Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben: ja oder nein?
Entscheide, ob du deinen Status in der Bewerbung nennst. Mit Unterschieden zwischen öffentlichen und privaten Arbeitgebern, Gleichstellung, Formulierungen und einer Prüfung vor dem Absenden.
Beginne mit dem Zweck der Angabe. Möchtest du einen anerkannten Status berücksichtigen lassen, eine barrierefreie Teilnahme organisieren oder eine wesentliche Anforderung der Stelle klären? Diese Fragen lassen sich gezielt beantworten, ohne die gesamte Krankengeschichte offenzulegen. Die folgende Orientierung gilt für Bewerbungen in Deutschland.
Die BIH erläutert die Offenbarungspflicht: Grundsätzlich musst du eine Behinderung nicht von dir aus mitteilen. Anders kann es sein, wenn du die verlangte Arbeit nicht erbringen kannst oder eine Einschränkung für den konkreten Arbeitsplatz ausschlaggebend ist. Lass solche Zweifelsfälle individuell klären.
Ohne erforderliche Anpassung oder wesentlichen Tätigkeitsbezug kannst du bei einer freiwilligen Angabe deine persönliche Entscheidung treffen.
Wenn du Unterstützung für einen Auswahltest oder Zugang zum Gespräch brauchst, organisiere diese frühzeitig mit der angegebenen Kontaktperson.
Leite deine Eignung aus Qualifikation, Erfahrung und Arbeitsbeispielen ab. Eine Offenlegung erfordert keine Geschichte darüber, wie dich die Behinderung besonders belastbar gemacht habe.
Öffentlicher oder privater Arbeitgeber: Was unterscheidet sich?
Die besondere Einladungspflicht betrifft öffentliche Arbeitgeber. Sie ist kein allgemeines Versprechen für jede Bewerbung und bedeutet keine Einstellungszusage. Bei einem privaten Unternehmen entsteht diese Pflicht nicht allein dadurch, dass du eine Schwerbehinderung nennst. Der Schutz vor Benachteiligung wegen einer Behinderung gilt aber auch dort.
Nach § 165 SGB IX sind schwerbehinderte Bewerbende grundsätzlich zum Vorstellungsgespräch einzuladen; die Einladung ist entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt. Der Arbeitgeber muss den Status kennen, damit er ihn berücksichtigen kann.
Über § 151 SGB IX sind auch Menschen mit bewilligter Gleichstellung erfasst. Die Aussage, die Regel gelte ausschließlich ab GdB 50, greift daher zu kurz.
Prüfe die konkrete ausschreibende Stelle und den Arbeitgeber. Ein öffentlich klingender Name allein beantwortet die rechtliche Einordnung nicht.
Belege weiterhin die geforderten Abschlüsse, Kenntnisse und Erfahrungen. Die Statusangabe ersetzt diese Nachweise nicht.
Fehlt trotz mitgeteiltem Status eine Einladung, bewahre Ausschreibung, eingereichte Unterlagen und Eingangsbestätigung auf. Lass einen möglichen Anspruch zeitnah fachkundig prüfen, statt aus der Absage allein einen sicheren Rechtsverstoß abzuleiten.
Schwerbehinderung, Gleichstellung oder Antrag: den richtigen Status nennen
Eine anerkannte Schwerbehinderung und eine Gleichstellung sind unterschiedliche Statusangaben. Verwende die Bezeichnung aus deinen aktuellen Unterlagen. Eine chronische Erkrankung, eine Krankschreibung oder ein beantragter Status ist nicht automatisch mit einer bereits anerkannten Schwerbehinderung gleichzusetzen.
Die rechtlichen Begriffe regelt § 2 SGB IX. Für die Schwerbehinderteneigenschaft liegt die GdB-Schwelle bei mindestens 50; weitere gesetzliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Bei GdB 30 oder 40 kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Gleichstellung durch die Bundesagentur für Arbeit in Betracht kommen. Sie entsteht nicht allein durch den GdB. Die Agentur entscheidet über den Antrag und teilt das Ergebnis schriftlich mit.
