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Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis in der Probezeit: Anspruch, Inhalt und Bewerbung

Arbeitszeugnis bei Kündigung in der Probezeit: Anspruch, kurze Beurteilungszeit und tatsächliche Aufgaben unterscheiden. Mit Fallbeispiel, gezielter Anfrage und passendem Lebenslaufeintrag.

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Lesedauer
11 Min.
Abschnitte
10
Stand
26. September 2026
ProbezeitKurze BeschäftigungZeugnisanspruchBewerbung

Anspruch bei einer Kündigung in der Probezeit

Eine Probezeit-Kündigung macht die Beschäftigung nicht zu einer Zeit ohne Nachweis. Maßgeblich ist, dass ein Arbeitsverhältnis beendet wird. Ob du selbst gekündigt hast oder der Arbeitgeber, ist für diesen grundsätzlichen Zeugnisanspruch nicht entscheidend. Fordere die gewünschte Zeugnisart ausdrücklich an, damit dein Anliegen klar ist.

Die gesetzliche Grundlage ist § 109 GewO: Art und Dauer der Tätigkeit gehören in das Zeugnis; auf Verlangen kommen Leistung und Verhalten hinzu. Die Vorschrift enthält keine Wartezeit bis zum Ende der Probezeit. Diese Hinweise betreffen Arbeitsverhältnisse in Deutschland.

Die IHK Schwaben zählt Beschäftigte in der Probezeit ausdrücklich zu den Anspruchsberechtigten. Der Satz „In der Probezeit gibt es grundsätzlich kein Zeugnis“ reicht deshalb nicht als sachgerechte Erklärung für eine Ablehnung.

Die allgemeine Einordnung des Anspruchs findest du unter Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Für den Zeitpunkt der Anforderung und das Nachfassen hilft Arbeitszeugnis Frist nach Kündigung.

  • Beschäftigungsende und vereinbartes Probezeitende getrennt notieren.
  • Die Bitte auf das bestehende Arbeitsverhältnis, die Tätigkeit und den konkreten Zeitraum beziehen.
  • Bei einer Ablehnung die Begründung festhalten und anhand der tatsächlichen Beschäftigung prüfen lassen.
  • Ob die Kündigung selbst wirksam ist, wird durch ein ausgestelltes Zeugnis nicht entschieden.

Einfach oder qualifiziert in der Probezeit

Ein einfaches Zeugnis bestätigt Art und Dauer der Tätigkeit. Ein qualifiziertes enthält zusätzlich die Beurteilung von Leistung und Verhalten. „Kurz beschäftigt“ ist daher keine eigene Zeugnisart. Entscheide, welchen Nachweis du brauchst, und frage bei einer pauschalen Ablehnung der qualifizierten Form nach der konkreten Begründung.

Im Urteil des LAG Köln vom 30.03.2001, 4 Sa 1485/00 fehlte in einem bereits erteilten Zeugnis die Verhaltensbeurteilung. Der Beschäftigte hatte ungefähr sechs Wochen tatsächlich gearbeitet. Das Gericht ließ die kurze Dauer nicht als Grund für das unvollständige qualifizierte Zeugnis gelten. Es legte damit keine allgemeine Mindestdauer von sechs Wochen fest. Der verlinkte Urteilstext wird von Nulegal wiedergegeben; damals wurde der Anspruch nach § 630 BGB geprüft.

  • Nur wenige Arbeitstage: Den Anspruch und die begrenzte Grundlage einer aussagekräftigen Bewertung auseinanderhalten. Eine umfassende Beurteilung lässt sich nicht aus einer Vorlage herstellen.
  • Mehrere Wochen mit wiederkehrenden Aufgaben: Festhalten, welche Leistungen und Zusammenarbeit der Arbeitgeber tatsächlich beobachten konnte.
  • Nur Art und Dauer benötigt: Ein einfaches Zeugnis kann diesen Nachweis liefern, enthält aber gerade keine Leistungs- oder Verhaltensbeurteilung.
  • Qualifiziertes Zeugnis gewünscht: Nicht allein wegen des Wortes „Probezeit“ darauf verzichten oder automatisch eine schlechtere Note hinnehmen.

Was sich nach wenigen Wochen beurteilen lässt

Auch während einer Einarbeitung entstehen konkrete Arbeitsbeobachtungen. Entscheidend ist, welche Aufgaben du bereits ausgeführt hast, unter welcher Anleitung und mit welcher Verantwortung. Eine Liste geplanter späterer Tätigkeiten ist dafür kein Ersatz. Trenne den Inhalt deiner Arbeit von der Bewertung, die der Arbeitgeber dazu abgibt.

