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Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit

Freistellung für Vorstellungsgespräch: Anspruch, Bezahlung und Antrag

Kläre, ob du für ein Vorstellungsgespräch frei bekommst, wie lange du fehlen musst und ob die Zeit bezahlt wird. Mit einem fiktiven Rechenbeispiel, zwei Anfragen und Hinweisen für Auszubildende.

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Lesedauer
18 Min.
Abschnitte
17
Stand
28. September 2026
Anspruch und BezahlungZeitbedarf und AntragSonderfall Ausbildung

Nach einer Kündigung

Wann besteht ein Anspruch nach § 629 BGB?

§ 629 BGB verpflichtet den Arbeitgeber, nach Kündigung eines dauernden Arbeitsverhältnisses auf Verlangen angemessene Zeit zur Suche einer anderen Stelle zu gewähren. Eine passende Einladung kann diesen Zweck konkret machen. Der Anspruch ist keine allgemeine Erlaubnis, während der gesamten Kündigungsfrist selbst gewählte Zeiten frei zu nehmen.

  • Wer gekündigt hat: Der Gesetzestext unterscheidet nicht zwischen Eigenkündigung und Arbeitgeberkündigung. Entscheidend sind die Voraussetzungen des Anspruchs, nicht die Zustimmung des bisherigen Arbeitgebers zu deinem Wechselwunsch.
  • Fortbestehende Arbeitspflicht: Der Antrag betrifft einen Zeitraum, in dem du noch arbeiten müsstest. Ist das Arbeitsverhältnis bereits beendet, brauchst du dafür keine Arbeitsbefreiung vom früheren Arbeitgeber.
  • Konkreter Termin: Nenne Vorstellungsgespräch oder Auswahltermin, Datum und benötigte Abwesenheit. Begründe, weshalb sich der Termin nicht zumutbar außerhalb deiner Arbeitszeit erledigen lässt.
  • Streitige Beendigung: Bei einer angegriffenen oder fristlosen Kündigung können Arbeitspflicht und Vertragsende selbst umstritten sein. Lass diese Lage individuell prüfen, statt allein aus dem Wort Kündigung eine sichere Handlungsanweisung abzuleiten.
  • Einordnung der Rechtsprechung: Das BAG beschreibt den §-629-Grundsatz in 6 AZR 321/11, Randnummer 45. Der Fall betrifft jedoch die Haftung eines Insolvenzverwalters; er entscheidet nicht über die Bezahlung deines Vorstellungsgesprächs.

Den Beendigungsgrund prüfen

Befristeter Vertrag, Aufhebungsvertrag oder Probezeit

§ 629 BGB nennt im Wortlaut die Kündigung. Für ein absehbar auslaufendes, länger bestehendes befristetes Arbeitsverhältnis wird eine entsprechende Anwendung vertreten. Haufe erläutert auch andere feststehende Beendigungsfälle. Das ist eine rechtliche Einordnung über den unmittelbaren Wortlaut hinaus, keine pauschale Freistellung während jeder Befristung.

  • Befristung: Halte Enddatum, bisherigen Vertragsverlauf und den vorgesehenen Gesprächstermin bereit. Beantrage die nötige Zeit mit Bezug auf das bevorstehende Ende; kläre eine bestrittene Anwendung individuell.
  • Aufhebungsvertrag: Prüfe zunächst die bereits getroffene Vereinbarung. Enthält sie eine Freistellung, können Zeitraum, Widerruflichkeit oder weitere Bedingungen für deine Planung wichtig sein.
  • Probezeit: Eine Probezeit in einem auf Dauer angelegten Arbeitsvertrag ist nicht dasselbe wie ein von Anfang an nur kurzfristig vereinbartes Probearbeitsverhältnis. Der bloße Hinweis auf Probezeit beantwortet den Anspruch deshalb nicht vollständig.
  • Bereits freigestellt: Kontrolliere, ob der Termin tatsächlich in einen verbindlich arbeitsfreien Zeitraum fällt. Eine unklare oder widerrufliche Regelung solltest du vor der Terminplanung klären.

Eine andere Grundlage wählen

Ohne Kündigung: Zeitausgleich, Urlaub oder eine Vereinbarung

Eine Einladung allein begründet im ungekündigten Arbeitsverhältnis keinen Anspruch aus § 629 BGB. Prüfe einen Termin außerhalb deiner Arbeitszeit, die geltenden Gleitzeitregeln, genehmigten Zeitausgleich, Urlaub oder eine freiwillig vereinbarte Freistellung. Ob diese Möglichkeiten verfügbar sind, hängt von den jeweiligen Regeln und der erforderlichen Abstimmung ab.

Betreff: Anfrage zum Zeitausgleich am 14. Oktober 2026

Guten Tag Frau Schneider,

für einen privaten Termin möchte ich am 14. Oktober 2026 von 13:15 bis 15:45 Uhr Zeitausgleich nehmen. Nach meinem Zeitkonto stehen dafür ausreichend Stunden zur Verfügung. Bitte prüfen Sie, ob ich die zweieinhalb Stunden nach unseren Regeln so nutzen kann. Meine offenen Aufgaben würde ich vorher abstimmen.

