Nach einer Kündigung
Wann besteht ein Anspruch nach § 629 BGB?
§ 629 BGB verpflichtet den Arbeitgeber, nach Kündigung eines dauernden Arbeitsverhältnisses auf Verlangen angemessene Zeit zur Suche einer anderen Stelle zu gewähren. Eine passende Einladung kann diesen Zweck konkret machen. Der Anspruch ist keine allgemeine Erlaubnis, während der gesamten Kündigungsfrist selbst gewählte Zeiten frei zu nehmen.
- Wer gekündigt hat: Der Gesetzestext unterscheidet nicht zwischen Eigenkündigung und Arbeitgeberkündigung. Entscheidend sind die Voraussetzungen des Anspruchs, nicht die Zustimmung des bisherigen Arbeitgebers zu deinem Wechselwunsch.
- Fortbestehende Arbeitspflicht: Der Antrag betrifft einen Zeitraum, in dem du noch arbeiten müsstest. Ist das Arbeitsverhältnis bereits beendet, brauchst du dafür keine Arbeitsbefreiung vom früheren Arbeitgeber.
- Konkreter Termin: Nenne Vorstellungsgespräch oder Auswahltermin, Datum und benötigte Abwesenheit. Begründe, weshalb sich der Termin nicht zumutbar außerhalb deiner Arbeitszeit erledigen lässt.
- Streitige Beendigung: Bei einer angegriffenen oder fristlosen Kündigung können Arbeitspflicht und Vertragsende selbst umstritten sein. Lass diese Lage individuell prüfen, statt allein aus dem Wort Kündigung eine sichere Handlungsanweisung abzuleiten.
- Einordnung der Rechtsprechung: Das BAG beschreibt den §-629-Grundsatz in 6 AZR 321/11, Randnummer 45. Der Fall betrifft jedoch die Haftung eines Insolvenzverwalters; er entscheidet nicht über die Bezahlung deines Vorstellungsgesprächs.
Den Beendigungsgrund prüfen
Befristeter Vertrag, Aufhebungsvertrag oder Probezeit
§ 629 BGB nennt im Wortlaut die Kündigung. Für ein absehbar auslaufendes, länger bestehendes befristetes Arbeitsverhältnis wird eine entsprechende Anwendung vertreten. Haufe erläutert auch andere feststehende Beendigungsfälle. Das ist eine rechtliche Einordnung über den unmittelbaren Wortlaut hinaus, keine pauschale Freistellung während jeder Befristung.
- Befristung: Halte Enddatum, bisherigen Vertragsverlauf und den vorgesehenen Gesprächstermin bereit. Beantrage die nötige Zeit mit Bezug auf das bevorstehende Ende; kläre eine bestrittene Anwendung individuell.
- Aufhebungsvertrag: Prüfe zunächst die bereits getroffene Vereinbarung. Enthält sie eine Freistellung, können Zeitraum, Widerruflichkeit oder weitere Bedingungen für deine Planung wichtig sein.
- Probezeit: Eine Probezeit in einem auf Dauer angelegten Arbeitsvertrag ist nicht dasselbe wie ein von Anfang an nur kurzfristig vereinbartes Probearbeitsverhältnis. Der bloße Hinweis auf Probezeit beantwortet den Anspruch deshalb nicht vollständig.
- Bereits freigestellt: Kontrolliere, ob der Termin tatsächlich in einen verbindlich arbeitsfreien Zeitraum fällt. Eine unklare oder widerrufliche Regelung solltest du vor der Terminplanung klären.
Eine andere Grundlage wählen
Ohne Kündigung: Zeitausgleich, Urlaub oder eine Vereinbarung
Eine Einladung allein begründet im ungekündigten Arbeitsverhältnis keinen Anspruch aus § 629 BGB. Prüfe einen Termin außerhalb deiner Arbeitszeit, die geltenden Gleitzeitregeln, genehmigten Zeitausgleich, Urlaub oder eine freiwillig vereinbarte Freistellung. Ob diese Möglichkeiten verfügbar sind, hängt von den jeweiligen Regeln und der erforderlichen Abstimmung ab.
