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Persönliche Daten

Staatsangehörigkeit im Lebenslauf: angeben oder weglassen?

Staatsangehörigkeit freiwillig angeben, richtig schreiben und von der Arbeitsberechtigung unterscheiden: mit Beispielen für doppelte Staatsangehörigkeit, Bewerbungsportale und besondere Auswahlverfahren.

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Lesedauer
8 Min.
Abschnitte
7
Stand
21. September 2026
StaatsangehörigkeitNationalitätLebenslauf

Entscheidung

Muss die Staatsangehörigkeit im Lebenslauf stehen?

Bei einer gewöhnlichen Bewerbung kannst du die Staatsangehörigkeit im frei gestalteten Lebenslauf weglassen. Die Bundesagentur für Arbeit führt sie unter den freiwilligen persönlichen Angaben. Ein vorgefertigtes Feld in einer Vorlage ist deshalb kein Grund, es unbedingt auszufüllen. Entferne auch die leere Beschriftung, wenn du dich gegen die Angabe entscheidest.

Die freiwillige Einordnung steht im Abschnitt „Das kann in den Lebenslauf rein“ der Bundesagentur für Arbeit

  • Ohne konkrete Anforderung: Nenne die Staatsangehörigkeit, wenn du diese Information bewusst teilen möchtest; für einen vollständigen beruflichen Werdegang ist sie nicht nötig.
  • Bei einer Frage zur Arbeitsberechtigung: Kläre genau diese Frage. Eine Nationalität beantwortet nicht jeden individuellen Beschäftigungsstatus.
  • Bei einem besonderen Auswahlverfahren: Lies die Voraussetzungen und den geforderten Nachweis, bevor du eine allgemeine CV-Empfehlung übernimmst.
  • Bei anonymisierten Bewerbungen: Folge den Vorgaben des Verfahrens und ergänze freiwillige persönliche Angaben nicht automatisch.

Schreibweise

„Deutsch“ oder „Deutschland“: Welche Angabe passt?

Für die eigene Lebenslauf-Zeile ist „Staatsangehörigkeit: deutsch“ die übliche klare Schreibweise: Das Adjektiv steht klein. „Deutschland“ ist der Name des Staates. In einem Portal mit Länder-Auswahl wählst du selbstverständlich die dort vorgegebene Bezeichnung; du musst sie nicht in ein Adjektiv umwandeln. Entscheidend ist, welches Feld du gerade ausfüllst.

  • „Nationalität“ wird in Bewerbungsformularen häufig für die Staatsangehörigkeit verwendet. Bei unklarer Feldbedeutung helfen die Erläuterungen des Formulars.
  • Geburtsland und familiäre Herkunft sind keine verlässlichen Ersatzangaben für die aktuelle Staatsangehörigkeit.
  • Sprachkenntnisse gehören mit ihrem tatsächlichen Niveau in den Kenntnisbereich. Eine Staatsangehörigkeit belegt kein Sprachniveau.
  • Nutze Text statt einer Länderflagge allein: Eine Flagge kann auch Wohnort, Sprache oder Arbeitsmarkt meinen.

Eine Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeit: deutsch

Die Zeile beschreibt die rechtliche Staatszugehörigkeit. Sie gehört bei freiwilliger Angabe zu den persönlichen Daten.

Andere Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeit: portugiesisch

Ein deutscher Wohnort ändert die Staatsangehörigkeit nicht. Nenne keine deutsche Staatsangehörigkeit allein deshalb, weil du hier lebst.

Zwei Staatsangehörigkeiten

Staatsangehörigkeiten: deutsch und italienisch

Diese fiktive Beispielzeile ist eindeutig, wenn du beide Staatsangehörigkeiten tatsächlich besitzt.

Mehrere Staatsangehörigkeiten

Wie gehe ich mit doppelter Staatsangehörigkeit um?

Wenn du mehrere Staatsangehörigkeiten im freiwilligen Datenblock nennen möchtest, führe sie mit „und“ oder Komma auf. Das ist klarer als eine unkommentierte Doppelbezeichnung, die auch kulturelle Herkunft meinen könnte. Beschreibe den aktuellen Status, nicht nur den Geburtsstaat oder einen früher besessenen Pass.

