Ausgangslage
Was wurde für das Ende der Probezeit vereinbart?
Lies vor dem Gespräch den Arbeitsvertrag, mögliche Ergänzungen und die damalige Korrespondenz. Notiere bei mündlichen Aussagen möglichst genau den Wortlaut, das Datum und die Beteiligten. Entscheidend ist, was tatsächlich zugesagt wurde und welche Regeln gelten. Eine Gesprächszusage, eine an Bedingungen geknüpfte Erhöhung und ein fest vereinbarter höherer Betrag sind unterschiedliche Ausgangspunkte.
Nach § 611a Absatz 2 BGB muss der Arbeitgeber die vereinbarte Vergütung zahlen: Regelung zum Arbeitsvertrag
Die Probezeitregel in § 622 Absatz 3 BGB betrifft Kündigungsfristen; daraus ergibt sich keine allgemeine Gehaltserhöhung: Regelung zu Kündigungsfristen
Vertragliche Zusagen, anwendbare Tarifregeln und andere verbindliche Regelungen können für deinen Fall maßgeblich sein. Die IHK Dresden erläutert Vergütung und Probezeit als unterschiedliche Fragen. Eine Probezeit in einem unbefristeten Vertrag ist außerdem etwas anderes als ein befristeter Vertrag zur Erprobung. Gehe deshalb nicht davon aus, dass nach der Probezeit automatisch ein neuer Vertrag entsteht.
- Betrag und Beginn stehen fest: Prüfe, ob die genannten Voraussetzungen vorliegen. Frage nach der Umsetzung und der entsprechenden Abrechnung. Du musst eine bereits geschuldete Zahlung nicht als neue freiwillige Gehaltserhöhung begründen.
- Nur eine Überprüfung wurde vereinbart: Greife den Termin auf. Bereite deine Aufgabenentwicklung und deinen Zielbetrag vor; das Ergebnis der Überprüfung ist noch offen.
- Es gibt keine bisherige Zusage: Du kannst das Thema trotzdem ansprechen. Erläutere, weshalb du deine Vergütung jetzt überprüfen möchtest, etwa wegen des tatsächlichen Aufgabenprofils oder passender Vergleichsinformationen.
Termin
Wann der Zeitpunkt trägt
Nutze ein ohnehin vorgesehenes Probezeitgespräch, wenn dort auch über Vergütung gesprochen werden kann. Kündige den Punkt vorher an, damit deine Führungskraft die nötigen Informationen und gegebenenfalls eine Freigabe einholen kann. Gibt es noch keinen Termin, frage nach einem passenden Gespräch. Eine allgemeingültige Wartefrist oder einen für alle Unternehmen idealen Vorlauf gibt es nicht.
- Kläre, wer eine Anpassung entscheiden kann. Die Person, die deine Einarbeitung begleitet, muss nicht zugleich über das Gehalt entscheiden dürfen.
- Frage, ob Gehaltsentscheidungen an bestimmte Budget- oder Personalrunden gebunden sind. So kannst du deinen Wunsch rechtzeitig einbringen, ohne eine Entscheidung im ersten Gespräch vorauszusetzen.
- Trenne die Themen in der Agenda: zuerst Rückmeldung zur Einarbeitung und zu den künftigen Aufgaben, dann die Vergütung und das weitere Vorgehen. Bei umfangreichem Feedback kann ein eigener Folgetermin sinnvoll sein.
Fiktive E-Mail zur Terminabstimmung
Wie kündige ich das Thema vor dem Probezeitgespräch an?
„Betreff: Themen für unser Probezeitgespräch. Hallo Frau Weber, ich würde beim Rückblick auf meine Einarbeitung gern auch über meine künftigen Aufgaben und die Entwicklung meines Gehalts sprechen. Können wir diesen Punkt in die Agenda aufnehmen, oder ist dafür ein gesonderter Termin mit weiteren Beteiligten sinnvoll? Ich bereite einen kurzen Überblick vor.“
Eine frühere Zusage solltest du nur erwähnen, wenn es sie wirklich gab. Passe Anrede und Kanal an eure Zusammenarbeit an; die Nachricht ist ein Muster.Einarbeitung auswerten
Welche Argumente nach der Probezeit zählen
Vergleiche die Erwartungen beim Einstieg mit deiner heutigen Arbeit. Das hilft beiden Seiten zu erkennen, was bereits zum vereinbarten Aufgabenprofil gehörte und was neu hinzugekommen ist. Du darfst auch bei normaler, verlässlicher Leistung nach der Gehaltsentwicklung fragen. Außergewöhnliche Mehrarbeit ist keine Voraussetzung für ein solches Gespräch; zusätzliche Aufgaben führen umgekehrt nicht automatisch zu einem bestimmten Aufschlag.