Bitte bestätigen Sie mir, ob der Zeitausgleich für diesen Zeitraum genehmigt ist. Falls das nicht möglich ist, würde ich gern eine Alternative besprechen.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Lea Becker

  • Urlaub und Zeitausgleich sind keine Selbstgenehmigung. Reiche den vorgesehenen Antrag ein und warte auf eine eindeutige Entscheidung.
  • Wenn du die Einladung vertraulich halten möchtest, kannst du eine private Abwesenheit anfragen. Erfinde dafür keinen Arzttermin oder anderen besonderen Freistellungsgrund.
  • Das folgende fiktive Beispiel setzt ausreichendes Zeitguthaben voraus und bittet um dessen Nutzung. Es behauptet keinen gesetzlichen Anspruch auf Interviewfreistellung.

§ 629 und § 616 auseinanderhalten

Wird die Freistellung bezahlt?

§ 629 BGB beantwortet die Frage nach der Arbeitsbefreiung, nicht nach der Vergütung. Für die Bezahlung kann § 616 BGB einschlägig sein: Er schützt unter seinen Voraussetzungen den Vergütungsanspruch bei einer kurzen, unverschuldeten persönlichen Verhinderung. Die Regelung kann vertraglich oder tariflich verändert beziehungsweise ausgeschlossen sein.

  • Vertragsgrundlagen lesen: Suche in Arbeitsvertrag und anwendbarem Tarifvertrag nach § 616, Arbeitsbefreiung, Sonderurlaub und Vergütungsfortzahlung. Eine einzelne Überschrift ersetzt die Prüfung der ganzen einschlägigen Regelung nicht.
  • Dauer einordnen: Kurz bedeutet keine gesetzlich garantierten zwei Stunden oder einen Tag. Ob die Verhinderung verhältnismäßig nicht erheblich ist, hängt vom Einzelfall ab. Überschreitet sie diese Grenze, ist § 616 nicht automatisch wenigstens für einen ersten Teil anwendbar.
  • Ausschluss unterscheiden: Ein wirksamer Ausschluss der Vergütung nach § 616 beseitigt nicht allein deshalb den Freistellungsanspruch nach § 629. Umgekehrt beweist die Erlaubnis zu fehlen noch keine Zusage der Bezahlung.
  • Buchung klären: Frage nach, ob der Zeitraum als bezahlte Freistellung, unbezahlte Freistellung oder nach einer gesonderten Vereinbarung erfasst wird. Stimmt die Einordnung nicht mit deinem Antrag überein, kläre sie vor dem Termin.
  • Keine ungeprüfte Verzichtserklärung: Wenn du Bezahlung beanspruchst, solltest du eine vorgelegte Erklärung über unbezahlte Freistellung nicht allein wegen des Zeitdrucks ungeprüft bestätigen. Bei Streit helfen Gewerkschaft oder arbeitsrechtliche Beratung.

150 Minuten nachvollziehbar erklären

Zeitbedarf berechnen: ein fiktiver Termin von 13:15 bis 15:45 Uhr

Lea Becker hat in diesem frei erfundenen Beispiel zum 31. Oktober 2026 gekündigt. Ihr Vorstellungsgespräch ist am 14. Oktober von 14:15 bis 15:00 Uhr angesetzt. Nach ihrer Nachfrage kann der einladende Betrieb keinen Termin außerhalb ihrer Arbeitszeit anbieten. Die folgende gesamte Abwesenheit fällt in ihre reguläre Arbeitszeit.

Das Beispiel belegt weder einen gesetzlichen Anspruch auf genau 150 Minuten noch eine bestimmte Bezahlung. Wenn Fahrplan, Gesprächsdauer oder Rückkehr unsicher sind, erläutere das konkret. Melde eine absehbare Verzögerung über den vereinbarten Kontakt, statt stillschweigend einen ganzen Tag daraus zu machen.

  • 13:15–14:00 Uhr: 45 Minuten notwendige Hinfahrt vom aktuellen Arbeitsort zum Gesprächsort.
  • 14:00–14:15 Uhr: 15 Minuten für Ankunft und Anmeldung am Gesprächsort. Diese Reserve ist eine Annahme des Beispiels, kein gesetzlicher Zuschlag.
  • 14:15–15:00 Uhr: 45 Minuten Gespräch laut Einladung.
  • 15:00–15:45 Uhr: 45 Minuten Rückfahrt zum aktuellen Arbeitsort.
  • Ergebnis: 45 + 15 + 45 + 45 = 150 Minuten, also zweieinhalb Stunden. Die Beispielanfrage unten verwendet genau 13:15 bis 15:45 Uhr.
  • Übertragung: Ersetze alle Annahmen durch deinen tatsächlichen Weg, Termin und Dienstplan. Nur die Überschneidung mit der Arbeitspflicht braucht Arbeitsbefreiung; freie Zeit darf nicht zusätzlich als ausgefallene Arbeitszeit erscheinen.