Bewilligte Gleichstellung: Nenne ausdrücklich die Gleichstellung und halte den entsprechenden Bescheid bereit. Nur „GdB 40“ lässt die entscheidende Information offen.
Laufender Antrag: Eine passende sachliche Angabe lautet „Die Gleichstellung ist beantragt; eine Entscheidung steht noch aus.“ Verwende nicht die Formulierung für einen bewilligten Status.
Spätere Entscheidung: Kläre mit der zuständigen Kontaktperson und bei Bedarf einer Beratungsstelle, wie du sie im laufenden Verfahren nachreichst. Eine bewilligte Gleichstellung wirkt gesetzlich auf den Antragstag zurück; welche Folgen das für deine Bewerbung hat, ist gesondert zu prüfen.
So bleibt die Angabe knapp und professionell
Ein kurzer, eindeutig bezeichneter Hinweis genügt als Formulierung. Stelle ihn in einen gut auffindbaren Absatz des Anschreibens oder einen klar benannten Eintrag im Lebenslauf. Vermeide vage Wörter wie „Handicap“ als Ersatz für den tatsächlichen Status. Du musst die Angabe weder entschuldigen noch mit einem pauschalen Versprechen uneingeschränkter Leistungsfähigkeit verbinden.
Nenne Qualifikation und Motivation weiterhin konkret. Der Statushinweis braucht nicht den Hauptteil des Anschreibens einzunehmen.
Behaupte nicht automatisch, die Behinderung habe keinerlei Auswirkungen auf die Tätigkeit. Besprich tatsächlich relevante Anforderungen sachlich.
Ein Diagnosecode oder eine ausführliche Begründung des Bescheids verbessert die Verständlichkeit des Statushinweises nicht.
Zwei fiktive Formulierungen – die passende auswählen
Prüfbares Muster
Anerkannte Schwerbehinderung: „Bei mir liegt eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem GdB von 50 vor. Ich bitte um entsprechende Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren.“
Bewilligte Gleichstellung: „Ich bin durch Bescheid der Bundesagentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Ich bitte um entsprechende Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren.“
Die Beispiele sind Alternativen. Übernimm nur die zu deinem tatsächlichen Status passende Angabe und passe den Wert an. Eine konkrete Anpassung für Test oder Gespräch beschreibst du bei Bedarf zusätzlich.
Wo und bis wann muss die Information ankommen?
Prüfe zuerst die Ausschreibung und die Hinweise im Bewerbungsportal. Gibt es ein passendes Feld für Schwerbehinderung oder Gleichstellung, trage den zutreffenden Status dort ein. Verlasse dich bei einer neuen Bewerbung nicht darauf, dass eine frühere Kontaktperson die Information weitergegeben hat.
Das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17. Dezember 2020 – 8 AZR 171/20 erläutert klare Hinweise im Anschreiben oder sichtbar im Lebenslauf. Eine bloß beigefügte Ausweiskopie ohne entsprechenden Hinweis reicht dafür nicht aus. Die Mitteilung soll regelmäßig mit der Bewerbung, spätestens innerhalb der gesetzten Bewerbungsfrist erfolgen. Ob ein späterer Hinweis noch berücksichtigt werden muss, hängt unter anderem vom Verfahrensstand ab.
Vor dem Senden: Stimmen Portalangabe, Text und Nachweis überein? Eine versehentlich falsche Auswahl sollte korrigiert werden.
Ohne passendes Feld: Nutze einen klaren Hinweis im dafür vorgesehenen Bewerbungsdokument. Wenn das Portal diesen Weg nicht zulässt, frage die genannte Kontaktperson nach der geeigneten Übermittlung.
Nach dem Senden: Bewahre die tatsächlich eingereichte Fassung und die Eingangsbestätigung auf. Notiere zusätzlich versandte Hinweise mit Datum und Empfänger.
Angabe vergessen: Melde dich möglichst früh mit Stellenbezeichnung und Kennziffer. Bitte um Zuordnung zu deiner Bewerbung; eine Empfangsbestätigung allein garantiert noch keine bestimmte rechtliche Wirkung.
Welche Nachweise und Anpassungen sind sinnvoll?
