Beispiel und Orientierung
So sieht die Builder-Richtung aus
Die Vorschau hält die Produktlogik greifbar: keine abstrakten Ratschläge ohne Builder-Anschluss.
Vorstellungsgespräch
Freistellung für ein Vorstellungsgespräch fundiert einordnen: § 629 und § 616 BGB trennen, Dauer bestimmen, Antrag formulieren und Alternativen wählen.
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629-Fünf-Felder-Check
Prüfe eine Freistellung nicht mit einem einzigen Ja oder Nein. Der 629-Fünf-Felder-Check trennt das Ende des Arbeitsverhältnisses, den konkreten Termin, die notwendige Abwesenheit, die Vergütungsgrundlage und den möglichen Nachweis. Erst diese Trennung verhindert die verbreitete, aber zu grobe Aussage, jedes Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit sei automatisch bezahlt frei.
Rechtsgrundlage
Der Wortlaut verpflichtet den Dienstberechtigten, nach Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren. Das Bundesarbeitsgericht beschreibt diese Folge ausdrücklich als Freistellung von der Arbeitspflicht. Die Norm nennt weder eine feste Stundenanzahl noch die Vergütung. Beides muss gesondert eingeordnet werden.
Kündigungsstatus
§ 629 BGB sagt nicht, dass nur eine Arbeitgeberkündigung zählt. Für den Grundcheck ist daher maßgeblich, ob das dauernde Arbeitsverhältnis gekündigt wurde und noch bis zu seinem Ende läuft. Notiere Zugang und Beendigungsdatum, ohne im Antrag die Kündigungsgründe auszubreiten. Bei einer außerordentlichen Kündigung oder einem laufenden Rechtsstreit können zusätzliche Fragen entstehen, die individuell geprüft werden sollten.
Befristung
Ein kalendermäßig befristeter Vertrag endet ohne Kündigung, während § 629 BGB seinem Wortlaut nach an eine Kündigung anknüpft. Arbeitsrechtliche Facheinordnungen wenden die Vorschrift bei längeren befristeten Verhältnissen kurz vor dem bekannten Ende häufig entsprechend an. Stelle das nicht als unstreitigen Automatismus dar. Nenne Vertragsende und Termin und lass einen abgelehnten Fall fachlich prüfen.
Ungekündigt
Wer sich diskret aus einem laufenden ungekündigten Arbeitsverhältnis bewirbt, hat aus § 629 BGB keinen Anspruch auf Arbeitsbefreiung. Bitte den einladenden Arbeitgeber zunächst um Randtermin oder Videotermin. Reicht das nicht, kommen nur abgestimmte Lösungen wie Urlaub, Gleitzeit, Überstundenabbau, Schichttausch oder eine freiwillige unbezahlte Freistellung in Betracht. Bestehende betriebliche oder tarifliche Sonderregeln können günstiger sein.
Vergütung
Die Freistellungsnorm sagt nichts zur Bezahlung. Für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit kann § 616 BGB den Vergütungsanspruch erhalten, wenn eine unverschuldete persönliche Verhinderung vorliegt. Anders als § 629 kann diese Vergütungsregel arbeits- oder tarifvertraglich ausgeschlossen oder näher ausgestaltet sein. Prüfe deshalb den genauen Wortlaut, bevor du „bezahlte Freistellung“ als feststehend formulierst.
Angemessenheit
Angemessen ist, was für die konkrete Stellensuche notwendig ist. Dazu können Gesprächsdauer und unvermeidbare Wegezeit gehören. Ein kleiner Puffer für Anmeldung oder Verkehrsrisiko ist plausibel; private Erledigungen und eine frei gewählte Verlängerung sind es nicht. Liegt ein zumutbarer Termin außerhalb deiner persönlichen Arbeitszeit, kann das erforderliche Freistellungsfenster entfallen oder kleiner werden.
Termintyp
Ein vereinbartes Vorstellungsgespräch ist ein klarer Termin der Stellensuche. Auch ein Auswahl- oder Eignungstermin kann je nach Fall erfasst sein. Die freie Erstellung von Bewerbungsunterlagen zu Hause lässt sich dagegen nicht ohne Weiteres wie ein fester externer Termin behandeln. Termine bei der Agentur für Arbeit haben zusätzlich einen sozialrechtlichen Kontext. Formuliere im Antrag den tatsächlichen Zweck, ohne mehrere Tage pauschal als „Jobsuche“ zu blocken.
