videos, Websiteinhalte und mehr hinzufügen

Google Sites-Hilfe

Eingebettete Dateien haben eigene Freigabeberechtigungen; Website-Zugriff allein genügt nicht.

Quelle öffnen

Impressumspflicht

Medienanstalt Hessen

Die Medienanstalt unterscheidet Informationspflichten nach § 5 DDG und § 18 MStV; die Ausnahme betrifft ausschließlich persönliche oder familiäre Angebote.

Quelle öffnen

§ 5 DDG – Allgemeine Informationspflichten

Gesetze im Internet

§ 5 DDG regelt Angaben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste; weitere Informationspflichten bleiben unberührt.

Quelle öffnen

Orientierungshilfe Digitale Dienste, Version 1.2 (November 2024)

Datenschutzkonferenz

Die Orientierungshilfe behandelt den Zugriff auf Endgeräte und personenbezogene Daten als getrennte Prüfungen sowie Informationspflichten beim Websitebetrieb.

Quelle öffnen

Websites erstellen, benennen, kopieren oder löschen

Google Sites-Hilfe

Google Sites beschreibt das Anlegen über eine Vorlage, die Benennung, das Hinzufügen von Inhalten und die spätere Veröffentlichung.

Quelle öffnen