Betreff: Anfrage zum Zeitausgleich am 14. Oktober 2026
Guten Tag Frau Schneider,
für einen privaten Termin möchte ich am 14. Oktober 2026 von 13:15 bis 15:45 Uhr Zeitausgleich nehmen. Nach meinem Zeitkonto stehen dafür ausreichend Stunden zur Verfügung. Bitte prüfen Sie, ob ich die zweieinhalb Stunden nach unseren Regeln so nutzen kann. Meine offenen Aufgaben würde ich vorher abstimmen.
Bitte bestätigen Sie mir, ob der Zeitausgleich für diesen Zeitraum genehmigt ist. Falls das nicht möglich ist, würde ich gern eine Alternative besprechen.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Lea Becker
- Urlaub und Zeitausgleich sind keine Selbstgenehmigung. Reiche den vorgesehenen Antrag ein und warte auf eine eindeutige Entscheidung.
- Wenn du die Einladung vertraulich halten möchtest, kannst du eine private Abwesenheit anfragen. Erfinde dafür keinen Arzttermin oder anderen besonderen Freistellungsgrund.
- Das folgende fiktive Beispiel setzt ausreichendes Zeitguthaben voraus und bittet um dessen Nutzung. Es behauptet keinen gesetzlichen Anspruch auf Interviewfreistellung.
§ 629 und § 616 auseinanderhalten
Wird die Freistellung bezahlt?
§ 629 BGB beantwortet die Frage nach der Arbeitsbefreiung, nicht nach der Vergütung. Für die Bezahlung kann § 616 BGB einschlägig sein: Er schützt unter seinen Voraussetzungen den Vergütungsanspruch bei einer kurzen, unverschuldeten persönlichen Verhinderung. Die Regelung kann vertraglich oder tariflich verändert beziehungsweise ausgeschlossen sein.
- Vertragsgrundlagen lesen: Suche in Arbeitsvertrag und anwendbarem Tarifvertrag nach § 616, Arbeitsbefreiung, Sonderurlaub und Vergütungsfortzahlung. Eine einzelne Überschrift ersetzt die Prüfung der ganzen einschlägigen Regelung nicht.
- Dauer einordnen: Kurz bedeutet keine gesetzlich garantierten zwei Stunden oder einen Tag. Ob die Verhinderung verhältnismäßig nicht erheblich ist, hängt vom Einzelfall ab. Überschreitet sie diese Grenze, ist § 616 nicht automatisch wenigstens für einen ersten Teil anwendbar.
- Ausschluss unterscheiden: Ein wirksamer Ausschluss der Vergütung nach § 616 beseitigt nicht allein deshalb den Freistellungsanspruch nach § 629. Umgekehrt beweist die Erlaubnis zu fehlen noch keine Zusage der Bezahlung.
- Buchung klären: Frage nach, ob der Zeitraum als bezahlte Freistellung, unbezahlte Freistellung oder nach einer gesonderten Vereinbarung erfasst wird. Stimmt die Einordnung nicht mit deinem Antrag überein, kläre sie vor dem Termin.
- Keine ungeprüfte Verzichtserklärung: Wenn du Bezahlung beanspruchst, solltest du eine vorgelegte Erklärung über unbezahlte Freistellung nicht allein wegen des Zeitdrucks ungeprüft bestätigen. Bei Streit helfen Gewerkschaft oder arbeitsrechtliche Beratung.
150 Minuten nachvollziehbar erklären
Zeitbedarf berechnen: ein fiktiver Termin von 13:15 bis 15:45 Uhr
Lea Becker hat in diesem frei erfundenen Beispiel zum 31. Oktober 2026 gekündigt. Ihr Vorstellungsgespräch ist am 14. Oktober von 14:15 bis 15:00 Uhr angesetzt. Nach ihrer Nachfrage kann der einladende Betrieb keinen Termin außerhalb ihrer Arbeitszeit anbieten. Die folgende gesamte Abwesenheit fällt in ihre reguläre Arbeitszeit.
Das Beispiel belegt weder einen gesetzlichen Anspruch auf genau 150 Minuten noch eine bestimmte Bezahlung. Wenn Fahrplan, Gesprächsdauer oder Rückkehr unsicher sind, erläutere das konkret. Melde eine absehbare Verzögerung über den vereinbarten Kontakt, statt stillschweigend einen ganzen Tag daraus zu machen.
- 13:15–14:00 Uhr: 45 Minuten notwendige Hinfahrt vom aktuellen Arbeitsort zum Gesprächsort.