Für die Auswahl und Prüfung deiner Belege: Argumente für die Gehaltsverhandlung
- Lege für zwei oder drei relevante Punkte jeweils die ursprüngliche Erwartung, den aktuellen Stand und ein nachvollziehbares Beispiel bereit. Bestehende Zielabsprachen oder Feedbacknotizen helfen dabei.
- Unterscheide vorübergehende Vertretung und dauerhaft übertragene Aufgaben. Frage bei Unklarheit zuerst nach dem künftigen Profil.
- Benenne auch offene Lernfelder. Ein ehrlicher Entwicklungsstand macht es leichter, konkrete nächste Schritte zu vereinbaren.
Fiktives Beispiel: reguläre Einarbeitung abgeschlossen
Wie beschreibe ich Fortschritte, ohne sie größer zu machen?
„Beim Einstieg sollten wir erreichen, dass ich Standardanfragen selbstständig bearbeite. Das übernehme ich inzwischen; bei Sonderfällen brauche ich weiterhin Rücksprache. Ich möchte wissen, wie Sie meinen Stand bewerten und wie die weitere Gehaltsentwicklung für diese Rolle vorgesehen ist.“
Selbstständigkeit kann das ursprünglich erwartete Ergebnis der Einarbeitung sein. Sie ist trotzdem ein sinnvoller Gesprächspunkt, ohne als neue Führungsverantwortung dargestellt zu werden.Fiktives Beispiel: Aufgabenprofil hat sich erweitert
Was unterscheidet eine zusätzliche Aufgabe von der ursprünglichen Rolle?
„Meine Einstiegsaufgabe war die Erfassung eingehender Bestellungen. Seit August kläre ich zusätzlich Lieferabweichungen direkt mit den Lieferanten und bereite die offenen Fälle für den Einkauf vor. Ich würde gern klären, ob dieser Aufgabenanteil dauerhaft zu meiner Rolle gehören soll und wie er bei der Vergütung berücksichtigt wird.“
Das Beispiel benennt die Veränderung und ihren Beginn. Es behauptet weder erfundene Einsparungen noch alleinige Verantwortung für das Ergebnis des Einkaufs.Gehaltswunsch
Einen Zielbetrag für die tatsächliche Rolle vorbereiten
Leite deinen Wunsch aus dem Aufgabenprofil und geeigneten Vergleichsinformationen ab. Prüfe Region, Erfahrung, Arbeitszeit, feste Zahlungen und das Alter der Daten. Eine verbreitete Prozentempfehlung ersetzt diese Einordnung nicht. Wenn beim Einstieg ausdrücklich ein niedrigerer Betrag mit späterer Überprüfung besprochen wurde, gehört auch diese Ausgangslage in das Gespräch.
Die Bundesagentur empfiehlt eine Gehaltsrecherche passend zu Branche, Region und Qualifikation: Hinweise zur Gehaltsverhandlung
Die Berechnung und Einordnung eines Aufschlags findest du hier: wie viel Prozent mehr Gehalt verlangen?
- Notiere einen Bruttozielbetrag mit Zeitraum und vereinbarten Wochenstunden. Halte bedingte Boni und einmalige Zahlungen getrennt vom festen Gehalt.
- Erkläre knapp, welche tatsächliche Entwicklung oder Vergleichsinformation deinen Wunsch stützt. Du brauchst dafür keine lange Präsentation.
- Wenn dir interne Gehaltsstufen oder Entscheidungskriterien fehlen, frage danach. Ein erstes Gespräch kann diese Informationen liefern, bevor du einen Betrag abschließend bewertest.