Den Anlass konkret beschreiben

Welche Termine gehören zur Stellensuche?

Ein Vorstellungsgespräch oder ein konkreter Auswahltermin kann zur Suche nach einer Anschlussstelle gehören. Allgemeines Stellenstöbern, Lebenslaufüberarbeitung und mehrstündiges Üben sind andere Tätigkeiten. Plane solche Vorbereitung grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit; die Einladung gibt nicht automatisch auch diese Stunden frei.

  • Auswahlverfahren: Gib die angekündigte Dauer an, etwa bei einem Test oder Assessment-Center. Ist der Ablauf noch offen, bitte den einladenden Betrieb um eine Zeitangabe.
  • Mehrere Gespräche: Stelle jeden notwendigen Termin mit seinem Zeitbedarf dar. Weder ein unbegrenztes Kontingent noch eine feste zulässige Anzahl ergibt sich aus § 629.
  • Probearbeit: Kläre, ob es sich um einen kurzen Bestandteil der Auswahl oder um tatsächliche Arbeitsleistung über längere Zeit handelt. Setze einen solchen Einsatz nicht ungeprüft mit einem Vorstellungsgespräch gleich.
  • Agenturtermin: Behandle einen notwendigen Termin bei der Arbeitsagentur mit seinem eigenen Zweck und Zeitraum. Die Fristen der Arbeitsuchendmeldung ersetzen keinen konkreten Freistellungsantrag.

Ein zweites Rechenbeispiel

Videointerview: kürzerer Weg, aber weiterhin Arbeitszeit

Bei einem Gespräch per Video entfällt möglicherweise die Anfahrt. Das Interview wird dadurch nicht automatisch zur Arbeitspause. Fällt es in eine Zeit, in der du arbeiten musst, brauchst du auch im Homeoffice eine passende Grundlage für die Abwesenheit.

  • Fiktive Berechnung: Das Gespräch dauert von 10:00 bis 10:45 Uhr. Werden zehn Minuten unmittelbar vorher zum Einwählen benötigt, ergibt sich zunächst ein beantragter Zeitraum von 9:50 bis 10:45 Uhr, also 55 Minuten.
  • Grenze des Beispiels: Der geeignete private Raum ist bereits erreichbar; es gibt keinen zusätzlichen Weg. Musst du dafür den Arbeitsplatz verlassen, rechne die notwendigen Wege gesondert ein.
  • Vorbereitung: Prüfe Gerät, Ton und Verbindung möglichst vorher in freier Zeit. Ein vollständiger Techniktest oder eine Übungsrunde gehört nicht automatisch zu den nötigen Minuten unmittelbar vor dem Termin.
  • Organisation: Nutze einen zulässigen ruhigen Ort und eigene oder ausdrücklich erlaubte Technik. Die Freistellung erteilt keine zusätzliche Erlaubnis zur privaten Nutzung betrieblicher Geräte.

Frühzeitig und nachvollziehbar

Wann und wie beantragst du die Freistellung?

Beantrage die Abwesenheit, sobald der Termin und die benötigte Zeit feststehen. § 629 enthält keine feste Fünf- oder Sieben-Tage-Frist und schreibt in seinem Wortlaut keinen schriftlichen Antrag vor. Eine dokumentierte Anfrage ist trotzdem sinnvoll, damit Datum, Zweck und Entscheidung später nachvollziehbar bleiben.

  • Zuständigkeit: Nutze den betrieblich vorgesehenen Weg, etwa die Führungskraft oder Personalabteilung. Wenn ein Formular verlangt wird, trage die gleichen Zeiten wie in deiner E-Mail ein.
  • Vorlauf: Gib dem Betrieb eine realistische Gelegenheit zur Planung. Wird die Einladung kurzfristig ausgesprochen, erkläre das und frage bei beiden Seiten nach einer praktikablen Lösung.
  • Inhalt: Nenne Anlass, Termin und gesamten Abwesenheitszeitraum, einschließlich notwendiger Wege. Bitte gesondert um Auskunft zur Vergütung.
  • Rückmeldung: Bitte bei Bedarf um eine Entscheidung bis zu einem passenden Datum. Eine von dir gesetzte Antwortfrist erzeugt weder automatisch Zustimmung noch eine neue gesetzliche Genehmigungsregel.
  • Aufbewahrung: Sichere Anfrage, Einladung beziehungsweise passenden Nachweis und die Entscheidung zusammen. Nach einer telefonischen Abstimmung kann eine kurze Zusammenfassung Missverständnisse verhindern.

Prüfbarkeit und Vertraulichkeit

Welche Angaben und Nachweise sind nötig?