- 14:00–14:15 Uhr: 15 Minuten für Ankunft und Anmeldung am Gesprächsort. Diese Reserve ist eine Annahme des Beispiels, kein gesetzlicher Zuschlag.
- 14:15–15:00 Uhr: 45 Minuten Gespräch laut Einladung.
- 15:00–15:45 Uhr: 45 Minuten Rückfahrt zum aktuellen Arbeitsort.
- Ergebnis: 45 + 15 + 45 + 45 = 150 Minuten, also zweieinhalb Stunden. Die Beispielanfrage unten verwendet genau 13:15 bis 15:45 Uhr.
- Übertragung: Ersetze alle Annahmen durch deinen tatsächlichen Weg, Termin und Dienstplan. Nur die Überschneidung mit der Arbeitspflicht braucht Arbeitsbefreiung; freie Zeit darf nicht zusätzlich als ausgefallene Arbeitszeit erscheinen.
Den Anlass konkret beschreiben
Welche Termine gehören zur Stellensuche?
Ein Vorstellungsgespräch oder ein konkreter Auswahltermin kann zur Suche nach einer Anschlussstelle gehören. Allgemeines Stellenstöbern, Lebenslaufüberarbeitung und mehrstündiges Üben sind andere Tätigkeiten. Plane solche Vorbereitung grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit; die Einladung gibt nicht automatisch auch diese Stunden frei.
- Auswahlverfahren: Gib die angekündigte Dauer an, etwa bei einem Test oder Assessment-Center. Ist der Ablauf noch offen, bitte den einladenden Betrieb um eine Zeitangabe.
- Mehrere Gespräche: Stelle jeden notwendigen Termin mit seinem Zeitbedarf dar. Weder ein unbegrenztes Kontingent noch eine feste zulässige Anzahl ergibt sich aus § 629.
- Probearbeit: Kläre, ob es sich um einen kurzen Bestandteil der Auswahl oder um tatsächliche Arbeitsleistung über längere Zeit handelt. Setze einen solchen Einsatz nicht ungeprüft mit einem Vorstellungsgespräch gleich.
- Agenturtermin: Behandle einen notwendigen Termin bei der Arbeitsagentur mit seinem eigenen Zweck und Zeitraum. Die Fristen der Arbeitsuchendmeldung ersetzen keinen konkreten Freistellungsantrag.
Ein zweites Rechenbeispiel
Videointerview: kürzerer Weg, aber weiterhin Arbeitszeit
Bei einem Gespräch per Video entfällt möglicherweise die Anfahrt. Das Interview wird dadurch nicht automatisch zur Arbeitspause. Fällt es in eine Zeit, in der du arbeiten musst, brauchst du auch im Homeoffice eine passende Grundlage für die Abwesenheit.
- Fiktive Berechnung: Das Gespräch dauert von 10:00 bis 10:45 Uhr. Werden zehn Minuten unmittelbar vorher zum Einwählen benötigt, ergibt sich zunächst ein beantragter Zeitraum von 9:50 bis 10:45 Uhr, also 55 Minuten.
- Grenze des Beispiels: Der geeignete private Raum ist bereits erreichbar; es gibt keinen zusätzlichen Weg. Musst du dafür den Arbeitsplatz verlassen, rechne die notwendigen Wege gesondert ein.
- Vorbereitung: Prüfe Gerät, Ton und Verbindung möglichst vorher in freier Zeit. Ein vollständiger Techniktest oder eine Übungsrunde gehört nicht automatisch zu den nötigen Minuten unmittelbar vor dem Termin.
- Organisation: Nutze einen zulässigen ruhigen Ort und eigene oder ausdrücklich erlaubte Technik. Die Freistellung erteilt keine zusätzliche Erlaubnis zur privaten Nutzung betrieblicher Geräte.
Frühzeitig und nachvollziehbar
Wann und wie beantragst du die Freistellung?
Beantrage die Abwesenheit, sobald der Termin und die benötigte Zeit feststehen. § 629 enthält keine feste Fünf- oder Sieben-Tage-Frist und schreibt in seinem Wortlaut keinen schriftlichen Antrag vor. Eine dokumentierte Anfrage ist trotzdem sinnvoll, damit Datum, Zweck und Entscheidung später nachvollziehbar bleiben.