  • Ausgeübte Aufgaben von bloß vorgesehenen Aufgaben unterscheiden.
  • Angeleitete Arbeit nicht nachträglich als vollständige Eigenverantwortung darstellen.
  • Für deine Übersicht Tätigkeiten, Zeiträume und zuständige Ansprechpersonen notieren; Beispiele ohne vertrauliche Kundendaten beschreiben.
  • Rückmeldungen möglichst konkret zuordnen: Welche Arbeit wurde wann besprochen? Ein allgemeines Lob ersetzt keine Beschreibung des gesamten Einsatzes.

Fiktiver Fall: Nora Berg in der Auftragssachbearbeitung

Prüfbares Muster

Beschäftigung vom 01.04.2026 bis zum 30.06.2026; vereinbart war eine sechsmonatige Probezeit. Das Beschäftigungsende wird für dieses Beispiel als unstrittig angenommen.

In den ersten zwei Wochen wird Nora in das Warenwirtschaftssystem und die Auftragsabläufe eingearbeitet. Anschließend erfasst sie Standardaufträge und prüft Lieferangaben anhand freigegebener Stammdaten.

Preisabweichungen und besondere Terminwünsche leitet sie zur Entscheidung an die Teamleitung weiter. Sie stimmt Rückfragen mit Lager und Vertriebsinnendienst ab.

Eigene Preisverhandlungen und Auftragsfreigaben gehören nicht zu ihren Aufgaben. Die Teamleitung kontrolliert ihre erfassten Aufträge stichprobenartig; eine bestimmte Note ist im Beispiel nicht vorgegeben.

Person, Zeitraum und Aufgaben sind erfunden. Der Fall beschreibt eine kurze Beschäftigung und vorhandene Beobachtungsmöglichkeiten. Ein Kündigungsgrund oder ein tatsächliches Arbeitgeberurteil wird nicht behauptet.

So forderst du das Zeugnis für die kurze Station an

Eine hilfreiche Anfrage nennt den Zeitraum, die Rolle und die gewünschte Zeugnisart. Eine knappe Aufgabenübersicht erleichtert die Zuordnung. Sie soll die tatsächliche Tätigkeit beschreiben und keine fertige Wunschbewertung vorgeben. Der Arbeitgeber bleibt für seine Beurteilung verantwortlich.

Weitere Formulierungen für unterschiedliche Anlässe bietet Arbeitszeugnis anfordern. Wenn es für eine Bewerbung eilt, nenne den tatsächlichen Abgabetermin. Ein selbst gewählter Wunschtermin ist nicht automatisch eine allgemeine gesetzliche Ausstellungsfrist.

Anfrage zum fiktiven Fall von Nora Berg

Prüfbares Muster

Bitte stellen Sie mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis über meine Tätigkeit in der Auftragssachbearbeitung vom 01.04.2026 bis zum 30.06.2026 aus, einschließlich der Beurteilung meiner Leistung und meines Verhaltens.

Nach der Einarbeitung habe ich Standardaufträge im Warenwirtschaftssystem erfasst, Lieferangaben anhand freigegebener Stammdaten geprüft und Rückfragen mit Lager und Vertriebsinnendienst abgestimmt.

Preisabweichungen und besondere Terminwünsche habe ich zur Entscheidung an die Teamleitung weitergeleitet. Eigene Preisverhandlungen und Auftragsfreigaben gehörten nicht zu meinem Aufgabenbereich.

Bitte teilen Sie mir mit, wann das Zeugnis vorliegen wird und wie ich es erhalten kann.

Diese Anfrage verwendet nur die angenommenen Fakten des Fallbeispiels. Sie verlangt keine bestimmte Note und erfindet keinen Austrittsgrund. Es wurde keine Nachricht verschickt.

Ein kurzes Zeugnis auf Vollständigkeit prüfen

Wenige Seiten sind nach einer kurzen Tätigkeit nicht automatisch verdächtig. Prüfe den Inhalt: Sind Art und Zeitraum der Beschäftigung richtig? Werden die tatsächlich ausgeübten Aufgaben erkennbar? Enthält die verlangte qualifizierte Fassung sowohl Leistung als auch Verhalten? Ein einzelner Bewertungssatz ersetzt nicht jede fehlende Aussage.

Die IHK Schwaben stellt klar, dass eine leistungsgerechte Beurteilung geschuldet ist, keine automatische gute oder sehr gute Note. Die besondere Behauptung, ein sehr gutes Zeugnis sei nach der Probezeit immer unglaubwürdig, ist deshalb keine brauchbare Bewertungsregel.