Statusnachweis und medizinische Erklärung erfüllen verschiedene Zwecke. Lies, welche Unterlagen die Ausschreibung verlangt, und frage bei unklaren Anforderungen nach. Für eine anerkannte Schwerbehinderung oder bewilligte Gleichstellung kommen unterschiedliche Dokumente in Betracht; eine Ausweiskopie ersetzt nicht den Gleichstellungsbescheid.
Nach § 26 BDSG kommt es bei Bewerberdaten auf die Erforderlichkeit an; für besonders sensible Daten gelten zusätzliche Voraussetzungen. Sende deshalb nicht vorsorglich Befunde, Behandlungsberichte oder sämtliche Seiten einer medizinischen Akte.
Kläre bei einer Nachweisanforderung den Zweck, den benötigten Umfang, die zuständige Stelle und den vorgesehenen Übermittlungsweg.
Prüfe vor dem Hochladen die richtige Datei und ihre Lesbarkeit. Eine versehentlich ausgewählte medizinische Anlage lässt sich nach dem Versand nicht zuverlässig zurückholen.
Beschreibe eine benötigte Anpassung konkret: Zugang zum Raum, geeignetes Kommunikationsformat oder eine Anforderung beim Auswahltest. Stimme die Lösung vor dem Termin ab.
Fiktive Nachricht zur barrierefreien Teilnahme
Prüfbares Muster
Betreff: Bewerbung [Kennziffer] – Zugang zum Auswahltermin
„Für meine Teilnahme benötige ich einen stufenlos erreichbaren Raum. Können Sie mir bitte bestätigen, ob Veranstaltungsraum und Zugang entsprechend erreichbar sind und welchen Eingang ich nutzen soll?“
„Falls dafür eine andere Kontaktperson zuständig ist, teilen Sie mir bitte den passenden Kontakt mit.“
Nenne deinen tatsächlichen Bedarf. Eine organisatorische Anfrage behauptet weder einen bestimmten GdB noch eine bereits bewilligte Anpassung. Wende dich an den Kontakt aus der Ausschreibung oder Einladung.
Bewerbung und Vorstellungsgespräch trennen
Nach dem Absenden geht es um die Vorbereitung des konkreten Auswahltermins. Eine mitgeteilte Schwerbehinderung beantwortet noch nicht, welche Hilfsmittel, Räume oder Arbeitsabläufe für dich passen. Prüfe die Einladung und halte offene organisatorische Fragen fest. Deine fachlichen Beispiele bereitest du ebenso sorgfältig vor wie bei jeder anderen Bewerbung.
Wenn du dich bei einer Behörde bewirbst, hilft zusätzlich der Leitfaden zur Bewerbung im öffentlichen Dienst beim Abgleich von Ausschreibung, Unterlagen und Auswahlverfahren.
Vergleiche den angekündigten Ablauf mit den bereits besprochenen Anpassungen. Frage nach, wenn etwa ein zusätzlicher Test oder ein anderer Ort hinzukommt.
Für Rückfragen im Gespräch überlege, welche konkrete Aufgabe du erklären möchtest und welche privaten Informationen dafür nicht benötigt werden.
Eine längere Unterbrechung im Lebenslauf und eine aktuelle Krankschreibung sind eigenständige Sachverhalte. Verwende einen Statushinweis nicht als pauschale Erklärung für alle drei Themen.
Vergleich
Welche Angabe passt zu deiner Situation?
Entscheide nach tatsächlichem Status und konkretem Bewerbungsverfahren. Die Übersicht sagt keine Einladung oder Einstellung voraus.
Antworten, die häufig direkt zur nächsten Aktion führen
Muss ich Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Grundsätzlich musst du eine Schwerbehinderung nicht ungefragt offenlegen. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn du die verlangte Arbeit nicht leisten kannst oder eine Einschränkung für die konkrete Stelle ausschlaggebend ist. Für besondere Verfahrensrechte und notwendige Anpassungen ist eine gezielte frühzeitige Mitteilung sinnvoll.
Sollte ich sie im öffentlichen Dienst angeben?