- Zuständigkeit: Nutze den betrieblich vorgesehenen Weg, etwa die Führungskraft oder Personalabteilung. Wenn ein Formular verlangt wird, trage die gleichen Zeiten wie in deiner E-Mail ein.
- Vorlauf: Gib dem Betrieb eine realistische Gelegenheit zur Planung. Wird die Einladung kurzfristig ausgesprochen, erkläre das und frage bei beiden Seiten nach einer praktikablen Lösung.
- Inhalt: Nenne Anlass, Termin und gesamten Abwesenheitszeitraum, einschließlich notwendiger Wege. Bitte gesondert um Auskunft zur Vergütung.
- Rückmeldung: Bitte bei Bedarf um eine Entscheidung bis zu einem passenden Datum. Eine von dir gesetzte Antwortfrist erzeugt weder automatisch Zustimmung noch eine neue gesetzliche Genehmigungsregel.
- Aufbewahrung: Sichere Anfrage, Einladung beziehungsweise passenden Nachweis und die Entscheidung zusammen. Nach einer telefonischen Abstimmung kann eine kurze Zusammenfassung Missverständnisse verhindern.
Prüfbarkeit und Vertraulichkeit
Welche Angaben und Nachweise sind nötig?
Der bisherige Arbeitgeber soll nachvollziehen können, wofür und wie lange Arbeitsbefreiung erforderlich ist. Er braucht dazu nicht automatisch deine vollständige Bewerbung, Gehaltswünsche oder den gesamten Schriftwechsel. In den gelesenen arbeitsrechtlichen Hinweisen wird der Name des einladenden Unternehmens grundsätzlich nicht als notwendige Antragsangabe behandelt.
- Terminbeleg: Eine geeignete Einladung kann Datum, Uhrzeit, Gesprächsart und angekündigte Dauer belegen. Kläre bei einer konkreten Nachfrage, welche Information noch fehlt.
- Weg: Bei längerer Anfahrt muss der Zeitbedarf plausibel sein. Besprich, wie sich Strecke und Dauer erklären lassen, ohne unnötig vertrauliche Bewerbungsdetails weiterzugeben.
- Kopie statt Veränderung des Originals: Bewahre die Originaleinladung auf. Für eine zweckgebundene Kopie können nicht erforderliche Angaben unkenntlich gemacht werden; Datum, Dauer und Inhalt dürfen dabei nicht verfälscht werden.
- Nach dem Termin: Falls ein geeigneter Teilnahmebeleg benötigt wird, kannst du den einladenden Betrieb vorab darauf ansprechen. Eine Einladung und eine tatsächliche Teilnahme bestätigen unterschiedliche Dinge.
- Streit über Offenlegung: Bei weitergehenden Forderungen hilft eine konkrete Rückfrage nach dem Zweck. Lass umstrittene Nachweisanforderungen prüfen, statt entweder wahllos Unterlagen zu senden oder jede Auskunft zu verweigern.
Passend zum 150-Minuten-Beispiel
Musterantrag nach Kündigung mit getrennten Fragen zur Bezahlung
Die folgende fiktive E-Mail verwendet dieselben Daten wie die Berechnung oben. Person, Termin, Kündigung und Reisezeiten sind erfunden. Verwende die Aussagen über Kündigung und fehlende Ausweichtermine nur, wenn sie bei dir tatsächlich zutreffen. Das Beispiel bestätigt keinen individuellen Rechtsanspruch.
Betreff: Freistellung für ein Vorstellungsgespräch am 14. Oktober 2026
Guten Tag Frau Schneider,
mein Arbeitsverhältnis endet aufgrund meiner Kündigung zum 31. Oktober 2026. Für ein Vorstellungsgespräch am 14. Oktober 2026 beantrage ich nach § 629 BGB eine Freistellung von 13:15 bis 15:45 Uhr.
Das Gespräch ist von 14:15 bis 15:00 Uhr vorgesehen. Für Hin- und Rückfahrt benötige ich jeweils 45 Minuten; vor dem Gespräch sind 15 Minuten für Ankunft und Anmeldung eingeplant. Ein Termin außerhalb meiner Arbeitszeit war auf Nachfrage nicht möglich. Einen geeigneten Terminbeleg kann ich vorlegen.
