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Vorstellungsgespräch

Freistellung für Vorstellungsgespräch: Anspruch, Bezahlung und Antrag

Freistellung für ein Vorstellungsgespräch fundiert einordnen: § 629 und § 616 BGB trennen, Dauer bestimmen, Antrag formulieren und Alternativen wählen.

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Lesedauer
13 Min.
Abschnitte
20
Stand
12. August 2026
Freistellung§ 629 BGB§ 616 BGBInterviewAnfrage

629-Fünf-Felder-Check

Fünf Felder entscheiden über Anspruch, Umfang und Bezahlung

Prüfe eine Freistellung nicht mit einem einzigen Ja oder Nein. Der 629-Fünf-Felder-Check trennt das Ende des Arbeitsverhältnisses, den konkreten Termin, die notwendige Abwesenheit, die Vergütungsgrundlage und den möglichen Nachweis. Erst diese Trennung verhindert die verbreitete, aber zu grobe Aussage, jedes Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit sei automatisch bezahlt frei.

  • Endstatus: Kündigung, absehbares Befristungsende oder ungekündigtes Verhältnis.
  • Termin: Gespräch, Auswahltermin, Arbeitsagentur oder bloße Vorbereitung.
  • Zeit: Gespräch, unvermeidbarer Weg und enger organisatorischer Puffer.
  • Geld: § 616 BGB, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung.
  • Nachweis: so viel wie erforderlich, so wenig Bewerbungsdaten wie möglich.

Rechtsgrundlage

§ 629 BGB gewährt Zeit zur Stellensuche nach Kündigung

Der Wortlaut verpflichtet den Dienstberechtigten, nach Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren. Das Bundesarbeitsgericht beschreibt diese Folge ausdrücklich als Freistellung von der Arbeitspflicht. Die Norm nennt weder eine feste Stundenanzahl noch die Vergütung. Beides muss gesondert eingeordnet werden.

  • Voraussetzung im Gesetz: Kündigung eines auf Dauer angelegten Dienstverhältnisses.
  • Handlung der beschäftigten Person: Freistellung verlangen, nicht nur den Termin mitteilen.
  • Grenze: nur angemessene Zeit für die tatsächliche Stellensuche.
  • Dieser Ratgeber bietet allgemeine Information und ersetzt keine Einzelfallberatung.

Kündigungsstatus

Eigenkündigung und Arbeitgeberkündigung nicht künstlich trennen

§ 629 BGB sagt nicht, dass nur eine Arbeitgeberkündigung zählt. Für den Grundcheck ist daher maßgeblich, ob das dauernde Arbeitsverhältnis gekündigt wurde und noch bis zu seinem Ende läuft. Notiere Zugang und Beendigungsdatum, ohne im Antrag die Kündigungsgründe auszubreiten. Bei einer außerordentlichen Kündigung oder einem laufenden Rechtsstreit können zusätzliche Fragen entstehen, die individuell geprüft werden sollten.

  • Selbst gekündigt: Anspruchsprüfung nicht allein deshalb verneinen.
  • Vom Arbeitgeber gekündigt: gleichfalls Termin und notwendige Dauer konkretisieren.
  • Änderungskündigung oder Streit über das Ende: rechtliche Beratung kann nötig sein.
  • Vollständige Freistellung bis Vertragsende und punktuelle Freistellung nicht verwechseln.

Befristung

Bei befristeten Verträgen die entsprechende Anwendung offen benennen

Ein kalendermäßig befristeter Vertrag endet ohne Kündigung, während § 629 BGB seinem Wortlaut nach an eine Kündigung anknüpft. Arbeitsrechtliche Facheinordnungen wenden die Vorschrift bei längeren befristeten Verhältnissen kurz vor dem bekannten Ende häufig entsprechend an. Stelle das nicht als unstreitigen Automatismus dar. Nenne Vertragsende und Termin und lass einen abgelehnten Fall fachlich prüfen.