Wenn du die besonderen Verfahrensregeln nutzen möchtest, teile den anerkannten Status klar und rechtzeitig mit. Öffentliche Arbeitgeber müssen grundsätzlich einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt. Auch bewilligte Gleichstellungen sind erfasst. Daraus folgt kein Anspruch auf Einstellung.
Reicht GdB 40 für eine Gleichstellung?
Nein. Eine Gleichstellung setzt eine Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit voraus. GdB 30 oder 40 und die weiteren Voraussetzungen können einen Antrag ermöglichen, ersetzen aber keinen bewilligten Status. Nenne eine laufende Antragstellung ausdrücklich als noch offen.
Genügt eine Ausweiskopie im Anhang?
Verlasse dich nicht allein auf eine beigefügte Kopie. Teile den Status ausdrücklich und gut auffindbar mit. Ob und in welchem Umfang zusätzlich ein Nachweis einzureichen ist, klärst du anhand der Ausschreibung und bei Bedarf mit der zuständigen Kontaktperson.
Muss ich im Anschreiben meine Diagnose nennen?
Für einen klaren Statushinweis brauchst du keine Diagnose auszuführen. Beschreibe bei einer notwendigen Anpassung den konkreten Bedarf. Wesentliche Anforderungen einer Tätigkeit oder besondere berufliche Nachweisverfahren können zusätzliche Fragen aufwerfen; kläre diese gezielt, statt vorsorglich medizinische Unterlagen zu versenden.
Kann ich die Schwerbehinderung später nachmelden?
Übermittle einen fehlenden Hinweis möglichst früh unter Angabe der Stellenkennziffer. Die rechtlichen Folgen einer verspäteten Mitteilung hängen vom Einzelfall und Verfahrensstand ab. Warte deshalb nicht bewusst auf eine Absage, wenn du die Berücksichtigung bereits bei der Bewerbung möchtest.
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Produkt-Test
Redaktioneller Abgleich mit SGB IX, BDSG, BIH, Bundesagentur für Arbeit und BAG 8 AZR 171/20. Die Formulierungen und Nachrichten sind fiktive Beispiele. Keine anwaltliche Prüfung eines individuellen Bewerbungsverfahrens.
Quellenbasierte Kernaussagen
Eine allgemeine Pflicht zur ungefragten Offenlegung besteht nicht; entscheidende Auswirkungen auf die konkrete Arbeit können eine Ausnahme begründen.[9]
Die besondere Einladungspflicht öffentlicher Arbeitgeber erfasst auch Menschen mit bewilligter Gleichstellung.[5][10]
GdB 30 oder 40 allein begründet noch keine bewilligte Gleichstellung.[3][11]
Ein klarer, rechtzeitiger Hinweis ist von einem bloß beigefügten Statusnachweis zu unterscheiden.[12]
Für Bewerberdaten gelten Erforderlichkeit und besondere Voraussetzungen für sensible Daten.[4]
Aufgeführt sind nur Quellen, die konkrete Aussagen dieses Ratgebers fachlich stützen.
[1] AGG § 1 Ziel des Gesetzes
Gesetze im Internet / Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
Amtliche Gesetzesfassung zu geschützten Merkmalen wie ethnischer Herkunft, Geschlecht, Behinderung und Alter als Kontext für fotoarme oder anonymisierte Bewerbungsprofile.
Gesetze im Internet / Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
Amtliche Gesetzesfassung zur Definition von Behinderung und drohender Behinderung als rechtlicher Kontext für längerfristige Gesundheitsbeeinträchtigungen.
[4] BDSG § 26 Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext
Gesetze im Internet / Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
Amtliche Gesetzesfassung zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten und Bewerbenden, inklusive besonderer Kategorien personenbezogener Daten.
[5] § 165 Besondere Pflichten der öffentlichen Arbeitgeber
Gesetze im Internet
Amtliche Norm zu besonderen Pflichten öffentlicher Arbeitgeber im Bewerbungsverfahren, einschließlich der Einladung schwerbehinderter Bewerbender unter den dort genannten Voraussetzungen.
Praxisbroschüre der Bundesagentur mit Hinweisen zu schriftlicher Bewerbung, Online-Bewerbung, Bewerbungsformen und der Organisation kompletter Unterlagen.