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"Auf eigenen Wunsch" bedeutet im Arbeitszeugnis meist, dass die Initiative zum Ausscheiden von der Arbeitnehmerseite kam. Die Formulierung ist nicht automatisch negativ, muss aber zur Wahrheit, zum Enddatum und zur gesamten Schlussformel passen. Kritisch wird sie, wenn Bedauern, Dank oder Zukunftswünsche fehlen.
- "Auf eigenen Wunsch" signalisiert meist Eigenkündigung.
- Die Wirkung hängt von Schlussformel und Gesamtbewertung ab.
- Diese Seite bewertet die Austrittsformel, nicht das komplette Zeugnis.