Für den Lebenslauf im Einbürgerungsverfahren gelten andere Zwecke und lokale Unterlagenvorgaben. Diese erklärt Lebenslauf für die Einbürgerung

  • Fragt ein Formular ausdrücklich nach allen oder weiteren Staatsangehörigkeiten, beantworte die konkrete Frage vollständig und wahrheitsgemäß.
  • Erlaubt ein Portal nur eine Auswahl, obwohl zwei Angaben verlangt werden, nutze ein vorgesehenes Zusatzfeld oder frage die Ansprechperson nach dem richtigen Vorgehen.
  • Eine beantragte Einbürgerung ist noch keine bereits erworbene Staatsangehörigkeit. Halte Planung und bestehenden Status auseinander.
  • Du brauchst im Lebenslauf keine Familiengeschichte zu erläutern, um mehrere Staatsangehörigkeiten zu erklären.

Arbeitsberechtigung

Wann ist eine Angabe zur Arbeitserlaubnis hilfreicher?

Wenn geklärt werden soll, ob du die ausgeschriebene Arbeit aufnehmen kannst, hilft eine präzise Statusangabe. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger benötigen für eine Beschäftigung in Deutschland grundsätzlich keine gesonderte Arbeitserlaubnis. Bei einem Aufenthaltstitel sind dagegen die erlaubte Tätigkeit, seine Gültigkeit und mögliche Nebenbestimmungen zu prüfen. Wohnort und Staatsangehörigkeit allein reichen für diesen Abgleich nicht immer aus.

Die Unterschiede erläutert das Portal der Bundesregierung: Make it in Germany – FAQ für Unternehmen

Dass ein Aufenthaltstitel die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit und ihre Beschränkungen erkennen lassen muss, regelt § 4a Absatz 3 AufenthG

  • Lies bei Bedarf auch das Zusatzblatt und vorhandene Beschäftigungsauflagen. Übertrage deren Bedeutung nicht aus einer fremden Vorlage.
  • Kläre unverständliche Einschränkungen mit der zuständigen Ausländerbehörde oder einer qualifizierten Beratungsstelle.
  • Eine kurze CV-Zeile ersetzt nicht die Prüfung und die im Verfahren verlangten Nachweise. Pass- oder Dokumentnummern brauchst du für die bloße Statusformulierung nicht.

Berechtigung steht fest

Beschäftigung in Deutschland uneingeschränkt erlaubt

Verwende diese Formulierung nur, wenn sie deinem rechtlichen Status tatsächlich entspricht. Das ist eine Aussage zur Beschäftigung, keine Staatsangehörigkeitsangabe.

Änderung noch erforderlich

Arbeitgeberwechsel erfordert noch eine behördliche Erlaubnis

Dieses fiktive Beispiel passt nur, wenn genau diese Einschränkung besteht. Kläre den Stand mit der zuständigen Behörde, bevor du einen verbindlichen Arbeitsbeginn zusagst.

Verfahren noch offen

Aufenthaltstitel zur Beschäftigung beantragt; Entscheidung steht aus

Schreibe „beantragt“ nur nach tatsächlicher Antragstellung. Eine Antragstellung allein ist keine Zusage, dass du die konkrete Arbeit bereits aufnehmen darfst.

Besondere Verfahren

Was gilt im öffentlichen Dienst oder bei Sicherheitsprüfungen?

Nicht jede Stelle im öffentlichen Dienst ist ein Beamtenverhältnis. Für Berufungen nach dem Beamtenstatusgesetz nennt § 7 bestimmte Staatsangehörigkeitsvoraussetzungen und Ausnahmen. Übertrage diese Regel nicht pauschal auf jede ausgeschriebene Beschäftigung bei einer Behörde. Prüfe vielmehr, um welches Dienst- oder Arbeitsverhältnis es geht und welche Nachweise verlangt werden.