Für die gesonderte Frage nach dem Austrittsgrund hilft Kündigungsgrund im Arbeitszeugnis. Weitere formale und inhaltliche Bestandteile erklärt der Aufbau eines Arbeitszeugnisses.

  • Zeitraum: Beschäftigungsbeginn und -ende mit den maßgeblichen Unterlagen vergleichen. Nicht das geplante Probezeitende übernehmen.
  • Tätigkeit: Im Nora-Beispiel gehören die erfassten Standardaufträge und die Abstimmung dazu; eine erfundene Preisverantwortung wäre falsch.
  • Leistung: Die Bewertung muss sich auf die ausgeübte Arbeit beziehen. Aus drei Monaten folgt keine automatische gute oder schlechte Note.
  • Verhalten: Prüfen, welche Zusammenarbeit tatsächlich stattgefunden hat. Externe Kundenkontakte oder Personalführung nicht aus einem Muster hinzufügen.
  • Austritt: Keine Eigenkündigung, Befristung oder mangelnde Passung unterstellen, wenn dieser Ablauf nicht feststeht.

Wie du die Probezeit-Station einordnest

Beschreibe die Station im Lebenslauf mit dem tatsächlichen Zeitraum, der Rolle und wenigen relevanten Aufgaben. Die Bezeichnung „Probezeit“ muss nicht jede Tätigkeitszeile begleiten. Bei einer Nachfrage zum Ende antwortest du sachlich mit dem wirklichen Verlauf. Behaupte nicht pauschal, die Passung habe gefehlt, wenn du den Grund nicht kennst oder ein anderer Grund feststeht.

Bei mehreren kurzen Stationen hilft Jobwechsel im Lebenslauf bei Gewichtung und Darstellung. Für einen noch fehlenden Nachweis findest du Hinweise unter Bewerbung ohne Arbeitszeugnis.

  • Aufgaben und Zuständigkeiten müssen zwischen Lebenslauf und Zeugnis zusammenpassen.
  • Ein fehlendes neues Zeugnis nicht durch einen selbst verfassten, als Arbeitgeberzeugnis ausgegebenen Text ersetzen.
  • Anforderungen der konkreten Bewerbung beachten: verlangte Nachweise vorlegen beziehungsweise einen fehlenden Nachweis knapp und wahrheitsgemäß erläutern.
  • Wenn nach dem Austrittsgrund gefragt wird, zwischen bestätigten Tatsachen und eigener Einschätzung unterscheiden.

Passender Lebenslaufeintrag zum fiktiven Beispiel

Prüfbares Muster

04/2026 – 06/2026 | Auftragssachbearbeitung | Beispielunternehmen (fiktiv)

Erfassung von Standardaufträgen im Warenwirtschaftssystem und Prüfung von Lieferangaben anhand freigegebener Stammdaten.

Abstimmung von Rückfragen mit Lager und Vertriebsinnendienst; Weiterleitung von Preisabweichungen und besonderen Terminwünschen an die Teamleitung.

Der Eintrag verdichtet dieselben Aufgaben wie die Zeugnisanfrage. Er ergänzt weder Umsatzkennzahlen noch Preisentscheidungen oder eigenständige Auftragsfreigaben.

Wenn die Probezeit endet und du weiterarbeitest

Das Bestehen oder der Ablauf der Probezeit beendet ein fortbestehendes Arbeitsverhältnis nicht. Deshalb entsteht allein dadurch nicht automatisch ein Anspruch auf ein Endzeugnis. Wenn du weiterbeschäftigt bist, geht es gegebenenfalls um ein Zwischenzeugnis. Prüfe einen vereinbarten Anspruch oder einen konkreten Anlass; ein Probezeitgespräch und ein Zeugnis sind unterschiedliche Dinge.

Als mögliche Anlässe für ein Zwischenzeugnis nennt die IHK Schwaben unter anderem einen Wechsel der unmittelbaren Führungskraft oder wesentliche Änderungen des Aufgabenbereichs. Eine arbeits- oder tarifvertragliche Regelung ist zusätzlich zu berücksichtigen.

  • Bei Weiterbeschäftigung nicht versehentlich einen Austritt oder ein Enddatum in die Anfrage aufnehmen.
  • Den tatsächlichen Anlass für das Zwischenzeugnis nennen, etwa einen bevorstehenden Vorgesetztenwechsel.
  • Eine interne Probezeitbeurteilung nicht ohne Prüfung mit einem qualifizierten Arbeitszeugnis gleichsetzen.
  • Bei einem fehlenden besonderen Anlass kannst du nach einer freiwilligen Ausstellung fragen; das ist von einem gesicherten Anspruch zu unterscheiden.