  • Befristungsdatum und Zeitpunkt der Einladung dokumentieren.
  • Prüfen, ob Vertrag, Tarif oder Betriebsvereinbarung eine eigene Regel enthält.
  • Nicht jede kurzfristige Aushilfe oder Probevereinbarung ungeprüft als dauerndes Dienstverhältnis behandeln.
  • Bei Zeitdruck frühzeitig Betriebsrat, Gewerkschaft oder Rechtsberatung ansprechen.

Ungekündigt

Ohne Kündigung trägt § 629 BGB den Freistellungswunsch nicht

Wer sich diskret aus einem laufenden ungekündigten Arbeitsverhältnis bewirbt, hat aus § 629 BGB keinen Anspruch auf Arbeitsbefreiung. Bitte den einladenden Arbeitgeber zunächst um Randtermin oder Videotermin. Reicht das nicht, kommen nur abgestimmte Lösungen wie Urlaub, Gleitzeit, Überstundenabbau, Schichttausch oder eine freiwillige unbezahlte Freistellung in Betracht. Bestehende betriebliche oder tarifliche Sonderregeln können günstiger sein.

  • Keinen gesetzlichen Anspruch behaupten, der an der fehlenden Kündigung scheitert.
  • Abwesenheit nach den üblichen betrieblichen Regeln beantragen.
  • Den privaten Grund eines gewöhnlichen Urlaubsantrags nicht unnötig ausführen.
  • Kein Interview heimlich als Arbeitszeit oder Krankheitsfall verbuchen.

Vergütung

Bezahlte Freistellung folgt nicht automatisch aus § 629 BGB

Die Freistellungsnorm sagt nichts zur Bezahlung. Für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit kann § 616 BGB den Vergütungsanspruch erhalten, wenn eine unverschuldete persönliche Verhinderung vorliegt. Anders als § 629 kann diese Vergütungsregel arbeits- oder tarifvertraglich ausgeschlossen oder näher ausgestaltet sein. Prüfe deshalb den genauen Wortlaut, bevor du „bezahlte Freistellung“ als feststehend formulierst.

  • Arbeitsvertrag nach Ausschluss oder Begrenzung von § 616 BGB durchsuchen.
  • Anwendbaren Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen prüfen.
  • Kurze notwendige Abwesenheit und mehrere ganze Tage nicht gleich behandeln.
  • Im Antrag um getrennte Bestätigung von Freistellung und Vergütungsbehandlung bitten.

Angemessenheit

Gesetzlich gibt es weder zwei Stunden noch einen ganzen Tag pauschal

Angemessen ist, was für die konkrete Stellensuche notwendig ist. Dazu können Gesprächsdauer und unvermeidbare Wegezeit gehören. Ein kleiner Puffer für Anmeldung oder Verkehrsrisiko ist plausibel; private Erledigungen und eine frei gewählte Verlängerung sind es nicht. Liegt ein zumutbarer Termin außerhalb deiner persönlichen Arbeitszeit, kann das erforderliche Freistellungsfenster entfallen oder kleiner werden.

  • Start, erwartetes Ende und realistische Wegezeiten getrennt notieren.
  • Schichtplan, Arbeitsort und Terminort statt einer allgemeinen Tagespauschale verwenden.
  • Bei Fernreise zuerst Video, Randtermin oder gebündelte Verbindung erfragen.
  • Mehrere Gespräche jeweils mit eigenem notwendigen Zeitfenster beantragen.

Termintyp

Gespräch, Auswahltest und Bewerbungsschreiben sind nicht dasselbe

Ein vereinbartes Vorstellungsgespräch ist ein klarer Termin der Stellensuche. Auch ein Auswahl- oder Eignungstermin kann je nach Fall erfasst sein. Die freie Erstellung von Bewerbungsunterlagen zu Hause lässt sich dagegen nicht ohne Weiteres wie ein fester externer Termin behandeln. Termine bei der Agentur für Arbeit haben zusätzlich einen sozialrechtlichen Kontext. Formuliere im Antrag den tatsächlichen Zweck, ohne mehrere Tage pauschal als „Jobsuche“ zu blocken.

  • Konkretes Interview: Datum, Uhrzeit und notwendiger Zeitraum.
  • Assessment oder Eignungstest: Einladung und vorgegebene Dauer prüfen.
  • Arbeitsagentur: Einladung beziehungsweise Meldetermin gesondert dokumentieren.
  • Bewerbungsunterlagen und Vorbereitung: regulär außerhalb der Arbeitszeit planen.