Das konkrete gesetzliche Beispiel betrifft die Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses: § 7 BeamtStG

  • Wenn eine Ausschreibung Staatsangehörigkeiten als Voraussetzung nennt, kläre Unklarheiten bei der ausschreibenden Stelle.
  • Ein gesonderter Sicherheits- oder Personalfragebogen ist nicht mit der freiwilligen Gestaltung des Lebenslaufs gleichzusetzen. Beantworte die darin gestellten Fragen nach den zugehörigen Hinweisen.
  • Reiche Nachweise über den geforderten Weg ein. Eine Länderangabe im CV ersetzt weder ein Dokument noch eine formelle Prüfung.

Abgleich

So vermeidest du Missverständnisse in PDF und Portal

Vergleiche vor dem Absenden, ob Staatsangehörigkeit, Wohnort und Arbeitsstatus jeweils richtig zugeordnet sind. Unterschiedlich ausführliche Angaben in Portal und PDF können sinnvoll sein; widersprüchliche Angaben zum aktuellen Status sind es nicht. Dein Name oder Aussehen verpflichtet dich nicht dazu, im Lebenslauf deine Herkunft zu erklären.

§ 1 AGG nennt unter anderem ethnische Herkunft als geschütztes Merkmal. Staatsangehörigkeit ist dort nicht ausdrücklich als eigenes Merkmal aufgeführt; beide Begriffe sollten deshalb nicht einfach gleichgesetzt werden. Gesetzestext: § 1 AGG

  • Ist eine freiwillige Staatsangehörigkeitszeile korrekt geschrieben und tatsächlich aktuell?
  • Hast du alle Angaben gemacht, nach denen ein besonderes Verfahren ausdrücklich fragt, oder offene Fragen geklärt?
  • Beschreibt eine Statuszeile nur die Berechtigung, die tatsächlich besteht, einschließlich relevanter Einschränkungen?
  • Sind Formularwerte nach einem automatischen Import korrekt übernommen worden?
  • Hast du leere Zeilen und fiktive Angaben aus dem Muster entfernt?

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FAQ

Antworten, die häufig direkt zur nächsten Aktion führen

Ist die Staatsangehörigkeit im Lebenslauf Pflicht?

Für einen gewöhnlichen, selbst gestalteten Lebenslauf ist sie freiwillig. Die Bundesagentur für Arbeit ordnet sie entsprechend ein. Besondere Auswahlverfahren oder Formulare können eigene Anforderungen haben; prüfe deren Zweck und Unterlagenhinweise.

Soll ich stattdessen die Arbeitserlaubnis nennen?

Wenn es um die Berechtigung geht, die Stelle anzutreten, ist eine genaue Angabe zum geltenden Arbeitsstatus hilfreicher als die Staatsangehörigkeit allein. Gib Einschränkungen oder einen noch offenen Antrag zutreffend wieder. Eine CV-Zeile ersetzt keine erforderliche Prüfung.

Schreibt man „Staatsangehörigkeit: deutsch“ groß oder klein?

Das Adjektiv „deutsch“ steht in dieser Formulierung klein. Im frei gestalteten Lebenslauf passt „Staatsangehörigkeit: deutsch“. Wenn ein Portal stattdessen eine Länderliste anbietet, wählst du die dort vorgegebene Bezeichnung „Deutschland“.

Wie gebe ich eine doppelte Staatsangehörigkeit an?

Eine eindeutige Formulierung ist beispielsweise „Staatsangehörigkeiten: deutsch und italienisch“, sofern beide tatsächlich bestehen. Fragt ein Verfahren ausdrücklich nach weiteren oder sämtlichen Staatsangehörigkeiten, beantworte diese Frage vollständig.

Brauche ich als EU-Bürger eine Arbeitserlaubnis für Deutschland?

Für eine Beschäftigung in Deutschland benötigen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger grundsätzlich keine gesonderte Arbeitserlaubnis. Das Portal der Bundesregierung Make it in Germany erläutert die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Eine Staatsangehörigkeitszeile ersetzt jedoch keine weiteren, gegebenenfalls erforderlichen beruflichen Nachweise.