Online-Gespräch
Auch ein Online-Termin beansprucht Arbeitszeit, wenn er in dein Arbeitsfenster fällt. Plane Technikcheck und vertraulichen Raum realistisch, aber rechne keine lange allgemeine Vorbereitung in die Freistellung ein. Nutze private Geräte, private Konten und einen Ort, an dem weder Arbeitsinhalte noch Kolleginnen sichtbar oder hörbar werden. Im ungekündigten Arbeitsverhältnis bleibt ein abgestimmter privater Zeitblock nötig.
Antragszeitpunkt
Das Gesetz nennt keine starre Vorlauffrist von fünf oder sieben Arbeitstagen. Teile den Termin unverzüglich mit, sobald du ihn verlässlich kennst, und beachte betriebliche Antragswege. Bei einer sehr kurzfristigen Einladung dokumentierst du den Zugang und fragst den möglichen neuen Arbeitgeber parallel nach einer Alternative. Ein früher Antrag erleichtert Vertretung, ersetzt aber nicht die Prüfung des Anspruchs.
Datensparsamkeit
Der aktuelle Arbeitgeber braucht genug Information, um Anlass und Zeitraum einzuordnen. Nach verbreiteter arbeitsrechtlicher Fachauffassung muss der Name des möglichen neuen Arbeitgebers nicht genannt werden. Formuliere daher weder Position, Gehalt noch Wechselmotiv. Bei Rückfragen kannst du einen Nachweis anbieten, der Termin und Dauer erkennen lässt und den Unternehmensnamen schwärzt.
Nachweis
Ob und in welcher Form ein Nachweis verlangt werden kann, ist eine Einzelfrage. Praktisch kann eine Einladung, Kalenderbestätigung oder kurze Bescheinigung den Termin und die benötigte Dauer plausibel machen. Reduziere den Beleg auf das Erforderliche und bewahre die ungeschwärzte Originaleinladung privat auf. Manipuliere weder Uhrzeit noch Inhalt.
Antragsmuster
Eine belastbare Nachricht ist kurz, nennt den rechtlichen Anlass ohne Drohton und lässt die Vergütungsfrage offen, bis die geltenden Regeln geprüft sind. Beispiel: „Hiermit beantrage ich am [Datum] von [Beginn] bis voraussichtlich [Ende] Freistellung zur Stellensuche nach § 629 BGB. Ich nehme in diesem Zeitraum ein vereinbartes Vorstellungsgespräch einschließlich notwendiger Wegezeit wahr. Bitte bestätigen Sie die Freistellung und die Behandlung der Vergütung.“
Ablehnung
Wird dein Antrag abgelehnt oder nur unter Anrechnung von Urlaub genehmigt, bitte um eine schriftliche Begründung. Prüfe, ob ein engeres Zeitfenster oder Ersatztermin die praktische Lösung ermöglicht. Ein vermeintlicher Anspruch rechtfertigt keine eigenmächtige Selbstfreistellung. Betriebsrat, Personalrat, Gewerkschaft oder arbeitsrechtliche Beratung können kurzfristig einschätzen, ob und wie der Anspruch durchgesetzt wird.
Urlaub und Zeitkonto
Im ungekündigten Arbeitsverhältnis sind Urlaub, Gleitzeit oder Überstundenabbau typische Wege. Wo § 629 BGB greift, besteht dagegen ein eigener Freistellungsanspruch; die arbeitsrechtliche Facheinordnung behandelt ihn nicht einfach als Erholungsurlaub. Kläre eine geplante Anrechnung vor dem Termin schriftlich. Bereits genehmigter Urlaub und ein später entstehender Freistellungsgrund können zusätzliche Abgrenzungsfragen auslösen.
Krankheit
Eine Erkrankung darf nicht vorgetäuscht werden, um ein Interview wahrzunehmen. Wer tatsächlich arbeitsunfähig ist, hat eine andere Frage zu klären: Ob das konkrete Gespräch die Genesung beeinträchtigt oder den Umständen widerspricht. Diese Seite besitzt nicht die medizinische oder arbeitsrechtliche Bewertung einer Krankschreibung. Nutze dafür den spezialisierten Ratgeber und bei Konflikt individuelle Beratung.