Online-Gespräch

Ein Videointerview verkürzt Wege, wird aber nicht automatisch zur Pause

Auch ein Online-Termin beansprucht Arbeitszeit, wenn er in dein Arbeitsfenster fällt. Plane Technikcheck und vertraulichen Raum realistisch, aber rechne keine lange allgemeine Vorbereitung in die Freistellung ein. Nutze private Geräte, private Konten und einen Ort, an dem weder Arbeitsinhalte noch Kolleginnen sichtbar oder hörbar werden. Im ungekündigten Arbeitsverhältnis bleibt ein abgestimmter privater Zeitblock nötig.

  • Einladung und Gesprächsdauer sichern.
  • Nur den kurzen notwendigen Technikpuffer hinzurechnen.
  • Keine geschäftlichen Geräte, Räume oder Kalenderdetails für die Bewerbung verwenden.
  • Nach Ende der Kündigungslage und Vergütungsfrage genauso prüfen wie beim Vor-Ort-Termin.

Antragszeitpunkt

Sobald der Termin feststeht, konkret und nachweisbar beantragen

Das Gesetz nennt keine starre Vorlauffrist von fünf oder sieben Arbeitstagen. Teile den Termin unverzüglich mit, sobald du ihn verlässlich kennst, und beachte betriebliche Antragswege. Bei einer sehr kurzfristigen Einladung dokumentierst du den Zugang und fragst den möglichen neuen Arbeitgeber parallel nach einer Alternative. Ein früher Antrag erleichtert Vertretung, ersetzt aber nicht die Prüfung des Anspruchs.

  • Datum, Beginn und voraussichtliches Ende der Abwesenheit nennen.
  • Zweck als Stellensuche oder Vorstellungsgespräch benennen.
  • Schriftliche Bestätigung und Vergütungsbehandlung erbitten.
  • Übergabe anbieten, ohne den gesetzlichen Anspruch gegen zusätzliche Arbeit einzutauschen.

Datensparsamkeit

Zweck und Dauer erklären, Bewerbungsziel nicht ausbreiten

Der aktuelle Arbeitgeber braucht genug Information, um Anlass und Zeitraum einzuordnen. Nach verbreiteter arbeitsrechtlicher Fachauffassung muss der Name des möglichen neuen Arbeitgebers nicht genannt werden. Formuliere daher weder Position, Gehalt noch Wechselmotiv. Bei Rückfragen kannst du einen Nachweis anbieten, der Termin und Dauer erkennen lässt und den Unternehmensnamen schwärzt.

  • Erforderlich: Termin, Zeitfenster, Zweck und Erreichbarkeit für die Abstimmung.
  • Regelmäßig entbehrlich: Zielunternehmen, Stelleninhalt, Gehalt und Gesprächspartner.
  • Einladung vor Weitergabe kopieren und vertrauliche Angaben kontrolliert schwärzen.
  • Keine falschen Gründe nennen, um die Jobsuche zu verbergen.

Nachweis

Ein prüfbarer Terminbeleg darf trotzdem vertraulich bleiben

Ob und in welcher Form ein Nachweis verlangt werden kann, ist eine Einzelfrage. Praktisch kann eine Einladung, Kalenderbestätigung oder kurze Bescheinigung den Termin und die benötigte Dauer plausibel machen. Reduziere den Beleg auf das Erforderliche und bewahre die ungeschwärzte Originaleinladung privat auf. Manipuliere weder Uhrzeit noch Inhalt.

  • Original privat sichern und nur eine Arbeitskopie schwärzen.
  • Datum, Beginn und Termintyp lesbar lassen.
  • Name, Kontaktdaten und vertrauliche Gesprächsinhalte nur soweit möglich ausblenden.
  • Bei Streit über einen verlangten Vollnachweis fachliche Beratung suchen.