Der bisherige Arbeitgeber soll nachvollziehen können, wofür und wie lange Arbeitsbefreiung erforderlich ist. Er braucht dazu nicht automatisch deine vollständige Bewerbung, Gehaltswünsche oder den gesamten Schriftwechsel. In den gelesenen arbeitsrechtlichen Hinweisen wird der Name des einladenden Unternehmens grundsätzlich nicht als notwendige Antragsangabe behandelt.

  • Terminbeleg: Eine geeignete Einladung kann Datum, Uhrzeit, Gesprächsart und angekündigte Dauer belegen. Kläre bei einer konkreten Nachfrage, welche Information noch fehlt.
  • Weg: Bei längerer Anfahrt muss der Zeitbedarf plausibel sein. Besprich, wie sich Strecke und Dauer erklären lassen, ohne unnötig vertrauliche Bewerbungsdetails weiterzugeben.
  • Kopie statt Veränderung des Originals: Bewahre die Originaleinladung auf. Für eine zweckgebundene Kopie können nicht erforderliche Angaben unkenntlich gemacht werden; Datum, Dauer und Inhalt dürfen dabei nicht verfälscht werden.
  • Nach dem Termin: Falls ein geeigneter Teilnahmebeleg benötigt wird, kannst du den einladenden Betrieb vorab darauf ansprechen. Eine Einladung und eine tatsächliche Teilnahme bestätigen unterschiedliche Dinge.
  • Streit über Offenlegung: Bei weitergehenden Forderungen hilft eine konkrete Rückfrage nach dem Zweck. Lass umstrittene Nachweisanforderungen prüfen, statt entweder wahllos Unterlagen zu senden oder jede Auskunft zu verweigern.

Passend zum 150-Minuten-Beispiel

Musterantrag nach Kündigung mit getrennten Fragen zur Bezahlung

Die folgende fiktive E-Mail verwendet dieselben Daten wie die Berechnung oben. Person, Termin, Kündigung und Reisezeiten sind erfunden. Verwende die Aussagen über Kündigung und fehlende Ausweichtermine nur, wenn sie bei dir tatsächlich zutreffen. Das Beispiel bestätigt keinen individuellen Rechtsanspruch.

Betreff: Freistellung für ein Vorstellungsgespräch am 14. Oktober 2026

Guten Tag Frau Schneider,

mein Arbeitsverhältnis endet aufgrund meiner Kündigung zum 31. Oktober 2026. Für ein Vorstellungsgespräch am 14. Oktober 2026 beantrage ich nach § 629 BGB eine Freistellung von 13:15 bis 15:45 Uhr.

Das Gespräch ist von 14:15 bis 15:00 Uhr vorgesehen. Für Hin- und Rückfahrt benötige ich jeweils 45 Minuten; vor dem Gespräch sind 15 Minuten für Ankunft und Anmeldung eingeplant. Ein Termin außerhalb meiner Arbeitszeit war auf Nachfrage nicht möglich. Einen geeigneten Terminbeleg kann ich vorlegen.

Bitte bestätigen Sie mir die Freistellung für diesen Zeitraum. Bitte teilen Sie mir außerdem gesondert mit, ob die Vergütung fortgezahlt wird und auf welcher Grundlage die Abwesenheit gebucht wird. Meine laufenden Aufgaben würde ich vorab mit Ihnen abstimmen.

Für die weitere Terminplanung bitte ich möglichst bis zum 7. Oktober um eine Rückmeldung.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Lea Becker

  • Der Antrag betrifft ein bestimmtes Gespräch und einen genau benannten Zeitraum.
  • Die Frage nach der Bezahlung bleibt ausdrücklich von der Entscheidung über die Arbeitsbefreiung getrennt.
  • Der 7. Oktober ist eine gewählte organisatorische Bitte um Rückmeldung, keine gesetzliche Antrags- oder Genehmigungsfrist.

Nicht eigenmächtig fernbleiben

Keine Antwort oder Ablehnung: den offenen Punkt gezielt klären

Eine Eingangsbestätigung bedeutet nicht, dass der Antrag genehmigt wurde. Auch Schweigen ist keine verlässliche Freigabe. Bleibe bei einer ungeklärten Situation nicht eigenmächtig der Arbeit fern. Frage zuerst, ob der Anspruch, der konkrete Zeitpunkt, die Dauer oder nur die Bezahlung streitig ist.