Bitte bestätigen Sie mir die Freistellung für diesen Zeitraum. Bitte teilen Sie mir außerdem gesondert mit, ob die Vergütung fortgezahlt wird und auf welcher Grundlage die Abwesenheit gebucht wird. Meine laufenden Aufgaben würde ich vorab mit Ihnen abstimmen.
Für die weitere Terminplanung bitte ich möglichst bis zum 7. Oktober um eine Rückmeldung.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Lea Becker
- Der Antrag betrifft ein bestimmtes Gespräch und einen genau benannten Zeitraum.
- Die Frage nach der Bezahlung bleibt ausdrücklich von der Entscheidung über die Arbeitsbefreiung getrennt.
- Der 7. Oktober ist eine gewählte organisatorische Bitte um Rückmeldung, keine gesetzliche Antrags- oder Genehmigungsfrist.
Nicht eigenmächtig fernbleiben
Keine Antwort oder Ablehnung: den offenen Punkt gezielt klären
Eine Eingangsbestätigung bedeutet nicht, dass der Antrag genehmigt wurde. Auch Schweigen ist keine verlässliche Freigabe. Bleibe bei einer ungeklärten Situation nicht eigenmächtig der Arbeit fern. Frage zuerst, ob der Anspruch, der konkrete Zeitpunkt, die Dauer oder nur die Bezahlung streitig ist.
- Nur die Bezahlung offen: Bitte um eine gesonderte Entscheidung dazu. Eine Auseinandersetzung über § 616 ist nicht automatisch eine Ablehnung der Arbeitsbefreiung nach § 629.
- Zeitpunkt oder Dauer streitig: Lege Einladung und Berechnung dar. Prüfe mit dem einladenden Betrieb, ob ein anderer Termin möglich ist; behaupte eine Unverschiebbarkeit nur, wenn du sie tatsächlich geklärt hast.
- Pauschaler Verweis auf Urlaub: Wenn ein Freistellungsanspruch besteht, ist Urlaub nicht einfach dieselbe Anspruchsgrundlage. Kläre, weshalb stattdessen Urlaub verlangt wird, und stimme einer Buchung nicht versehentlich zu.
- Bereits genehmigter Urlaub: Ein darin stattfindendes Gespräch wandelt Urlaub nicht automatisch in zusätzliche Freistellung um. Eine gewünschte Änderung musst du gesondert klären.
- Kurze Frist: Sichere die Kommunikation und suche rechtzeitig Unterstützung, etwa beim Betriebsrat, bei deiner Gewerkschaft oder in arbeitsrechtlicher Beratung. Ob gerichtlicher Eilrechtsschutz in Betracht kommt, ist eine individuelle Frage.
Ausbildungsvergütung beachten
Ausbildung endet ohne Übernahme: ein eigener Fall
Die IHK Köln erläutert: Erhalten Auszubildende die Mitteilung, dass sie nach der Ausbildung nicht übernommen werden, sind sie für ein Vorstellungsgespräch oder Auswahlverfahren noch während der Ausbildung nach § 629 BGB freizustellen. Der Antrag soll rechtzeitig gestellt und beispielsweise durch eine Einladung belegt werden.
- Vergütung: Für Auszubildende ist zusätzlich § 19 BBiG zu beachten. Er sieht unter seinen Voraussetzungen eine Fortzahlung bei unverschuldeter persönlicher Verhinderung vor. Die IHK ordnet die Stellensuche in diesem Zusammenhang als bezahlt ein.
- Keine bloße Übertragung des Arbeitsvertrags: § 25 BBiG schützt vor Vereinbarungen, die zuungunsten Auszubildender von den einschlägigen Vorschriften abweichen. Ein Verweis auf einen §-616-Ausschluss beantwortet diesen Ausbildungsfall daher nicht allein.
- Zeitbedarf: Auch hier beantragst du den konkreten notwendigen Zeitraum. Die in § 19 genannte Sechs-Wochen-Grenze ist kein Anspruch auf sechs Wochen freie Stellensuche.
- Beratung: Bei Streit über Nichtübernahme, Zeitpunkt oder Vergütung kann die Ausbildungsberatung der zuständigen Kammer helfen. Verwende die Konstellation nicht ungeprüft für einen beliebigen Ausbildungswechsel mitten in der Ausbildung.