Antragsmuster

Freistellung und Bezahlung in der Anfrage getrennt bestätigen lassen

Eine belastbare Nachricht ist kurz, nennt den rechtlichen Anlass ohne Drohton und lässt die Vergütungsfrage offen, bis die geltenden Regeln geprüft sind. Beispiel: „Hiermit beantrage ich am [Datum] von [Beginn] bis voraussichtlich [Ende] Freistellung zur Stellensuche nach § 629 BGB. Ich nehme in diesem Zeitraum ein vereinbartes Vorstellungsgespräch einschließlich notwendiger Wegezeit wahr. Bitte bestätigen Sie die Freistellung und die Behandlung der Vergütung.“

  • Optional: „Einen geeigneten Terminnachweis reiche ich bei Bedarf datensparsam ein.“
  • Optional: „Die Übergabe für [konkrete Aufgabe] schließe ich bis [Zeitpunkt] ab.“
  • Nicht schreiben: „Ich nehme mir frei“, solange die Abwesenheit nicht abgestimmt ist.
  • Keine Zusage zu Urlaub oder unbezahlter Zeit machen, bevor die Rechtsgrundlage geklärt ist.

Ablehnung

Bei Konflikt schriftlich klären und nicht eigenmächtig fernbleiben

Wird dein Antrag abgelehnt oder nur unter Anrechnung von Urlaub genehmigt, bitte um eine schriftliche Begründung. Prüfe, ob ein engeres Zeitfenster oder Ersatztermin die praktische Lösung ermöglicht. Ein vermeintlicher Anspruch rechtfertigt keine eigenmächtige Selbstfreistellung. Betriebsrat, Personalrat, Gewerkschaft oder arbeitsrechtliche Beratung können kurzfristig einschätzen, ob und wie der Anspruch durchgesetzt wird.

  • Antrag, Einladung, Ablehnung und alternative Terminvorschläge sichern.
  • Zwischen Freistellung, Bezahlung und Urlaubsanrechnung unterscheiden.
  • Keine Arbeitsunfähigkeit oder privaten Notfall vortäuschen.
  • Bei unmittelbar bevorstehendem Termin professionelle Eilberatung statt Selbsthilfe nutzen.

Urlaub und Zeitkonto

Urlaub ist Alternative ohne § 629, aber nicht dieselbe Rechtsfrage

Im ungekündigten Arbeitsverhältnis sind Urlaub, Gleitzeit oder Überstundenabbau typische Wege. Wo § 629 BGB greift, besteht dagegen ein eigener Freistellungsanspruch; die arbeitsrechtliche Facheinordnung behandelt ihn nicht einfach als Erholungsurlaub. Kläre eine geplante Anrechnung vor dem Termin schriftlich. Bereits genehmigter Urlaub und ein später entstehender Freistellungsgrund können zusätzliche Abgrenzungsfragen auslösen.

  • Ungekündigt: reguläre Zeitoptionen nach Betriebsregeln beantragen.
  • Gekündigt: gesetzlichen Anspruch und freiwillige Zeitlösung nicht vermischen.
  • Zeitkonto nur mit transparentem Einverständnis belasten lassen.
  • Bei schon genehmigtem Urlaub keine nachträgliche Umwandlung voraussetzen.

Krankheit

Arbeitsunfähigkeit ist kein Ersatz für einen Freistellungsantrag

Eine Erkrankung darf nicht vorgetäuscht werden, um ein Interview wahrzunehmen. Wer tatsächlich arbeitsunfähig ist, hat eine andere Frage zu klären: Ob das konkrete Gespräch die Genesung beeinträchtigt oder den Umständen widerspricht. Diese Seite besitzt nicht die medizinische oder arbeitsrechtliche Bewertung einer Krankschreibung. Nutze dafür den spezialisierten Ratgeber und bei Konflikt individuelle Beratung.

  • Krankmeldung und Vorstellungstermin nicht taktisch miteinander verbinden.
  • Keine falschen Angaben gegenüber Arzt oder Arbeitgeber machen.
  • Tatsächliche Erkrankung nach Gesundheitszustand und Genesungswirkung beurteilen lassen.
  • Spezialfall an die Seite „Krankgeschrieben zum Vorstellungsgespräch“ übergeben.