  • Nur die Bezahlung offen: Bitte um eine gesonderte Entscheidung dazu. Eine Auseinandersetzung über § 616 ist nicht automatisch eine Ablehnung der Arbeitsbefreiung nach § 629.
  • Zeitpunkt oder Dauer streitig: Lege Einladung und Berechnung dar. Prüfe mit dem einladenden Betrieb, ob ein anderer Termin möglich ist; behaupte eine Unverschiebbarkeit nur, wenn du sie tatsächlich geklärt hast.
  • Pauschaler Verweis auf Urlaub: Wenn ein Freistellungsanspruch besteht, ist Urlaub nicht einfach dieselbe Anspruchsgrundlage. Kläre, weshalb stattdessen Urlaub verlangt wird, und stimme einer Buchung nicht versehentlich zu.
  • Bereits genehmigter Urlaub: Ein darin stattfindendes Gespräch wandelt Urlaub nicht automatisch in zusätzliche Freistellung um. Eine gewünschte Änderung musst du gesondert klären.
  • Kurze Frist: Sichere die Kommunikation und suche rechtzeitig Unterstützung, etwa beim Betriebsrat, bei deiner Gewerkschaft oder in arbeitsrechtlicher Beratung. Ob gerichtlicher Eilrechtsschutz in Betracht kommt, ist eine individuelle Frage.

Ausbildungsvergütung beachten

Ausbildung endet ohne Übernahme: ein eigener Fall

Die IHK Köln erläutert: Erhalten Auszubildende die Mitteilung, dass sie nach der Ausbildung nicht übernommen werden, sind sie für ein Vorstellungsgespräch oder Auswahlverfahren noch während der Ausbildung nach § 629 BGB freizustellen. Der Antrag soll rechtzeitig gestellt und beispielsweise durch eine Einladung belegt werden.

  • Vergütung: Für Auszubildende ist zusätzlich § 19 BBiG zu beachten. Er sieht unter seinen Voraussetzungen eine Fortzahlung bei unverschuldeter persönlicher Verhinderung vor. Die IHK ordnet die Stellensuche in diesem Zusammenhang als bezahlt ein.
  • Keine bloße Übertragung des Arbeitsvertrags: § 25 BBiG schützt vor Vereinbarungen, die zuungunsten Auszubildender von den einschlägigen Vorschriften abweichen. Ein Verweis auf einen §-616-Ausschluss beantwortet diesen Ausbildungsfall daher nicht allein.
  • Zeitbedarf: Auch hier beantragst du den konkreten notwendigen Zeitraum. Die in § 19 genannte Sechs-Wochen-Grenze ist kein Anspruch auf sechs Wochen freie Stellensuche.
  • Beratung: Bei Streit über Nichtübernahme, Zeitpunkt oder Vergütung kann die Ausbildungsberatung der zuständigen Kammer helfen. Verwende die Konstellation nicht ungeprüft für einen beliebigen Ausbildungswechsel mitten in der Ausbildung.

Berufliches und Privates sauber trennen

Vertraulich organisieren und Krankheit nicht als Ausweg verwenden

Eine Bewerbung rechtfertigt keine erfundene Krankmeldung. Bei tatsächlicher Arbeitsunfähigkeit stellen sich eigenständige Fragen, etwa zur Genesung und zum konkreten Gesprächstermin. Dafür ist eine individuelle Einordnung nötig; eine Freistellungsvorlage beantwortet diese Situation nicht.

  • Kommunikation: Verwende private Kontaktdaten und bewahre Bewerbungsunterlagen in einem dafür geeigneten privaten Bereich auf.
  • Arbeitsplatz: Vereinbare Übergaben sachlich. Du musst gegenüber Kolleginnen und Kollegen nicht ungefragt die gesamte Bewerbungsgeschichte erklären.
  • Daten: Nimm keine vertraulichen Kunden-, Personal- oder Unternehmensunterlagen als Gesprächsbeispiel mit. Ein Vorstellungstermin ändert nichts an bestehenden Vertraulichkeitspflichten.
  • Gesundheit: Falls du wirklich krank bist, kläre die passende Vorgehensweise anhand deiner tatsächlichen Situation. Verwechsle eine medizinisch begründete Arbeitsunfähigkeit nicht mit einem abgelehnten Urlaubs- oder Freistellungsantrag.

Nicht mit dem Interviewantrag verwechseln

Arbeitsuchendmeldung: eigene Frist und Ausnahme für betriebliche Ausbildung

Nach § 38 Absatz 1 SGB III müssen sich Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, grundsätzlich spätestens drei Monate vor dem Ende arbeitsuchend melden. Liegen zwischen Kenntnis des Endes und Beendigung weniger als drei Monate, gilt grundsätzlich eine Frist von drei Tagen nach Kenntnis. Die Vorschrift nimmt betriebliche Ausbildungsverhältnisse ausdrücklich von dieser frühen Meldepflicht aus.

  • Frist eigenständig beachten: Warte mit einer erforderlichen Arbeitsuchendmeldung nicht auf eine Zusage aus einem Bewerbungsgespräch. Auch eine angegriffene Kündigung oder eine in Aussicht gestellte Fortsetzung hebt die gesetzliche Pflicht nicht einfach auf.
  • Ausnahme richtig verstehen: Aus der Ausnahme für betriebliche Ausbildung folgt nicht, dass Beratung nutzlos wäre oder sich Fragen einer späteren Arbeitslosmeldung und möglicher Leistungen erledigt hätten. Kläre diese Punkte getrennt mit der Agentur für Arbeit.
  • Arbeitgeberseite: § 2 Absatz 2 SGB III spricht die Information und Unterstützung vor dem Beschäftigungsende sowie Freistellung an. Leite daraus keinen pauschalen bezahlten freien Tag für alle Bewerbungsaufgaben ab.
  • Terminbedarf: Falls eine notwendige Vorsprache in deine Arbeitszeit fällt, beantrage diesen konkreten Zeitraum gesondert. Stellensuche, Meldung und Vorstellungsgespräch können unterschiedliche Termine sein.