Berufliches und Privates sauber trennen
Vertraulich organisieren und Krankheit nicht als Ausweg verwenden
Eine Bewerbung rechtfertigt keine erfundene Krankmeldung. Bei tatsächlicher Arbeitsunfähigkeit stellen sich eigenständige Fragen, etwa zur Genesung und zum konkreten Gesprächstermin. Dafür ist eine individuelle Einordnung nötig; eine Freistellungsvorlage beantwortet diese Situation nicht.
- Kommunikation: Verwende private Kontaktdaten und bewahre Bewerbungsunterlagen in einem dafür geeigneten privaten Bereich auf.
- Arbeitsplatz: Vereinbare Übergaben sachlich. Du musst gegenüber Kolleginnen und Kollegen nicht ungefragt die gesamte Bewerbungsgeschichte erklären.
- Daten: Nimm keine vertraulichen Kunden-, Personal- oder Unternehmensunterlagen als Gesprächsbeispiel mit. Ein Vorstellungstermin ändert nichts an bestehenden Vertraulichkeitspflichten.
- Gesundheit: Falls du wirklich krank bist, kläre die passende Vorgehensweise anhand deiner tatsächlichen Situation. Verwechsle eine medizinisch begründete Arbeitsunfähigkeit nicht mit einem abgelehnten Urlaubs- oder Freistellungsantrag.
Nicht mit dem Interviewantrag verwechseln
Arbeitsuchendmeldung: eigene Frist und Ausnahme für betriebliche Ausbildung
Nach § 38 Absatz 1 SGB III müssen sich Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, grundsätzlich spätestens drei Monate vor dem Ende arbeitsuchend melden. Liegen zwischen Kenntnis des Endes und Beendigung weniger als drei Monate, gilt grundsätzlich eine Frist von drei Tagen nach Kenntnis. Die Vorschrift nimmt betriebliche Ausbildungsverhältnisse ausdrücklich von dieser frühen Meldepflicht aus.
- Frist eigenständig beachten: Warte mit einer erforderlichen Arbeitsuchendmeldung nicht auf eine Zusage aus einem Bewerbungsgespräch. Auch eine angegriffene Kündigung oder eine in Aussicht gestellte Fortsetzung hebt die gesetzliche Pflicht nicht einfach auf.
- Ausnahme richtig verstehen: Aus der Ausnahme für betriebliche Ausbildung folgt nicht, dass Beratung nutzlos wäre oder sich Fragen einer späteren Arbeitslosmeldung und möglicher Leistungen erledigt hätten. Kläre diese Punkte getrennt mit der Agentur für Arbeit.
- Arbeitgeberseite: § 2 Absatz 2 SGB III spricht die Information und Unterstützung vor dem Beschäftigungsende sowie Freistellung an. Leite daraus keinen pauschalen bezahlten freien Tag für alle Bewerbungsaufgaben ab.
- Terminbedarf: Falls eine notwendige Vorsprache in deine Arbeitszeit fällt, beantrage diesen konkreten Zeitraum gesondert. Stellensuche, Meldung und Vorstellungsgespräch können unterschiedliche Termine sein.
Sechs Punkte festhalten
Check vor dem Absenden und vor dem Termin
Ein brauchbarer Antrag ermöglicht eine konkrete Entscheidung. Halte nicht nur fest, dass du ein Vorstellungsgespräch hast, sondern auch, welche Arbeitszeit ausfällt und welche Antwort du bereits erhalten hast. So kannst du Rückfragen klären, bevor du zum Termin aufbrichst.
- Grundlage: Ist das Arbeitsverhältnis gekündigt, läuft eine Befristung aus oder brauchst du eine andere Vereinbarung? Ist eine Ausbildung gesondert zu beurteilen?
- Zeitraum: Stimmen Datum, Gesprächsbeginn, Ende, notwendige Wege und tatsächliche Arbeitszeit miteinander überein?
- Nachweis: Kannst du den Anlass und den Zeitbedarf erklären, ohne unnötige Bewerbungsdetails offenzulegen?
- Entscheidung: Liegt eine eindeutige Freistellungs- beziehungsweise Zeitausgleichsgenehmigung vor oder nur eine Eingangsbestätigung?
- Bezahlung: Ist geklärt, ob und auf welcher Grundlage die Zeit vergütet oder gebucht wird? Bewahre diese Auskunft mit dem Antrag auf.
- Änderung: Informierst du bei Terminverschiebung, Absage oder absehbarer Verspätung die zuständige Person über den vereinbarten Weg?