Arbeitsmittel

Bewerbung organisatorisch vom aktuellen Arbeitsplatz trennen

Nutze für Einladung, Videointerview und Nachweise private Konten und Geräte. Speichere keine Bewerbungsunterlagen auf dem Firmenlaufwerk und plane das Gespräch nicht in einem öffentlich sichtbaren Teamkalender. Die datensparsame Organisation schützt nicht nur deine Jobsuche, sondern auch Arbeitgeberdaten und Gesprächsinhalte. Eine genehmigte Abwesenheit erlaubt nicht automatisch die Nutzung betrieblicher Infrastruktur für die Bewerbung.

  • Private E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Endgerät verwenden.
  • Keine vertraulichen Arbeitsunterlagen im Interview zeigen oder besprechen.
  • Kalendereintrag neutral, aber nicht falsch benennen.
  • Nachweis ausschließlich an die zuständige betriebliche Stelle senden.

Frist nebenbei

Arbeitsuchendmeldung ist ein eigener Termin mit eigener Frist

§ 38 SGB III verlangt die Arbeitsuchendmeldung regelmäßig spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses. Erfährst du erst später vom Ende, gilt grundsätzlich eine Drei-Tage-Frist. Diese Meldung ersetzt weder das Vorstellungsgespräch noch den Freistellungsantrag. § 2 SGB III nennt zugleich eine Rolle des Arbeitgebers bei Information und Freistellung vor Vertragsende.

  • Beendigungsdatum und Tag der Kenntnis dokumentieren.
  • Arbeitsuchendmeldung und spätere Arbeitslosmeldung nicht verwechseln.
  • Termin mit der Agentur separat von privaten Interviews beantragen.
  • Bei einer Kündigungsschutzklage die Meldepflicht nicht allein deshalb ignorieren.

Suchintention

Diese Seite besitzt nur Freistellung, Antrag und Vergütungsgrenze

Hier bleibt die Frage, ob und wie du für ein Vorstellungsgespräch von der Arbeitspflicht befreit wirst, welche Zeit angemessen ist und wie Vergütung und Nachweis getrennt geprüft werden. Gesprächsvorbereitung, Terminantwort an den möglichen neuen Arbeitgeber, Online-Interviewtechnik, Vorstellungsgespräch während echter Krankheit und Nachfasskommunikation sind eigene Suchziele. Die Links führen dorthin, ohne deren Inhalte zu duplizieren.

  • Freistellung, § 629, § 616, Antrag, Dauer und Nachweis: diese Seite.
  • Inhaltliche Vorbereitung und Ablauf: Vorstellungsgespräch vorbereiten.
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FAQ

Antworten, die häufig direkt zur nächsten Aktion führen

Habe ich Anspruch auf Freistellung für ein Vorstellungsgespräch?

Nach Zugang einer Kündigung eines dauernden Arbeitsverhältnisses gewährt § 629 BGB auf Verlangen angemessene Zeit zur Suche nach einer anderen Stelle. Ein konkretes Vorstellungsgespräch kann darunter fallen. Der Anspruch entsteht nicht automatisch ohne Antrag, und seine Dauer richtet sich nach dem notwendigen Zeitaufwand im Einzelfall.

Bekomme ich Freistellung, obwohl mein Arbeitsverhältnis ungekündigt ist?

Aus § 629 BGB grundsätzlich nicht, weil die Norm an eine Kündigung anknüpft. Bitte den möglichen neuen Arbeitgeber zunächst um einen Termin außerhalb deiner Arbeitszeit oder nutze genehmigten Urlaub, Gleitzeit oder Überstundenabbau. Ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine individuelle Abrede kann günstigere Regeln enthalten.

Gilt § 629 BGB auch, wenn ich selbst gekündigt habe?

Der Gesetzeswortlaut unterscheidet nicht danach, welche Seite gekündigt hat. Entscheidend sind die Beendigung des dauernden Dienstverhältnisses, dein Verlangen und die angemessene Zeit zur Stellensuche. Kläre Vergütung und Ablauf trotzdem getrennt anhand deiner Vertrags- und Tarifregeln.

Was gilt bei einem befristeten Arbeitsvertrag?