Sechs Punkte festhalten

Check vor dem Absenden und vor dem Termin

Ein brauchbarer Antrag ermöglicht eine konkrete Entscheidung. Halte nicht nur fest, dass du ein Vorstellungsgespräch hast, sondern auch, welche Arbeitszeit ausfällt und welche Antwort du bereits erhalten hast. So kannst du Rückfragen klären, bevor du zum Termin aufbrichst.

  • Grundlage: Ist das Arbeitsverhältnis gekündigt, läuft eine Befristung aus oder brauchst du eine andere Vereinbarung? Ist eine Ausbildung gesondert zu beurteilen?
  • Zeitraum: Stimmen Datum, Gesprächsbeginn, Ende, notwendige Wege und tatsächliche Arbeitszeit miteinander überein?
  • Nachweis: Kannst du den Anlass und den Zeitbedarf erklären, ohne unnötige Bewerbungsdetails offenzulegen?
  • Entscheidung: Liegt eine eindeutige Freistellungs- beziehungsweise Zeitausgleichsgenehmigung vor oder nur eine Eingangsbestätigung?
  • Bezahlung: Ist geklärt, ob und auf welcher Grundlage die Zeit vergütet oder gebucht wird? Bewahre diese Auskunft mit dem Antrag auf.
  • Änderung: Informierst du bei Terminverschiebung, Absage oder absehbarer Verspätung die zuständige Person über den vereinbarten Weg?

Die Ausgangslage unterscheiden

Welche Grundlage passt zu deinem Vorstellungstermin?

Die Übersicht trennt häufige Situationen. Sie ersetzt keine Prüfung strittiger Vertrags- oder Beendigungsfragen.

Wische seitlich für alle Spalten.

KriteriumArbeitsbefreiungBezahlung und nächster Schritt
Dauerndes Arbeitsverhältnis ist gekündigtAngemessene Zeit nach § 629 BGB auf Verlangen; Eigenkündigung grundsätzlich eingeschlossen.Vergütung gesondert nach § 616 und geltenden Vertragsregeln prüfen; konkreten Termin beantragen.
Länger bestehender befristeter Vertrag läuft ausEntsprechende Anwendung wird vertreten; Enddatum und konkreten Fall prüfen.Keine automatische Bezahlungszusage aus der Befristung ableiten.
Ungekündigtes ArbeitsverhältnisEinladung allein begründet keinen Anspruch aus § 629.Zulässigen Zeitausgleich, Urlaub oder andere Vereinbarung abstimmen.
Ausbildung endet ohne ÜbernahmeIHK Köln erläutert Freistellung für Vorstellungsgespräch oder Auswahlverfahren; rechtzeitig belegen.Zusätzliche BBiG-Regeln zur Ausbildungsvergütung beachten.
Videointerview während der ArbeitspflichtGleiche Frage nach der Grundlage; tatsächlich nötige Abwesenheit bestimmen.Fehlende Anfahrt bedeutet weder automatisch Pause noch automatisch bezahlte Zeit.

Beispiel und Orientierung

Beispiel und Orientierung

Bitte um zwei eindeutige Angaben: „Ist die Freistellung von 13:15 bis 15:45 Uhr genehmigt, und wie wird diese Zeit vergütet beziehungsweise gebucht?“ Eine Antwort wie „E-Mail erhalten“ klärt beides noch nicht. Eine zugesagte Abwesenheit beantwortet umgekehrt nicht automatisch die Vergütungsfrage.

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FAQ

Antworten, die häufig direkt zur nächsten Aktion führen

Habe ich Anspruch auf Freistellung für ein Vorstellungsgespräch?

Nach Kündigung eines dauernden Arbeitsverhältnisses gewährt § 629 BGB auf Verlangen angemessene Zeit zur Stellensuche. Beantrage den konkreten Termin mit notwendigem Zeitbedarf und erläutere, weshalb er in die Arbeitszeit fällt. Bezahlung und Sonderfälle wie eine auslaufende Befristung sind zusätzlich zu prüfen.

Bekomme ich Freistellung, obwohl mein Arbeitsverhältnis ungekündigt ist?

Die Einladung allein gibt dir im ungekündigten Arbeitsverhältnis keinen Anspruch aus § 629 BGB. Prüfe einen Termin außerhalb der Arbeit, zulässigen Zeitausgleich, genehmigten Urlaub oder eine andere Vereinbarung. Auch im Homeoffice darfst du einen privaten Termin nicht einfach als Arbeitszeit behandeln.