Darf ich bei laufender Einbürgerung bereits „deutsch“ schreiben?

Ein laufender Antrag allein ist keine bereits erworbene deutsche Staatsangehörigkeit. Beschreibe den tatsächlichen aktuellen Status. Falls der Verfahrensstand für die Bewerbung relevant ist, kennzeichne ihn gesondert und zutreffend als noch offen.

Redaktion und Einordnung

Redaktionell geprüft und zuletzt aktualisiert

Herausgeber
Fachredaktion für Bewerbung & Lebenslauf
Stand
21. September 2026
Fachlicher Fokus
Produktredaktion für deutsche Bewerbungslogik, quellennahe Inhaltsprüfung, Builder-Flows und lebenslaufnahe Exportpfade.

Quellenbasierte Kernaussagen

  • Die Bundesagentur für Arbeit bezeichnet die Staatsangehörigkeit im Lebenslauf als freiwillige persönliche Angabe.[1]
  • EU-Bürgerinnen und EU-Bürger benötigen für eine Beschäftigung in Deutschland grundsätzlich keine gesonderte Arbeitserlaubnis.[6]
  • Bei einem Aufenthaltstitel sind die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit und ihre Einschränkungen zu beachten; eine Staatsangehörigkeitsangabe allein klärt das nicht.[7][6]
  • § 7 BeamtStG enthält Staatsangehörigkeitsvoraussetzungen und Ausnahmen für Beamtenverhältnisse nach diesem Gesetz.[8]
  • Ethnische Herkunft wird in § 1 AGG ausdrücklich genannt, Staatsangehörigkeit nicht als eigenes Merkmal.[4]
Redaktion und Methodik ansehen

Verwendete Quellen

Fachquellen zu diesem Thema

Aufgeführt sind nur Quellen, die konkrete Aussagen dieses Ratgebers fachlich stützen.

Den perfekten Lebenslauf erstellen

Bundesagentur für Arbeit

Grundlagen zu Struktur, Reihenfolge und formaler Lesbarkeit eines Lebenslaufs.

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Bewerbungsunterlagen: Das gehört rein

Bundesagentur für Arbeit

Leitfaden für vollständige Bewerbungsunterlagen und saubere Einordnung der relevanten Bestandteile.

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Der finale Qualitätscheck deiner Bewerbung

Bundesagentur für Arbeit

Arbeitsblatt der Bundesagentur mit Checkpunkten zu Lebenslauf, Anlagen sowie Ferien-, Nebenjobs und ehrenamtlichen Tätigkeiten als belegbare Zusatzerfahrung.

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AGG § 1 Ziel des Gesetzes

Gesetze im Internet / Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz

Amtliche Gesetzesfassung zu geschützten Merkmalen wie ethnischer Herkunft, Geschlecht, Behinderung und Alter als Kontext für fotoarme oder anonymisierte Bewerbungsprofile.

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BDSG § 26 Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext

Gesetze im Internet / Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz

Amtliche Gesetzesfassung zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten und Bewerbenden, inklusive besonderer Kategorien personenbezogener Daten.

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FAQ für Unternehmen: Einreise, Aufenthalt und Beschäftigung

Make it in Germany – Portal der Bundesregierung

Erklärt EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie die Bedeutung von Aufenthaltstitel, Gültigkeit und Nebenbestimmungen. Am 21. September 2026 geprüft.

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AufenthG § 4a: Zugang zur Erwerbstätigkeit

Gesetze im Internet

Insbesondere Absatz 3 zur erkennbaren Erwerbstätigkeitserlaubnis und ihren Beschränkungen; kein allgemeines Muster für einen individuellen Aufenthaltsstatus.

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BeamtStG § 7: Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses

Gesetze im Internet

Staatsangehörigkeitsvoraussetzungen und Ausnahmen bei Berufung in das Beamtenverhältnis nach diesem Gesetz, nicht für jede Beschäftigung im öffentlichen Dienst.

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