§ 629 BGB spricht von einer Kündigung. Arbeitsrechtliche Fachliteratur wendet die Regel bei einem bevorstehenden Ende längerer befristeter Arbeitsverhältnisse häufig entsprechend an, doch Beginn und Voraussetzungen können streitig sein. Prüfe den konkreten Vertrag und hole bei einer Ablehnung qualifizierte Beratung ein.

Muss die Freistellung für das Vorstellungsgespräch bezahlt werden?

Nicht allein aufgrund von § 629 BGB, denn die Norm regelt die Freizeit und nicht die Vergütung. Eine Entgeltfortzahlung kann sich für eine verhältnismäßig kurze unverschuldete Verhinderung aus § 616 BGB ergeben. Diese Regel kann jedoch vertraglich oder tariflich ausgeschlossen oder konkretisiert sein. Prüfe deshalb die für dich geltenden Texte.

Wie viel Zeit darf ich für das Vorstellungsgespräch verlangen?

Es gibt keine pauschale Zahl von Stunden oder Tagen. Angemessen ist die notwendige Zeit für Termin und unvermeidbare Wege sowie einen realistischen organisatorischen Puffer. Kannst du den Termin zumutbar außerhalb deiner Arbeitszeit wahrnehmen, spricht das gegen eine längere Arbeitsbefreiung. Begründe deshalb ein konkretes Zeitfenster.

Muss ich den neuen Arbeitgeber nennen?

Für die Anfrage solltest du Zweck und erforderliche Dauer nennen. Nach verbreiteter arbeitsrechtlicher Einordnung musst du den möglichen neuen Arbeitgeber nicht offenlegen. Wenn ein Nachweis berechtigt verlangt wird, kannst du eine Einladung mit geschwärztem Unternehmensnamen anbieten, solange Termin und notwendiger Zeitaufwand erkennbar bleiben.

Darf mein Arbeitgeber einen Nachweis verlangen?

Der Arbeitgeber darf nachvollziehen wollen, ob Anlass und Dauer der beantragten Stellensuche plausibel sind. Eine Einladung oder Terminbestätigung kann dafür geeignet sein. Teile nur erforderliche Daten und schwärze vertrauliche Angaben, soweit Zweck und Zeitfenster trotzdem prüfbar bleiben. Welche Nachweise im Streitfall genügen, hängt vom Einzelfall ab.

Was mache ich, wenn der Arbeitgeber die Freistellung ablehnt?

Bitte um eine schriftliche Begründung und biete ein engeres oder alternatives Zeitfenster an. Bleibe nicht eigenmächtig fern. Wende dich bei Zeitdruck an Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine arbeitsrechtliche Beratungsstelle; ob gerichtlicher Eilrechtsschutz sinnvoll ist, muss individuell geprüft werden.

Darf ich ein Online-Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit führen?

Nicht heimlich als private Unterbrechung der Arbeitszeit. Auch ein Videogespräch braucht ein abgestimmtes Zeitfenster, wenn es in deine Arbeitszeit fällt. Nach einer Kündigung kann die notwendige Zeit unter § 629 BGB fallen; im ungekündigten Verhältnis vereinbarst du Pause, Gleitzeit, Urlaub oder einen Termin außerhalb der Arbeitszeit.

Darf ich mich für ein Vorstellungsgespräch krankmelden?

Eine Krankheit darf nicht vorgetäuscht werden. Bist du tatsächlich arbeitsunfähig, ist die Frage, ob und unter welchen Umständen ein Gespräch deiner Genesung widerspricht, ein eigener Einzelfall. Die Spezialseite zum Vorstellungsgespräch während einer Krankschreibung behandelt diese Situation getrennt.

Redaktion und Einordnung

Redaktionell geprüft und zuletzt aktualisiert

Herausgeber
Fachredaktion für Bewerbung & Lebenslauf
Stand
12. August 2026
Fachlicher Fokus
Produktredaktion für deutsche Bewerbungslogik, quellennahe Inhaltsprüfung, Builder-Flows und lebenslaufnahe Exportpfade.

