Kurzantwort
Direkte Antwort
Die Gehaltsvorstellung gehört in deutschen Bewerbungen meist nur dann ins Anschreiben, wenn die Ausschreibung ausdrücklich danach fragt oder wenn der Prozess früh eine klare Einordnung verlangt. Dann steht sie kurz, sachlich und eher gegen Ende des Schreibens. Für die Wortwahl sind drei Regeln stark: lieber ruhig als defensiv, lieber konkret als vage und lieber passend zum eigenen Profil als künstlich hart verhandelt. Wenn zusätzlich ein Eintrittstermin gefragt ist, folgt er am besten im selben ruhigen Schlussabschnitt statt in einem zweiten losen Satzblock.