Einwände
Wenn eine Erhöhung noch nicht möglich ist
Frage nach dem konkreten Grund. Fehlendes Budget, unterschiedliche Einschätzungen deiner Einarbeitung und eine andere Bewertung der Rolle erfordern verschiedene nächste Schritte. Ein freundliches „später noch einmal“ lässt dagegen offen, was sich bis dahin ändern soll. Ein weiterer Termin kann helfen, garantiert aber keine spätere Erhöhung.
- Budget fehlt: Frage, wann der nächste Entscheidungszeitpunkt ist, wer den Wunsch einbringt und welche Informationen dafür noch benötigt werden. Lass dir nicht versehentlich eine bereits verbindlich zugesagte Zahlung als bloße Budgetoption einordnen.
- Leistung wird anders bewertet: Bitte um konkrete Beispiele und nachvollziehbare Erwartungen. Kläre, welche Unterstützung du bekommst und anhand welcher Arbeitsergebnisse ihr den Fortschritt beurteilt.
- Aufgaben werden anders eingeordnet: Besprecht, welche Verantwortung tatsächlich dauerhaft zu deiner Rolle gehört. Ein anderer Titel allein löst die Bewertungsfrage nicht.
- Eine andere Leistung wird angeboten: Prüfe, ob etwa eine Weiterbildung für dich nützlich ist, wer sie bezahlt und wann sie stattfinden kann. Sie ist nicht automatisch gleichwertig mit mehr festem Gehalt.
Fiktives Beispiel für einen konkreten Folgetermin
Wie mache ich aus einer offenen Vertagung einen überprüfbaren nächsten Schritt?
„Sie möchten vor einer Entscheidung sehen, dass ich auch die Reklamationsfälle selbstständig bearbeite. Können wir festhalten, welche Fallarten damit gemeint sind, welche Unterstützung verfügbar ist und wann wir die Ergebnisse gemeinsam prüfen? Bitte lassen Sie uns außerdem klären, wer dann über die Vergütung entscheidet.“
Vereinbart werden zunächst Kriterien und ein Entscheidungsweg. Daraus folgt noch kein bestimmter Gehaltsbetrag.Ergebnis
Betrag, Beginn und offene Punkte festhalten
Fasse nach dem Gespräch zusammen, was vereinbart wurde und was noch offen ist. Eine eigene Gesprächsnotiz dokumentiert zunächst deine Sicht; sie ersetzt keine übereinstimmende Vereinbarung. Bitte bei einer Einigung um eine eindeutige Bestätigung der Konditionen. Wenn es über eine schon zugesagte Erhöhung Streit gibt, müssen der genaue Wortlaut und die anwendbaren Regeln geprüft werden.
Für weitere Gesprächsformulierungen: passende Sätze zur Gehaltsverhandlung
Für die gesamte Vorbereitung und den Umgang mit Gegenangeboten: Gehaltsverhandlung führen
- Bei einer Einigung: Bruttobetrag, Monats- oder Jahresbezug, feste und variable Bestandteile, Stundenumfang und Wirksamkeitsdatum festhalten. Bedingungen und erforderliche Freigaben ausdrücklich klären.
- Bei einer offenen Entscheidung: Nächsten Termin, noch benötigte Informationen, Beteiligte und Zuständigkeiten notieren. „Wir prüfen das“ und „ab diesem Datum gilt dieser Betrag“ sind unterschiedliche Ergebnisse.
- Bei einer späteren Abrechnung: Prüfen, ob der bestätigte Betrag ab dem vereinbarten Datum berücksichtigt wurde. Unklarheiten zeitnah mit der zuständigen Stelle besprechen.
Fiktive Zusammenfassung mit noch offener Bestätigung
Welche Angaben gehören in die Rückmeldung nach dem Gespräch?
„Nach meinem Verständnis haben wir 48.000 Euro Jahresfixgehalt in zwölf gleichen Monatszahlungen bei unverändert 40 Wochenstunden ab dem 1. November besprochen. Können Sie bestätigen, ob dies bereits verbindlich vereinbart ist oder noch eine Freigabe aussteht? Den variablen Bonus haben wir noch nicht abschließend geklärt.“
Die Beträge dienen nur der Veranschaulichung. Die Rückfrage unterscheidet eine besprochene Möglichkeit von einer bereits getroffenen Vereinbarung; sie erzeugt selbst keine Zusage.