Quellenbasierte Kernaussagen

  • Nach Kündigung eines dauernden Dienst- oder Arbeitsverhältnisses ist auf Verlangen angemessene Zeit zur Suche nach einer anderen Stelle zu gewähren; § 629 BGB unterscheidet im Wortlaut nicht danach, welche Seite gekündigt hat.[1][6]
  • § 629 BGB regelt die Arbeitsbefreiung, nicht die Bezahlung; eine Vergütungsfortzahlung kann sich aus § 616 BGB ergeben, der durch Vertrags- oder Tarifregeln ausgeschlossen oder konkretisiert sein kann.[5][9][10]
  • Arbeitgeber sollen Beschäftigte vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses über die eigene Stellensuche und Arbeitsuchendmeldung informieren und sie hierzu freistellen; die Arbeitsuchendmeldung hat eigene gesetzliche Fristen.[7][8][6]
  • Vorstellungsgespräch, Auswahlverfahren und Vorbereitung sind getrennte Vorgänge: Der Freistellungsantrag soll nur den notwendigen Abwesenheitszeitraum abdecken, während inhaltliche und technische Vorbereitung außerhalb dieses Rechtschecks geplant wird.[1][2][3][4]
Redaktion und Methodik ansehen

Verwendete Quellen

Fachquellen zu diesem Thema

Aufgeführt sind nur Quellen, die konkrete Aussagen dieses Ratgebers fachlich stützen.

§ 629 Freizeit zur Stellungssuche

Gesetze im Internet

Amtliche Norm zur angemessenen Freizeit zur Stellungssuche nach Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses.

Quelle öffnen

Gut vorbereitet zum Vorstellungsgespräch

Bundesagentur für Arbeit

Arbeitsblatt der Bundesagentur mit Ablauf, typischen Fragen, eigener Fragelogik und konkreten Vorbereitungspunkten für das Vorstellungsgespräch.

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Checkliste zu Auswahlverfahren

Bundesagentur für Arbeit

Checkliste der Bundesagentur zu Gesprächsvorbereitung, häufigen Fragen, Technik, Anfahrt und weiteren Auswahlverfahren.

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Praktische Bewerbungstipps

Bundesagentur für Arbeit

Praxisbroschüre der Bundesagentur mit Hinweisen zu schriftlicher Bewerbung, Online-Bewerbung, Bewerbungsformen und der Organisation kompletter Unterlagen.

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§ 616 Vorübergehende Verhinderung

Gesetze im Internet

Amtliche Norm zum Fortbestand des Vergütungsanspruchs bei einer verhältnismäßig nicht erheblichen, unverschuldeten persönlichen Verhinderung; vertragliche und tarifliche Regeln sind zusätzlich zu prüfen.

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6 AZR 321/11: Freistellung nach Kündigung

Bundesarbeitsgericht

BAG-Entscheidung, die den Anspruch auf angemessene Zeit zur Suche eines anderen Dienstverhältnisses nach Kündigung ausdrücklich aus § 629 BGB beschreibt und weitere Grundlagen abgrenzt.

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§ 2 SGB III: Zusammenwirken mit den Agenturen für Arbeit

Gesetze im Internet

Amtliche Norm zu Arbeitgeberinformationen vor dem Ende eines Arbeitsverhältnisses und zur Freistellung für Stellensuche und erforderliche Weiterbildungsmaßnahmen.

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§ 38 SGB III: Arbeitsuchendmeldung

Gesetze im Internet

Amtliche Fristen für die Arbeitsuchendmeldung: regelmäßig spätestens drei Monate vor Ende, bei kurzfristiger Kenntnis innerhalb von drei Tagen.

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§ 629 BGB: Freistellung zur Stellensuche

Haufe

Arbeitsrechtliche Facheinordnung zu Antrag, Angemessenheit, befristeten Verhältnissen, Urlaub und der getrennten Vergütungsfrage nach § 616 BGB.

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Freistellung und Vergütungspflicht

IHK Karlsruhe

Institutioneller Überblick zur Trennung verschiedener Freistellungsgründe, § 616 BGB, § 629 BGB, Arbeitsuchendmeldung und möglichen vertraglichen Ausschlüssen.

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