Gilt § 629 BGB auch, wenn ich selbst gekündigt habe?

Grundsätzlich ja: Der Wortlaut unterscheidet nicht danach, welche Seite gekündigt hat. Erforderlich bleiben die übrigen Voraussetzungen, eine konkrete Anfrage und ein angemessener Zeitraum. Ob die Abwesenheit bezahlt wird, ergibt sich nicht bereits aus § 629.

Was gilt bei einem befristeten Arbeitsvertrag?

Für länger bestehende befristete Arbeitsverhältnisse, deren Ende bevorsteht, wird § 629 entsprechend angewendet. Die Vorschrift nennt selbst nur die Kündigung. Halte Enddatum und konkreten Termin fest und kläre eine bestrittene Anwendung individuell; eine Befristung erlaubt keine beliebige Abwesenheit während der gesamten Vertragsdauer.

Muss die Freistellung für das Vorstellungsgespräch bezahlt werden?

Nicht automatisch. § 629 regelt die Arbeitsbefreiung. Für die Vergütung kommen insbesondere § 616 BGB und vertragliche oder tarifliche Regeln in Betracht; § 616 kann ausgeschlossen oder verändert sein. Bei Auszubildenden sind zusätzlich die BBiG-Regeln zu beachten. Frage Freistellung und Bezahlung ausdrücklich getrennt ab.

Wie viel Zeit darf ich für das Vorstellungsgespräch verlangen?

Es gibt keine pauschal garantierten Stunden oder Tage. Begründe Gesprächsdauer, notwendige Wege und sinnvolle Reserven anhand des tatsächlichen Termins und deiner Arbeitszeit. Das fiktive Beispiel rechnet mit 150 Minuten von 13:15 bis 15:45 Uhr; es ist keine verbindliche Vorgabe für andere Fälle.

Muss ich den neuen Arbeitgeber nennen?

Nach den gelesenen arbeitsrechtlichen Hinweisen grundsätzlich nicht. Zweck und notwendige Dauer der Arbeitsbefreiung müssen aber nachvollziehbar sein. Kläre insbesondere bei längeren Wegen, wie sich der Bedarf belegen lässt. Gehaltswünsche oder die vollständige Bewerbung gehören nicht automatisch in den Antrag.

Darf mein Arbeitgeber einen Nachweis verlangen?

Ein geeigneter Beleg kann zur Prüfung von Termin und Zeitbedarf erforderlich sein. Kläre, welche Information konkret benötigt wird, und gib nicht wahllos den gesamten Schriftwechsel weiter. Bewahre das Original auf; in einer zweckgebundenen Kopie darfst du keine Terminangaben verfälschen. Streitige Anforderungen solltest du individuell prüfen lassen.

Was mache ich, wenn der Arbeitgeber die Freistellung ablehnt?

Frage nach, ob Anspruch, Zeitpunkt, Dauer oder Bezahlung abgelehnt werden. Lege die konkrete Einladung und Zeitberechnung dar und prüfe gegebenenfalls einen Ausweichtermin. Bleibe nicht eigenmächtig fern. Bei Zeitdruck helfen Betriebsrat, Gewerkschaft oder arbeitsrechtliche Beratung bei der weiteren Klärung.

Darf ich ein Online-Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit führen?

Nur wenn die Zeit nach den geltenden Arbeitszeitregeln frei ist oder eine passende Arbeitsbefreiung beziehungsweise Vereinbarung vorliegt. Homeoffice und ein fehlender Fahrtweg schaffen keine automatische Pause. Beantrage den tatsächlichen Zeitraum; notwendiges Einwählen und gegebenenfalls Wege zu einem geeigneten Raum sind gesondert zu begründen.

Darf ich mich für ein Vorstellungsgespräch krankmelden?

Eine Bewerbung rechtfertigt keine erfundene Krankmeldung. Bei echter Arbeitsunfähigkeit sind Gesundheit, Genesung und die konkrete Situation eigenständig zu beurteilen. Nutze einen abgelehnten Freistellungsantrag nicht als Anlass, einen Krankheitsgrund vorzutäuschen. Für den tatsächlichen Krankheitsfall findest du den weiterführenden Ratgeber unter den verwandten Seiten.

Redaktion und Einordnung

Redaktionell geprüft und zuletzt aktualisiert

Herausgeber
Fachredaktion für Bewerbung & Lebenslauf
Stand
28. September 2026
Fachlicher Fokus
Produktredaktion für deutsche Bewerbungslogik, quellennahe Inhaltsprüfung, Builder-Flows und lebenslaufnahe Exportpfade.
Produkt-Test
Redaktionell am 28. September 2026 anhand der genannten Gesetzestexte und Fachhinweise geprüft. Die Anfragen und Zeitberechnungen sind frei erfundene Beispiele, keine genehmigten Fälle oder gerichtlichen Zeitvorgaben. Allgemeine Orientierung ohne individuelle Rechtsberatung; eine anwaltliche Prüfung oder praktisch erprobte Antragstellung wird nicht behauptet.