Arbeitsmittel
Nutze für Einladung, Videointerview und Nachweise private Konten und Geräte. Speichere keine Bewerbungsunterlagen auf dem Firmenlaufwerk und plane das Gespräch nicht in einem öffentlich sichtbaren Teamkalender. Die datensparsame Organisation schützt nicht nur deine Jobsuche, sondern auch Arbeitgeberdaten und Gesprächsinhalte. Eine genehmigte Abwesenheit erlaubt nicht automatisch die Nutzung betrieblicher Infrastruktur für die Bewerbung.
Frist nebenbei
§ 38 SGB III verlangt die Arbeitsuchendmeldung regelmäßig spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses. Erfährst du erst später vom Ende, gilt grundsätzlich eine Drei-Tage-Frist. Diese Meldung ersetzt weder das Vorstellungsgespräch noch den Freistellungsantrag. § 2 SGB III nennt zugleich eine Rolle des Arbeitgebers bei Information und Freistellung vor Vertragsende.
Suchintention
Hier bleibt die Frage, ob und wie du für ein Vorstellungsgespräch von der Arbeitspflicht befreit wirst, welche Zeit angemessen ist und wie Vergütung und Nachweis getrennt geprüft werden. Gesprächsvorbereitung, Terminantwort an den möglichen neuen Arbeitgeber, Online-Interviewtechnik, Vorstellungsgespräch während echter Krankheit und Nachfasskommunikation sind eigene Suchziele. Die Links führen dorthin, ohne deren Inhalte zu duplizieren.
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Zusatzhilfe
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Weiterlesen oder direkt umsetzen
Diese Seite bleibt der zentrale Vorbereitungsplan für das Bewerbungsgespräch: Ablauf, Recherche, Selbstvorstellung, Stärken und Schwächen, eigene Fragen, Unterlagen, Technik und die letzten 48 Stunden vor dem Termin.
Verwandte Seite lesenDiese Seite gehört der Antwort auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch: Terminbestätigung, Zusage, Verschiebung, Online-Link, Vorstellungsgespräch absagen und kurze Absage im laufenden Bewerbungsprozess.
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Verwandte Seite lesenDiese Seite gehört der technischen und inhaltlichen Durchführung eines Videointerviews. Die arbeitsrechtliche Freistellung bleibt auf der aktuellen Seite.
Verwandte Seite lesenFAQ
Nach Zugang einer Kündigung eines dauernden Arbeitsverhältnisses gewährt § 629 BGB auf Verlangen angemessene Zeit zur Suche nach einer anderen Stelle. Ein konkretes Vorstellungsgespräch kann darunter fallen. Der Anspruch entsteht nicht automatisch ohne Antrag, und seine Dauer richtet sich nach dem notwendigen Zeitaufwand im Einzelfall.
Aus § 629 BGB grundsätzlich nicht, weil die Norm an eine Kündigung anknüpft. Bitte den möglichen neuen Arbeitgeber zunächst um einen Termin außerhalb deiner Arbeitszeit oder nutze genehmigten Urlaub, Gleitzeit oder Überstundenabbau. Ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine individuelle Abrede kann günstigere Regeln enthalten.
Der Gesetzeswortlaut unterscheidet nicht danach, welche Seite gekündigt hat. Entscheidend sind die Beendigung des dauernden Dienstverhältnisses, dein Verlangen und die angemessene Zeit zur Stellensuche. Kläre Vergütung und Ablauf trotzdem getrennt anhand deiner Vertrags- und Tarifregeln.
§ 629 BGB spricht von einer Kündigung. Arbeitsrechtliche Fachliteratur wendet die Regel bei einem bevorstehenden Ende längerer befristeter Arbeitsverhältnisse häufig entsprechend an, doch Beginn und Voraussetzungen können streitig sein. Prüfe den konkreten Vertrag und hole bei einer Ablehnung qualifizierte Beratung ein.
Nicht allein aufgrund von § 629 BGB, denn die Norm regelt die Freizeit und nicht die Vergütung. Eine Entgeltfortzahlung kann sich für eine verhältnismäßig kurze unverschuldete Verhinderung aus § 616 BGB ergeben. Diese Regel kann jedoch vertraglich oder tariflich ausgeschlossen oder konkretisiert sein. Prüfe deshalb die für dich geltenden Texte.
Es gibt keine pauschale Zahl von Stunden oder Tagen. Angemessen ist die notwendige Zeit für Termin und unvermeidbare Wege sowie einen realistischen organisatorischen Puffer. Kannst du den Termin zumutbar außerhalb deiner Arbeitszeit wahrnehmen, spricht das gegen eine längere Arbeitsbefreiung. Begründe deshalb ein konkretes Zeitfenster.