Wenn eine Ausbildung in der Probezeit endet

Für ein Berufsausbildungsverhältnis gilt eine eigene Zeugnisregelung. Endet es bereits während der Probezeit, geht es um die tatsächlich absolvierte Ausbildungszeit und erworbenen Fähigkeiten. Ein solches Zeugnis ist kein Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungsberufs.

Nach § 16 BBiG ist bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Es beschreibt unter anderem Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie erworbene Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Verhalten und Leistung werden auf Verlangen aufgenommen. Bitte also ausdrücklich darum, wenn du diese Beurteilung möchtest.

  • Nur die tatsächlich durchlaufenen Ausbildungsinhalte nennen.
  • Eine kurze Ausbildung nicht als bestandenen Berufsabschluss darstellen.
  • Bei Fragen zur konkreten Ausbildung kann die zuständige Kammer bei der Einordnung helfen.

Tatsächliche Arbeit greifbar machen

Welche Beobachtungen helfen bei einer kurzen Beschäftigung?

Die Übersicht zeigt, welche Fragen du für die Zeugnisanfrage vorbereiten kannst. Sie legt keine Note fest. Verwende nur Vorgänge, die in deiner Beschäftigung tatsächlich stattgefunden haben.

Wische seitlich für alle Spalten.

KriteriumWas du konkret festhalten kannstWelche Grenze wichtig bleibt
Einarbeitung in ein System oder einen AblaufZeitraum, durchlaufene Schritte und anschließend ausgeübte Aufgaben.Eine geplante Schulung ist noch keine erworbene Kompetenz.
Wiederkehrende AuftragsbearbeitungBearbeitete Auftragsarten und tatsächlich übernommene Prüfschritte.Aus Mitarbeit wird nicht automatisch alleinige Freigabeverantwortung.
Stichproben und RückmeldungenWelche Arbeit wurde von wem geprüft, und welche konkrete Rückmeldung gab es?Keine Fehlerquote oder Erfolgszahl ergänzen, die nicht belegt ist.
Rückfragen und ÜbergabenAbstimmungen mit anderen Abteilungen und der Umgang mit offenen Entscheidungen.Interne Abstimmung belegt keine Tätigkeit im externen Kundenvertrieb.
Aufgaben, die noch nicht übernommen wurdenAbgrenzung zwischen geplanter Rolle und tatsächlich erreichtem Einarbeitungsstand.Fehlende Beobachtung nicht durch eine erfundene Bewertung ersetzen.

Beispiel und Orientierung

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FAQ

Antworten, die häufig direkt zur nächsten Aktion führen

Bekomme ich auch nach kurzer Probezeit ein Zeugnis?

Ja, bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besteht grundsätzlich der Zeugnisanspruch nach § 109 GewO. Die Probezeit schließt ihn nicht aus. Verlange die gewünschte Zeugnisart ausdrücklich. Bei sehr kurzer Tätigkeit ist die konkrete Grundlage für eine aussagekräftige Beurteilung gesondert zu betrachten.

Soll ich ein qualifiziertes Zeugnis verlangen?

Wenn du zusätzlich zur Tätigkeit und Dauer auch eine Beurteilung von Leistung und Verhalten möchtest, verlange ausdrücklich ein qualifiziertes Zeugnis. Kurze Beschäftigung allein ist kein pauschaler Ausschlussgrund. Halte fest, welche Aufgaben und Zusammenarbeit tatsächlich beobachtet werden konnten.

Muss ich sechs Wochen auf den Zeugnisanspruch warten?

§ 109 GewO enthält keine feste Wartezeit von sechs Wochen. Eine in der Rechtsprechung behandelte kurze Beschäftigung ist kein allgemeiner Mindestzeitraum. Unterscheide den Anspruch bei Beendigung von der Frage, welche Beurteilung nach wenigen tatsächlichen Arbeitstagen belastbar möglich ist.

Bekomme ich automatisch ein Zeugnis nach bestandener Probezeit?

Wenn das Arbeitsverhältnis weiterläuft, begründet der bloße Ablauf der Probezeit nicht automatisch einen Anspruch auf ein Endzeugnis. Prüfe eine Vereinbarung oder einen berechtigten Anlass für ein Zwischenzeugnis. Ein internes Probezeitgespräch ist nicht dasselbe wie ein Arbeitszeugnis.