Quellenbasierte Kernaussagen

  • § 629 BGB gewährt nach Kündigung eines dauernden Arbeitsverhältnisses auf Verlangen angemessene Zeit zur Stellensuche. Der Wortlaut unterscheidet nicht nach der kündigenden Seite.[1][6]
  • Arbeitsbefreiung und Vergütung sind getrennt zu prüfen. § 616 kann unter seinen Voraussetzungen die Vergütung sichern; Vertrags- und Tarifregeln können die Beurteilung verändern.[5][9][10]
  • Die frühe Arbeitsuchendmeldung hat eigene Fristen. § 38 Absatz 1 SGB III nimmt betriebliche Ausbildungsverhältnisse ausdrücklich von dieser Meldepflicht aus.[8]
  • Bei Vorstellungsterminen vor dem Ausbildungsende ohne Übernahme sind zusätzlich die Regelungen zur Ausbildungsvergütung und deren Schutz vor nachteiligen Abweichungen zu beachten.[11][12][13]
Redaktion und Methodik ansehen

Verwendete Quellen

Fachquellen zu diesem Thema

Aufgeführt sind nur Quellen, die konkrete Aussagen dieses Ratgebers fachlich stützen.

§ 629 Freizeit zur Stellungssuche

Gesetze im Internet

Amtliche Norm zur angemessenen Freizeit zur Stellungssuche nach Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses.

Quelle öffnen

Gut vorbereitet zum Vorstellungsgespräch

Bundesagentur für Arbeit

Arbeitsblatt der Bundesagentur mit Ablauf, typischen Fragen, eigener Fragelogik und konkreten Vorbereitungspunkten für das Vorstellungsgespräch.

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Checkliste zu Auswahlverfahren

Bundesagentur für Arbeit

Checkliste der Bundesagentur zu Gesprächsvorbereitung, häufigen Fragen, Technik, Anfahrt und weiteren Auswahlverfahren.

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Praktische Bewerbungstipps

Bundesagentur für Arbeit

Praxisbroschüre der Bundesagentur mit Hinweisen zu schriftlicher Bewerbung, Online-Bewerbung, Bewerbungsformen und der Organisation kompletter Unterlagen.

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§ 616 Vorübergehende Verhinderung

Gesetze im Internet

Amtliche Norm zum Fortbestand des Vergütungsanspruchs bei einer verhältnismäßig nicht erheblichen, unverschuldeten persönlichen Verhinderung; vertragliche und tarifliche Regeln sind zusätzlich zu prüfen.

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6 AZR 321/11: Freistellung nach Kündigung

Bundesarbeitsgericht

BAG-Entscheidung, die den Anspruch auf angemessene Zeit zur Suche eines anderen Dienstverhältnisses nach Kündigung ausdrücklich aus § 629 BGB beschreibt und weitere Grundlagen abgrenzt.

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§ 2 SGB III: Zusammenwirken mit den Agenturen für Arbeit

Gesetze im Internet

Amtliche Norm zu Arbeitgeberinformationen vor dem Ende eines Arbeitsverhältnisses und zur Freistellung für Stellensuche und erforderliche Weiterbildungsmaßnahmen.

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§ 38 SGB III: Arbeitsuchendmeldung

Gesetze im Internet

Amtliche Fristen für die Arbeitsuchendmeldung: regelmäßig spätestens drei Monate vor Ende, bei kurzfristiger Kenntnis innerhalb von drei Tagen.

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§ 629 BGB: Freistellung zur Stellensuche

Haufe

Arbeitsrechtliche Facheinordnung zu Antrag, Angemessenheit, befristeten Verhältnissen, Urlaub und der getrennten Vergütungsfrage nach § 616 BGB.

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Freistellung und Vergütungspflicht

IHK Karlsruhe

Institutioneller Überblick zur Trennung verschiedener Freistellungsgründe, § 616 BGB, § 629 BGB, Arbeitsuchendmeldung und möglichen vertraglichen Ausschlüssen.

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Freistellung von Auszubildenden

IHK Köln

Hinweise zur Freistellung für Vorstellungsgespräche und Auswahlverfahren bei Nichtübernahme nach der Ausbildung sowie zur Ausbildungsvergütung.

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§ 19 BBiG: Fortzahlung der Vergütung

Gesetze im Internet

Amtliche Vorschrift zur Ausbildungsvergütung unter anderem bei unverschuldeter persönlicher Verhinderung; keine pauschale Dauer für Stellensuche.

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§ 25 BBiG: Unabdingbarkeit

Gesetze im Internet

Amtliche Vorschrift zur Unwirksamkeit nachteiliger Abweichungen von den einschlägigen Bestimmungen für Auszubildende.

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