Für die Anfrage solltest du Zweck und erforderliche Dauer nennen. Nach verbreiteter arbeitsrechtlicher Einordnung musst du den möglichen neuen Arbeitgeber nicht offenlegen. Wenn ein Nachweis berechtigt verlangt wird, kannst du eine Einladung mit geschwärztem Unternehmensnamen anbieten, solange Termin und notwendiger Zeitaufwand erkennbar bleiben.
Der Arbeitgeber darf nachvollziehen wollen, ob Anlass und Dauer der beantragten Stellensuche plausibel sind. Eine Einladung oder Terminbestätigung kann dafür geeignet sein. Teile nur erforderliche Daten und schwärze vertrauliche Angaben, soweit Zweck und Zeitfenster trotzdem prüfbar bleiben. Welche Nachweise im Streitfall genügen, hängt vom Einzelfall ab.
Bitte um eine schriftliche Begründung und biete ein engeres oder alternatives Zeitfenster an. Bleibe nicht eigenmächtig fern. Wende dich bei Zeitdruck an Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine arbeitsrechtliche Beratungsstelle; ob gerichtlicher Eilrechtsschutz sinnvoll ist, muss individuell geprüft werden.
Nicht heimlich als private Unterbrechung der Arbeitszeit. Auch ein Videogespräch braucht ein abgestimmtes Zeitfenster, wenn es in deine Arbeitszeit fällt. Nach einer Kündigung kann die notwendige Zeit unter § 629 BGB fallen; im ungekündigten Verhältnis vereinbarst du Pause, Gleitzeit, Urlaub oder einen Termin außerhalb der Arbeitszeit.
Eine Krankheit darf nicht vorgetäuscht werden. Bist du tatsächlich arbeitsunfähig, ist die Frage, ob und unter welchen Umständen ein Gespräch deiner Genesung widerspricht, ein eigener Einzelfall. Die Spezialseite zum Vorstellungsgespräch während einer Krankschreibung behandelt diese Situation getrennt.
Redaktion und Einordnung
Verwendete Quellen
Aufgeführt sind nur Quellen, die konkrete Aussagen dieses Ratgebers fachlich stützen.
Amtliche Norm zur angemessenen Freizeit zur Stellungssuche nach Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses.
Quelle öffnenArbeitsblatt der Bundesagentur mit Ablauf, typischen Fragen, eigener Fragelogik und konkreten Vorbereitungspunkten für das Vorstellungsgespräch.
Quelle öffnenCheckliste der Bundesagentur zu Gesprächsvorbereitung, häufigen Fragen, Technik, Anfahrt und weiteren Auswahlverfahren.
Quelle öffnenPraxisbroschüre der Bundesagentur mit Hinweisen zu schriftlicher Bewerbung, Online-Bewerbung, Bewerbungsformen und der Organisation kompletter Unterlagen.
Quelle öffnenAmtliche Norm zum Fortbestand des Vergütungsanspruchs bei einer verhältnismäßig nicht erheblichen, unverschuldeten persönlichen Verhinderung; vertragliche und tarifliche Regeln sind zusätzlich zu prüfen.
Quelle öffnenBAG-Entscheidung, die den Anspruch auf angemessene Zeit zur Suche eines anderen Dienstverhältnisses nach Kündigung ausdrücklich aus § 629 BGB beschreibt und weitere Grundlagen abgrenzt.
Quelle öffnenAmtliche Norm zu Arbeitgeberinformationen vor dem Ende eines Arbeitsverhältnisses und zur Freistellung für Stellensuche und erforderliche Weiterbildungsmaßnahmen.
Quelle öffnenAmtliche Fristen für die Arbeitsuchendmeldung: regelmäßig spätestens drei Monate vor Ende, bei kurzfristiger Kenntnis innerhalb von drei Tagen.
Quelle öffnenArbeitsrechtliche Facheinordnung zu Antrag, Angemessenheit, befristeten Verhältnissen, Urlaub und der getrennten Vergütungsfrage nach § 616 BGB.
Quelle öffnenInstitutioneller Überblick zur Trennung verschiedener Freistellungsgründe, § 616 BGB, § 629 BGB, Arbeitsuchendmeldung und möglichen vertraglichen Ausschlüssen.
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