Ist ein kurzes Arbeitszeugnis nach der Probezeit schlecht?

Die Länge allein ist kein verlässliches Qualitätsmerkmal. Prüfe Zeitraum, tatsächliche Aufgaben und bei der qualifizierten Form die Aussagen zu Leistung und Verhalten. Eine kurze Tätigkeit begründet weder eine automatische schlechte Note noch die Pflicht, besonders gute Leistungen abzuschwächen.

Muss eine Probezeit-Kündigung im Lebenslauf erklärt werden?

Stelle Zeitraum, Rolle und relevante Aufgaben sachlich dar. Eine längere Rechtfertigung gehört nicht in jede Tätigkeitszeile. Wenn im Bewerbungsprozess nach dem Ende gefragt wird, antworte wahrheitsgemäß. Erfinde weder eine freiwillige Kündigung noch fehlende Passung, um die Station einfacher zu erklären.

Redaktion und Einordnung

Redaktionell geprüft und zuletzt aktualisiert

Herausgeber
Fachredaktion für Bewerbung & Lebenslauf
Stand
26. September 2026
Fachlicher Fokus
Produktredaktion für deutsche Bewerbungslogik, quellennahe Inhaltsprüfung, Builder-Flows und lebenslaufnahe Exportpfade.
Produkt-Test
Redaktionell geprüft am 26. September 2026: zehn konkurrierende Veröffentlichungen, aktuelle Gesetzestexte, Kammerinformationen und der über die Websuche verfügbare wiedergegebene Urteilstext verglichen. Nora Berg, ihre Anfrage und der Lebenslaufeintrag sind erfunden und auf übereinstimmende Daten und Aufgaben geprüft. Keine reale Kündigung, Arbeitgeberreaktion oder Rankingwirkung wurde getestet.

Quellenbasierte Kernaussagen

  • Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht der Zeugnisanspruch auch während der Probezeit; § 109 GewO enthält keine feste Sechs-Wochen-Wartezeit.[1][6]
  • Ein qualifiziertes Zeugnis umfasst sowohl Leistung als auch Verhalten; eine kurze tatsächliche Tätigkeit ist kein pauschaler Grund, die Verhaltensbeurteilung wegzulassen.[5]
  • Bei fortbestehender Beschäftigung ist ein möglicher Anlass für ein Zwischenzeugnis vom Endzeugnis zu unterscheiden.[6]
  • Bei Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses sind Verhalten und Leistung auf Verlangen in das Zeugnis aufzunehmen.[7]
Redaktion und Methodik ansehen

Verwendete Quellen

Fachquellen zu diesem Thema

Aufgeführt sind nur Quellen, die konkrete Aussagen dieses Ratgebers fachlich stützen.

§ 109 Zeugnis

Gesetze im Internet

Amtliche Norm zum Zeugnisanspruch, einfachem und qualifiziertem Arbeitszeugnis sowie Klarheit der Formulierungen.

Quelle öffnen

§ 630 Pflicht zur Zeugniserteilung

Gesetze im Internet

Amtliche Norm zur Zeugniserteilung bei dauernden Dienstverhältnissen und Verweis auf § 109 GewO bei Arbeitnehmern.

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Qualifiziertes Arbeitszeugnis

IHK Rhein-Neckar

Öffentliche Einordnung zu Aufbau, Mindestbestandteilen und typischen Aussagen eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

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Arbeitszeugnis

IHK Frankfurt am Main

Öffentliche Einordnung zu Zeugnisinhalt, Form und dem fehlenden Anspruch auf eine abschließende Dankes-, Bedauerns- oder Wunschformel.

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4 Sa 1485/00: Qualifiziertes Zeugnis nach kurzer Tätigkeit

Landesarbeitsgericht Köln; Urteilstext bei Nulegal

Urteil vom 30. März 2001 zur fehlenden Verhaltensbeurteilung und zum Einwand kurzer tatsächlicher Beschäftigung; kein allgemeiner Sechs-Wochen-Mindestzeitraum.

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Arbeitszeugnis: Anspruch und Zwischenzeugnis

IHK Schwaben

Bezieht Beschäftigte in der Probezeit ein und erläutert Anlässe für ein Zwischenzeugnis sowie die leistungsgerechte Beurteilung.

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§ 16 BBiG: Zeugnis bei Beendigung der Ausbildung

Gesetze im Internet

Regelt das Ausbildungszeugnis und die Aufnahme von Verhalten und Leistung auf Verlangen der Auszubildenden.

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